133R76/17z – OLG Wien Entscheidung
Kopf
Das Oberlandesgericht Wien hat als Rekursgericht ***** wegen des Widerspruchs gegen die Marke AT 285579 über den Rekurs der Antragstellerin gegen den Beschluss der Rechtsabteilung des Patentamts vom 18.1.2017, WM 49/2016 3, in nicht öffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Dem Rekurs wird Folge gegeben.
Die Entscheidung der Rechtsabteilung des Patentamts wird geändert und lautet:
«Dem Widerspruch gegen die Marke AT 285579 wird Folge gegeben und ihre Registrierung in Bezug auf sämtliche Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 35, 37, 41 und 43 mit Wirksamkeit des Zeitpunkts ihrer Registrierung aufgehoben.»
Der Wert des Entscheidungsgegenstands übersteigt EUR 30.000, --.
Der ordentliche Revisionsrekurs ist nicht zulässig.
Begründung
Text
Die Antragstellerin beruft sich auf diese Wortmarke EUTM 008178436 (Widerspruchsmarke) mit dem Registrierungsdatum 22.5.2014:
SKY
unter anderem – soweit für das Rekursverfahren noch relevant – eingetragen für die Waren und Dienstleistungen der Klassen
16 Druckereierzeugnisse; Veröffentlichungen, Zeitungen, Magazine (Zeitschriften), Comics, Journale (Veröffentlichungen) und Bücher; Veröffentlichungen, einschließlich Strategieanleitungen, Benutzerhandbücher, Bücher und Magazine, alle auf dem Gebiet Computerspiele, Science Fiction, Spiele und Unterhaltung; Quizbücher; Einkaufsführer mit Auflistung der zu verkaufenden Produkte; Werbeliteratur in Bezug auf die Verkaufsförderung für Waren zum Verkauf über das digitale Fernsehen, das Internet oder andere Telekommunikationskanäle; Fotografien; Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate); Poster und Plakate; Postkarten und Glückwunschkarten; Kalender; Terminkalender und Tagebücher; Karten und Aufkleber zum Sammeln und Zusammentragen in Alben; Schreibutensilien; Lineale; Radiergummis; Schreibpapier; Schreibnecessaires; Kataloge; Gutscheine, alle für Urlaub und Reisen an den Urlaubsort und zurück; Aufkleber; Werbematerialien; Anzeigen; Taschen und Beutel; Kreditkarten; Bedienungsanleitungen; Mitteilungsblätter; Füllfederhalter, Kugelschreiber; Bleistifte; Schreibgeräte; Schreibstift- und Bleistifthalter; Programmführer; Schreibwaren; Bedienungsanleitungen oder Benutzerhandbücher; Papier, Pappe und Waren aus diesen Materialien; Druckereierzeugnisse; Buchbinderartikel; Fotografien; Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Künstlerbedarfsartikel; Kunststoffmaterialien für Verpackungszwecke; Veröffentlichungen; Magazine; einschließlich alles vorstehend Genannte aus recycelten und/oder ungebleichten Materialien und/oder aus organischen Stoffen.
35 Werbung und Verkaufsförderung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten; Verwaltungsdienstleistungen für Unternehmen; Customer Relation Management; Organisierung, Durchführung und Überwachung von Verkaufs- und verkaufsfördernden Programmen; Bereitstellung von Produktinformationen und -beratung für potenzielle Käufer von Heimunterhaltungsprodukten, Multimediageräten und -instrumenten, Fernseh- und Rundfunkgeräten, audiovisuellen Geräten, Aufsatzgeräten, PVRs, Videorekordern, Software für Computerspiele, Hardware und Peripheriegeräten; Vermietung von Werbeflächen; Fernsehwerbespots; Erarbeitung und Präsentation von audiovisuellen Vorführungen für Werbezwecke; Verbreitung von Werbeanzeigen; Planung und Durchführung von Verkaufsvorführungen und Ausstellungen; Organisation und Durchführung von Handelsmessen im Bereich Elektronik, Video- und Computerspiele für die Computer- und Videospielbranche; Werbung und Verkaufsförderung für Fernsehdienstleistungen; Zusammenstellung von Statistiken und Informationen in Geschäftsangelegenheiten; Ausgabe von Treuekarten; Marktforschung; Marketing für Rundfunkprogramme, Fernsehprogramme, Filme, Spielfilme, bespielte Videobänder, Audio- und/oder Bildmaterial, bespielte Videokassetten, DVDs