Ist das Bezirksgericht der Ansicht, dass das Landesgericht zuständig sei, so hat es vor Anordnung der Hauptverhandlung seine sachliche Unzuständigkeit mit Beschluss auszusprechen. Sobald die Entscheidung rechtswirksam geworden ist, hat der Ankläger die für die Fortführung des Verfahrens erforderlichen Anträge zu stellen.
§ 450 StPO · StPO · Strafprozeßordnung 1975
§ 450
…§ 450. Ist das Bezirksgericht der Ansicht, dass das Landesgericht zuständig sei, so hat es vor Anordnung der Hauptverhandlung seine sachliche Unzuständigkeit mit Beschluss auszusprechen. Sobald die…
§ 485
…1) Das Gericht hat den Strafantrag vor Anordnung der Hauptverhandlung zu prüfen und 1. im Fall seiner örtlichen oder sachlichen Unzuständigkeit gemäß § 450 vorzugehen; 2. in den Fällen des § 212 Z 3, 4 und 8 den Strafantrag mit Beschluss zurückzuweisen; 3. in den Fällen des…
§ 491 23a. Hauptstück
…verzichtet hat, 2. kein Grund für ein Vorgehen nach §§ 191 Abs. 2, 199 oder anderen darauf verweisenden Vorschriften, §§ 450, 451 Abs. 2 oder 485 Abs. 1 Z 2 oder 3 sowie nach § 37 SMG vorliegt, 3. die Ergebnisse des…
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