RW0000786 – OLG Wien Rechtssatz
Entscheidungen des OLG Wien im markenrechtlichen Widerspruchsverfahren 2014 bis 2017 (Datum der Veröffentlichung im RIS; für die Jahre 2018 bis 2020 s RW0000885; für die Jahre 2021 bis 2023 s RW0000989; für die Jahre ab 2024 s RW0001047). - Im Widerspruchsverfahren ist in erster Linie auf den Registerstand abzustellen, also abstrakt zu prüfen. Hinsichtlich der Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit sind die Registereintragungen maßgeblich. Für die markenrechtliche Verwechslungsgefahr gilt EU‑weit ein einheitlicher Maßstab; sie ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen. Sowohl auf die Ähnlichkeit der Marken als auch auf jene der Waren und Dienstleistungen ist Bedacht zu nehmen. Die Frage der Verwechslungsgefahr ist eine Rechtsfrage.