oder bespielte Videoplatten; Überwachung und Analyse von Anrufinformationen (Büroarbeiten); Planung, Prüfung, Umfragen und Wertermittlung in Geschäftsangelegenheiten; Empfang, Speicherung und Bereitstellung computergestützter Daten über Geschäftsinformationen; Zusammenstellung von geschäftlichen Statistiken und kommerziellen Informationen, alles in Bezug auf Fernseh-, Rundfunk- und Satellitenübertragungen sowie Videospiele; Vermittlung von Abonnements für Zeitschriften und Zeitungen; Zusammenstellung, für Dritte, von verschiedenen Waren, nämlich Wasch- und Bleichmittel, Putz-, Polier-, Fettentfernungs- und Schleifmittel, Putz-, Bleich- und Schleifmittel und -substanzen, alles zur Verwendung in Wäschereien, Kerzen, einschließlich alles vorstehend Genannte aus ungebleichten und/oder organischen und/oder biologisch abbaubaren Inhaltsstoffen, pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse, technische Öle und Fette, Schmiermittel, Brennstoffe (einschließlich Motorentreibstoffe) und Leuchtstoffe, Zusatzstoffe für Treibstoffe und Brennverstärker für Brennstoffe, Maschinen und Werkzeugmaschinen, Motoren, Turbinen zur Stromerzeugung, Schalttafeln für Turbinen zur Stromerzeugung, Maschinen für den Haushalt, Waren für Bau-, Heimwerker- und Gartenarbeiten, Ausrüstungen für die Wohnraumdekoration, Farben und Firnisse, Handwerkzeuge, wissenschaftliche, Schifffahrts-, Vermessungs-, fotografische, Film-, optische, Wäge-, Mess-, Rundfunk-, Fernseh-, Tonaufnahme-, Tonwiedergabe-, Telekommunikations-, Signal-, Kontroll- und Unterrichtsapparate und -instrumente, Geräte zur Aufzeichnung von Fernsehprogrammen, Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung, Wiedergabe oder zum Empfang von Ton, Bild oder audiovisuellen Inhalten, elektrische und elektronische Geräte für den Empfang von Satelliten-, terrestrischen oder Kabelübertragungen, Fernsehgeräte, LCD- und Plasmabildschirme, Heimkinosysteme, Verstärker, Lautsprecher, Rundfunkgeräte, drahtlose Audio- und/oder audiovisuelle Geräte, tragbare drahtlose Audio- und/oder audiovisuelle Geräte, Fernbedienungen/Fernsteuerungen, Spielsteuerungen, drahtlose Spielsteuerungen, drahtlose Tastaturen, Fernsehempfänger mit Decoder, Set-Top-Boxen, digitale Set-Top-Boxen, hochauflösende Set-Top-Boxen, persönliche Videorekorder, Set-Top-Boxen zum Entschlüsseln und Empfangen von Satelliten-, terrestrischen und Kabelübertragungen, Apparate zum Entschlüsseln von verschlüsselten Signalen einschließlich Set-Top-Boxen für den Fernsehempfang, Set-Top-Boxen mit einem Decoder und einem interaktiven Programmführer, Set-Top-Boxen mit einem Decoder und einem Recorder zum Aufzeichnen von Fernseh- und Hörprogrammen, Set-Top-Boxen mit einem Decoder und einem Recorder, der für die Übertragung von Aufzeichnungen in einen Speicher und das Löschen der älteren Aufzeichnungen programmiert werden kann, Satellitenschüsseln, rauscharme Blöcke (LNBs), Satellitenmessgeräte, Computersoftware für die Datenrecherche, verschlüsselte Programme für Computer und für die Datenverarbeitung und Telekommunikation, Telefone, Mobiltelefone, Persönliche Digitale Assistenten (PDA), Telefon- und Funkmodems, Fernsehempfänger mit Decoder, Set-Top-Boxen zur Verwendung für die Entschlüsselung und den Empfang von Satelliten-, terrestrischen, Kabel- und DSL-, Internet- oder sonstigen elektronischen Ausstrahlungen, Geräte zur Decodierung von verschlüsselten Signalen, aufgezeichneten Programmen zur Ausstrahlung oder sonstigen Übertragung über Fernsehen, Rundfunk, Mobiltelefone, Persönliche Digitale Assistenten (PDA) und PC, Videoaufzeichnungen, Multimediaapparate und -instrumente, tragbare oder Taschencomputer, DVD-Spieler, Computer, Computerhardware und Peripheriegeräte, Computerhardware, Apparate und Instrumente, alle zum Übertragen, Darstellen, Empfangen, Speichern und Durchsuchen von elektronischen Informationen, Computerprogramme, elektronische Computerspiele, elektronische interaktive Computerspiele, Computersoftware, Computersoftware und Telekommunikationsapparate für die Verbindung zu Datenbanken und zum Internet, über das Internet bereitgestellte Computersoftware, Ausrüstungen für den Netzabschluss, drahtgebundene und/oder drahtlose Computernetzrouter, Modems, Firewalls und/oder Brücken, Computersoftware und Computerprogramme zur Verteilung an und Nutzung durch Zuschauer eines digitalen Fernsehsenders zum Betrachten und den Kauf von Waren und Dienstleistungen, Software für Computerspiele und Software für Computerquizprogramme, Computer-Videospiele und/oder Quizprogramme speziell zur Verwendung mit Fernsehempfängern und -bildschirmen oder mit Videomonitoren oder mit Computer-Bildschirmen, Computerprogramme für interaktives Fernsehen und für interaktive Spiele und/oder Quizprogramme, elektronische Apparate speziell zur Verwendung mit Fernsehempfängern beim Spielen von Spielen, Spielekonsolen, Geräte für interaktive Videospiele, bestehend aus Computerhardware und -software und -zubehör, nämlich Spielekonsolen, Spielesteuerungen und Software zur Bedienung von Spielesteuerungen, tragbare und/oder elektronische Taschengeräte für interaktive Computer- und Videospiele, tragbare und/oder elektronische Taschengeräte zum Empfangen, Abspielen und Übertragen von Musik, Klängen, Bildern, Text, Signalen, Informationen und Code, tragbare drahtlose Audiogeräte, Virtual-Reality-Systeme, Heimunterhaltungssysteme, Multimediageräte, audiovisuelle Geräte, Video- und Fernsehgeräte, elektronische Veröffentlichungen, Computerspiele, Computer-Videospiele, Videobildschirme, Videoprojektoren, Bänder, Platten und Kabel, alle magnetisch, Kassetten und Patronen, alle speziell zur Verwendung mit den vorstehend genannten Bändern, leeren und bespielten Audio- und Videokassetten, Bänder und Patronen, CDs, DVDs, Schallplattenaufnahmen, laserlesbare Disketten zum Aufzeichnen von Ton oder Video, ROM-Kassetten, CD-ROMs, Karten und Platten, Karten mit integrierten Schaltkreisen, Speicherträger, Aufzeichnungsmedien, alle bespielt mit Computer-Videospielen und/oder Quizprogrammen, kodierte Karten, Rundfunk- und Fernsehsignalantennen, über ein Telekommunikationsnetz, mittels Online-Übertragung und über das Internet und/oder das World Wide Web oder andere Kommunikationsnetze bereitgestellte Musik, Klänge, Videos, Bilder, Text und Informationen, interaktive Ton- und/oder Audioaufzeichnungen, über MP3-Internetwebsites bereitgestellte Musik-, Video-, Ton- und/oder Audioaufzeichnungen (herunterladbar), MP3-Abspielgeräte, MP3-Lesegeräte, Audio- und/oder Videodateiaufzeichnungsgeräte und/oder -abspielgeräte, tragbare Audio- und/oder Videodateiaufzeichnungsgeräte und/oder -abspielgeräte, persönliche Videorekorder, Telefonklingeltöne (herunterladbar), Apparate und Instrumente zum Leiten, Schalten, Umwandeln, Speichern, Regeln oder Kontrollieren von Elektrizität, Apparate und Instrumente für den Empfang von Rundfunk- und Fernsehsendungen, einschließlich den Empfang von Kabel-, Satelliten- und digitalen Sendungen, Smartcards, Kreditkarten, Kundenkarten, akustische Apparate oder Instrumente, Adapter; Antennen, Verstärker, Unterhaltungsapparate und -instrumente zur Verwendung mit externen Anzeigebildschirmen oder Monitoren, Kommunikationsapparate und -instrumente, kodierte oder magnetische Bank- oder Kreditkarten, Kinofilme, Instrumente und Apparate zur Vorführung von Filmen, Datenträger, Datenspeichermedien, elektrische Telekommunikations- und/oder Kommunikations- und/oder Sende- und/oder Übertragungs- und/oder Dekodierungs- und/oder Bildbearbeitungs- und/oder audiovisuelle Instrumente und Apparate, elektronische Telekommunikations- und/oder Kommunikations- und/oder Sende- und/oder Übertragungs- und/oder Dekodierungs- und/oder Bildbearbeitungs- und/oder audiovisuelle Instrumente und Apparate, Instrumente und Apparate zur Wiedergabe von Filmen, elektrische Telekommunikations- und/oder Kommunikations- und/oder Sende- und/oder Übertragungs- und/oder Dekodierungs- und/oder Bildbearbeitungs- und/oder audiovisuelle Instrumente und Apparate im Taschenformat, elektronische Telekommunikations- und/oder Kommunikations- und/oder Sende- und/oder Übertragungs- und/oder Dekodierungs- und/oder Bildbearbeitungs- und/oder audiovisuelle Instrumente und Apparate im Taschenformat, interaktive Lern- oder Unterhaltungsspiele zur Verwendung mit Fernsehempfängern und Videogeräten, Mobiltelefone, Spielfilme, Telefongeräte und -anlagen, Teile und Bestandteile für alle vorstehend genannten Waren, Sonnenbrillen, Lederetuis für Mobiltelefone, auf elektronischem Wege verkaufte Waren, nämlich herunterladbare Medieninhalte, einschließlich Videos und Filme, Fernsehprogramme, Computerspiele, Musik, Bilder und Klingeltöne, bereitgestellt über das Internet, das Telefonnetz, Kabel, durch drahtlose Übertragung, über Satellit oder terrestrische Rundfunkausstrahlung, Taschen, Behälter, Schutzbezüge und Teile und Bestandteile dafür, alle zur Verwendung mit MP3-Abspielgeräten, Musikspeichergeräten, Medienspeichergeräten und anderen Heimelektronikgeräten, elektrische, elektronische und Computergeräte für Maschinen zur Verwendung bei der Speicherung, Erzeugung und effizienten Nutzung von Wärme, Licht und Wasser, einschließlich thermostatische Regler, Solarzellenplatten zur Stromerzeugung, Fotovoltaikgeräte, Sollarzellen, Turbinen und Bewegungsmelder, elektrische, elektronische und Computergeräte zur Verwendung bei der Erzeugung alternativer Energien, einschließlich Windkraft, Wasserkraft, Gezeitenenergie, geothermische Energie, Solarenergie, Biomasse und Biobrennstoffe, Steuerungs- und Überwachungsgeräte zur Verwendung bei der Erzeugung alternativer Energien, einschließlich Windkraft, Wasserkraft, Gezeitenenergie, geothermische Energie, Solarenergie, Biomasse und Biobrennstoffe, herunterladbare elektronische Veröffentlichungen, einschließlich elektronische Veröffentlichungen, Magazine und Nachrichtenblätter in Bezug auf Umweltschutz, Energieerhaltung und Ökologie, Tierschutz und Projekte im Bereich erneuerbare Energien, einschließlich Windkraft, Wasserkraft, Gezeitenenergie, geothermische Energie, Solarenergie, Biomasse und Biobrennstoffe, Apparate und Instrumente für interne Video- und Überwachungssysteme, Apparate und Instrumente zur Überwachung der persönlichen Sicherheit; Apparate und Instrumente zur Überwachung und Steuerung von Heimsicherheitssystemen, Geräte für die persönliche und Heimsicherheit, Einrichtungen für die persönliche und Heimsicherheit, Alarmgeräte für für die persönliche und Heimsicherheit, elektronische Schutzausrüstungen, einschließlich Feuermelder und Feueralarmgeräte, Einbruchmelder und Bewegungsmelder, Funk-, Telefon-, Fernseh- und Signalapparate und -instrumente, Kameras, Apparate und Instrumente zur Ton- und Videoüberwachung und -aufzeichnung sowie zur Ton- und Videowiedergabe, alle für Regelungs- und Telemetriezwecke für die Heim- und persönliche Sicherheit, Systeme für die interne Videoüberwachung, Monitore; Kameras, Objektive, Kamerafutterale, vorverpackte Kameras, Infrarotbeleuchtungen, Videokassettenrecorder, Systemsteuerungssoftware, Videoüberwachungsgeräte, Detektoren, Apparate für die Zugangskontrolle, Lesegeräte, magnetische oder kodierte Zugangskontrollkarten, Überwachungsgeräte, elektronische Schalttafeln für die Alarmverwaltung und -überwachung, Alarmtafeln, Glasbruchdetektoren, Rauchdetektoren, Kohlenmonoxiddetektoren, digitale Tonaufzeichnungsgeräte, digitale Videoaufzeichnungsgeräte, digitale Audioserver, digitale Videoserver, elektrische Kommunikationsgeräte, Geräte zur Nachrichtenprogrammierung, Funkrufgeräte, elektronische Schließsysteme, Rettungsapparate und -vorrichtungen, elektrische Alarmgeräte, elektronische Geräte zum Türöffnen, elektronische Geräte für Schutz-, Einbruchmelde- und Diebstahlschutzanlagen, Geräte zur Erkennung von Eindringlingen, Bewegungsmelder, elektronische Kontrollapparate, elektronische Apparate zum Steuern des Betriebs von Maschinen, Apparate zur Fernsteuerung des Betriebs von Maschinen, Computergeräte zum Steuern des Betriebs von Maschinen, elektronische Netzausrüstung, elektronische Kommunikationsausrüstung, Nachrichtenprogrammiergeräte, elektronische Schließvorrichtungen, Computersoftware, Betriebssystemsoftware, Geräte und Hardware zum Übertragen, Empfangen, Synchronisieren, Anzeigen, Erstellen von Sicherungskopien, Überwachen, Kontrollieren, Austauschen, Kodieren, Dekodieren, Verschlüsseln, für den Zugang, Fernzugriff, zum Erstellen, Sammeln, Speichern, Sichern, Entfernen, Übertragen, Verbreiten, Orten, Organisieren oder zur sonstigen Nutzung von Daten, Sprache, Multimedia, Ton, Bild, Musik, Fotografien, Zeichnungen, Bildern, audiovisuellen, Video-, Text-, Grafik- oder anderen Daten, einschließlich über weltweite Kommunikationsnetze, Computersoftware, Betriebssystemsoftware, Geräte und Hardware zum Synchronisieren von Daten, Dateien, E-Mails, Kontakten, Kalendern, Aufgabenlisten, Textnachrichten, Fotografien, Musik, Ton, Bild, audiovisuellen, Video-, Text-, Grafik-, Programm- und anderen Informationen zwischen Computern und Taschengeräten oder anderen Geräten und umgekehrt, Kommunikationsplattformen für die sofortige, kontinuierliche, geplante und ständige Synchronisation von Daten zwischen Computern und Taschengeräten oder anderen Geräten und umgekehrt, Multimediakarten, Speicherkarten, Flash-Speicherkarten, Speicherchips, Memorysticks, Stecker, Steckkarten, Magnetkarten, SIM-Karten, Telefonkarten, Ohrhörer, Kopfhörer, tragbare und/oder elektronische Taschengeräte zum Empfangen, Speichern, Abspielen und Übertragen von Daten, Sprache, Multimedia, Ton-, Bild-, Musikdateien, Fotografien, Zeichnungen, Bildern, audiovisuellen, Video-, Text-, Grafik- oder anderen Daten, Online-Wörterbücher, Enzyklopädien und Referenztexte (herunterladbar), Online-Veröffentlichungen, einschließlich Zeitungen, Magazine (Zeitschriften), Comics, Journale (Schriften), Bücher, Benutzerhandbücher, Lehr- und Unterrichtsmittel (herunterladbar), Online-Poster, -Fotografien, -Bilder, -Artikel, -Gutscheine und -Tickets (Fahrkarten/Eintrittskarten) (herunterladbar), elektronische Online-Wörterbücher, -Enzyklopädien und -Referenztexte, Computersoftware zur Bearbeitung von elektronischen Zahlungen und für Überweisungen an Dritte und von Dritten, Online- und herunterladbare Authentifizierungssoftware, Online-Konvertierungssoftware und -Datenbanken, einschließlich Umrechnung von Währungen und Maßeinheiten, Computersoftware zur Überwachung von Online-Kommunikation und Gesprächen in Chatrooms sowie zur Meldung von Inhalten an Dritte, Computersoftware zur Überwachung der Nutzung von Computern und Internet durch Kinder, Computersoftware in Bezug auf Online-Schutz und Online-Sicherheit, Brillen, Kontaktlinsen, land- und gartenwirtschaftliche Waren, Musikinstrumente, medizinische Geräte, elektrische und elektronische Haushaltsgeräte, einschließlich Haushaltsgroßgeräte, Juwelierwaren, Schmuckwaren, Uhren, Taschen-/Armbanduhren, Schreibwaren, Geräte zur Temperaturregelung, einschließlich fern- und computergesteuerte Apparate und Instrumente, Regelgeräte für die Wasserversorgung, Geräte zur Beleuchtungsregelung, einschließlich fern- und computergesteuerte Apparate und Instrumente, Geräte für die energieeffiziente Beleuchtung, Heizung und Wasserversorgung, insbesondere Leuchtmittel, Geräte zur Wasserspeicherung und -verbrauchsminimierung, automatische Regelgeräte zum lokalen Management von Beleuchtung, Heizung und Wasserversorgung, Fahrzeuge, Apparate zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft oder auf dem Wasser, Fahrzeuge zur Verwendung mit erneuerbaren Energiequellen, einschließlich Windkraft, Wasserkraft, Gezeitenenergie, geothermische Energie, Solarenergie, Biomasse und Biokraftstoffe, Papier, Waren aus Papier, Pappe (Karton) und Waren aus Pappe (Karton), Druckereierzeugnisse, Veröffentlichungen, Zeitungen, Magazine (Zeitschriften), Comics, Journale (Schriften) und Bücher, Veröffentlichungen, einschließlich Strategieanleitungen, Benutzerhandbücher, Bücher und Magazine, alle im Bereich Computerspiele, Science Fiction, Spiele und Unterhaltung, Quizbücher, Einkaufsführer mit Auflistungen von Kaufangeboten, Verkaufsförderungsliteratur in Bezug auf Verkaufsförderung für Waren, die über Digitalfernsehen, Internet oder andere Telekommunikationskanäle zum Verkauf angeboten werden, Fotografien, Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate), Poster, Postkarten und Grußkarten, Kalender, Terminkalender, Karten und Aufkleber zum Sammeln und Zusammenstellen in Alben, Schreibutensilien, Lineale, Radiergummis, Schreibpapier, Schreibgarnituren, Kataloge und Gutscheine für Ferienaufenthalte sowie für die Hin- und Rückreise zum und ab Zielort, Aufkleber, Werbematerial, Anzeigen, Taschen, Kreditkarten, Bedienungshandbücher, Mitteilungsblätter, Schreibstifte, Bleistifte, Schreibinstrumente, Schreibstift- und Bleistifthalter, Programmführer, Schreibwaren, Bedienungsanleitungen oder Handbücher, Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, Druckereierzeugnisse, Buchbinderartikel, Fotografien, Schreibwaren, Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke, Künstlerbedarfsartikel, Verpackungsmaterial aus Kunststoff, Veröffentlichungen, Magazine, einschließlich alles vorstehend Genannte aus recycelten und/oder ungebleichten Materialien und/oder aus organischen Stoffen, Isoliermaterial, insbesondere zur Speicherung von Wärme in Wohn- und Gewerbebauten, Leder und Waren aus Leder, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind, Häute und Felle, Reise- und Handkoffer, Regenschirme, Sonnenschirme und Spazierstöcke, Peitschen, Pferdegeschirre und Sattlerwaren, Handtaschen, Rucksäcke, Schultaschen, Strandtaschen, Reisetaschen, Koffer, Reisekoffer, Ranzen, Campingtaschen, Pelze, Halsbänder für Tiere, Decken für Tiere, Schachteln aus Leder oder Lederpappe, Dokumentenkoffer, Brieftaschen, Schultaschen und Aktentaschen, Schlüsseltaschen (Lederwaren), Diplomatenkoffer, Reiserucksäcke, Strandtaschen, Aktentaschen, Spazierstöcke, Kartentaschen, Schlüsseletuis, Schulterriemen aus Leder, Netztaschen, Sonnenschirme, Brieftaschen, Geldbörsen, Beutel, Rucksäcke, Schultaschen, Schulranzen, Taschen mit Trageschlaufen, Einkaufstaschen, Koffer, Kleiderhüllen, Tragetaschen, Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer, Schirmfutterale und Brieftaschen, Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen, Unterwäsche, Herren-, Damen-, Kinder- und Babybekleidung, Jeans, Freizeithosen, Hosen, Röcke, Shorts, Umhängetücher, Jerseys, Sweater, Westen, Kleider, Pullover, Nachtwäsche, Morgenmäntel, Aufwärmanzüge, Regenbekleidung, Pullover, Halstücher, Hüte, Mützen, Fausthandschuhe, Schneeanzüge, Gürtel, Kittel, Schwimmbekleidung, Spielanzüge, Lätzchen, Strümpfe, Socken, wasserdichte Bekleidung, Unterbekleidung, Schuhwaren für Herren, Damen, Kinder und Kleinkinder, Turnschuhe, Sandalen, Hausschuhe, Stiefel, Kopfbedeckungen für Herren, Damen, Kinder und Kleinkinder, Stirnbänder, Ohrenwärmer, Kappen, Pullover, Frackhemden, Blusen, Jacken, Krawatten, Anzüge, Badeanzüge, Gürtel, Röcke, Kleider, Mäntel, Hüte, Mützen, Smokings, Hosen, Unterhemden, Strumpfwaren, Halstücher, Schlafanzüge, Unterwäsche, Kilts, Schals, Stolen, Schuhwaren, Schuhe, Stiefel, Hausschuhe und Leichtathletikschuhe, Blazer, Stirnbänder, Pulswärmer, Einteiler, Overalls, Jogginghosen und Nachtwäsche, Haaraccessoires, Beleuchtungsartikel, Küchenartikel, Glaswaren, Feinporzellan, Porzellan, Ziergegenstände, Möbel, Küchen, Sanitärartikel, Kunstwerke, Gemälde, Poster, Postkarten, Drucke, Fotografien, Behälter und Geräte für den Haushalt, Geschirr, Messerschmiedewaren, Gabeln und Löffel, Einrichtungsgegenstände, Teppiche, Webstoffe, Tischwäsche, Bettwäsche, Kurzwaren, Nähmaschinen und -geräte, Spielzeug, Spiele und Spielwaren, elektronische Spiele, Taschengeräte zum Spielen von elektronischen, Computer- oder Videospielen, Videospielgeräte, Spielkarten, Kartenspiele, Sportartikel, Glücksspiele, Vergnügungsautomaten, Vergnügungsapparate und -instrumente, interaktive Lern- oder Unterhaltungsspiele, Spielkarten, Sportausrüstung, Fitnessgeräte, Campingausrüstung, Haustierartikel, Lebensmittel und Getränke, Apparate für Erholungszwecke, Kraftfahrzeuge und deren Teile, um dem Verbraucher eine bequeme Ansicht und den Kauf dieser Waren zu ermöglichen, einschließlich über Internetwebsites, interaktive Fernseheinkaufskanäle, digitale Fernseheinkaufskanäle, geschützte Internet-Umgebungen oder über interaktives Fernsehen und/oder mittels Telekommunikation (einschließlich Sprache, Telefonie und/oder Übertragung digitaler Informationen oder Daten) und/oder über interaktive digitale Medien; Verbraucherinformationen und -beratung für Verkaufsförderungs-, Werbe- und Marketingzwecke in Bezug auf Empfangsgeräte und -instrumente sowie Teile und Bestandteile dafür einschließlich Kabel-, Satelliten- und terrestrischer, analoger oder digitaler Empfang; Werbung und Verkaufsförderung in Bezug auf Lebensstil, Ökologie- und Umweltfragen; Geschäftsführung und Durchführung von Projekten in Bezug auf erneuerbare Energien einschließlich Windenergie, Wasserkraft, Gezeitenenergie, Erdwärme, Solarenergie, Biomasse und Biokraftstoffe sowie Projekte im Zusammenhang mit anderen erneuerbaren Energieträgern; Sammeln und Verarbeiten von praktischen Erfahrungen im Zusammenhang mit Projekten erneuerbarer Energien, einschließlich Windenergie, Wasserkraft, Gezeitenenergie, Erdwärme, Solarenergie, Biomasse und Biokraftstoffe, einschließlich Zusammenstellung von Statistiken in Bezug auf Betrieb und Produktion; Zusammenstellung für Dritte von verschiedenen Einzelhandelsgeschäften und Anwendungsanbietern sowie und anderer Dienste, um den Verbrauchern die bequeme Ansicht und den Erwerb von Waren und Dienstleistungen sowie die Nutzung dieser Einrichtungen oder das Herunterladen von Anwendungen, einschließlich über globale Kommunikationsnetze, zu ermöglichen; Zusammenstellung von verschiedenen Diensteanbietern, um dem Verbraucher eine bequeme Ansicht und Auswahl dieser Dienstleistungen zu ermöglichen; Elektronische und Online-Speicherung; Elektronische und Online-Suche von Daten, Dateien, E-Mails, Kontakten, Kalendern, Aufgabenlisten, Textnachrichten, Fotografien, Musik, Ton-, Bild-, audiovisuellen Daten, Videos, Text, Grafik, Programmen und sonstigen Daten oder Informationen; Online-Versteigerungen; Bereitstellung einer Online-Datenbank mit Werbeanzeigen, einschließlich privaten Anzeigen, Anzeigen zu Jobgesuchen und Stellenvermittlung sowie Immobilienanzeigen; Bereitstellung von Online-Preisvergleichen; Bereitstellung von Online-Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Kalendern, Präsentationen und Datenbanken; Bereitstellung von Büropersonal für virtuelle Online-Unterstützung; Online-Geschenkbestelldienste; Online-Versand von Auszeichnungen; Bereitstellung von Informationen und Auskünften in Geschäftsangelegenheiten; Bereitstellung von Online-Prämien- und -Anreizprogrammen; Bereitstellung von Online-Prämien- und -Anreizprogrammen in Bezug auf die Beobachtung/Verfolgung von Fitness, Gesundheit, persönlichen Angelegenheiten, Lebensstil und Gefühlsleben; Information und Beratung in Bezug auf das vorstehend Genannte; Online-Bereitstellung von Informationen in Bezug auf alle vorstehend genannten Dienstleistungen über eine Computerdatenbank oder Hotline oder das Internet.
37 Wartungsdienste; Reparaturdienste; Installationsarbeiten; Wartungs-, Reparatur- und Installationsarbeiten in Bezug auf Ausstrahlungs- und/oder Telekommunikations- und/oder Kommunikationsempfangsgeräte und -instrumente sowie Teile und Bestandteile dafür einschließlich Ausrüstungen für Kabel-, Satelliten-, terrestrischen, analogen oder digitalen Empfang; Wartung, Reparatur und Installation von Telekommunikations- und/oder Kommunikations- und/oder Ausstrahlungsapparaten und -ausrüstungen einschließlich Breitbandapparate und -ausrüstungen; Wartung, Reparatur und Installation von Apparaten für die Aufzeichnung von Fernsehprogrammen; Wartung, Reparatur und Installation von Apparaten für die Aufzeichnung, die Übertragung, die Wiedergabe oder den Empfang von Ton, Bildern oder audiovisuellen Inhalten; Wartung, Reparatur und Installation von elektrischen und elektronischen Apparaten zur Verwendung beim Empfang von satellitengestützten, terrestrischen oder Kabelausstrahlungen; Wartung und Reparatur von Fernsehern; Wartung und Reparatur von LCD- und Plasmabildschirmen; Wartung, Reparatur und Installation von Heimkinosystemen; Wartung, Reparatur und Installation von Verstärkern; Wartung, Reparatur und Installation von Lautsprechern; Wartung, Reparatur und Installation von Rundfunkgeräten; Wartung, Reparatur und Installation von drahtlosen Audio- und/oder audiovisuellen Geräten; Wartung, Reparatur und Installation von tragbaren drahtlosen Audio- und/oder audiovisuellen Geräten; Wartung und Reparatur von Fernsteuerungen; Wartung und Reparatur von Spielsteuerungen; Wartung und Reparatur von drahtlosen Spielsteuerungen; Wartung und Reparatur von drahtlosen Kleintastaturen; Wartung, Reparatur und Installation von Fernsehgeräten mit Dekoder; Wartung, Reparatur und Installation von Set-Top-Boxen; Wartung, Reparatur und Installation von digitalen Set-Top-Boxen; Wartung, Reparatur und Installation von hoch auflösenden Set-Top-Boxen; Wartung, Reparatur und Installation von Videorecordern für den persönlichen Gebrauch; Wartung, Reparatur und Installation von Set-Top-Boxen zur Verwendung bei der Dekodierung und beim Empfang von satellitengestützten, terrestrischen und Kabelausstrahlungen; Wartung, Reparatur und Installation von Apparaten zum Dekodieren verschlüsselter Signale einschließlich Set-Top-Boxen für den Fernsehempfang; Wartung, Reparatur und Installation von Set-Top-Boxen mit Dekoder und interaktivem Fernsehprogrammführer; Wartung, Reparatur und Installation von Set-Top-Boxen mit Dekoder und einem Aufzeichnungsgerät zum Aufzeichnen von Fernseh- und Hörfunkprogrammen; Wartung, Reparatur und Installation von Set-Top-Boxen mit Dekoder und einem Aufzeichnungsgerät, die auf die Übertragung gespeicherter Aufzeichnungen in den Speicher und auf das Löschen der älteren Aufzeichnungen programmiert werden können; Wartung, Reparatur und Installation von Satellitenschüsseln; Wartung, Reparatur und Installation von rauscharmen Blöcken (LNBs); Wartung, Reparatur und Installation von Satellitenmessgeräten; Wartung, Reparatur und Installation von Telefonen; Wartung und Reparatur von PDAs; Wartung, Reparatur und Installation von Telefon- und Funkmodems; Wartung, Reparatur und Installation von Set-Top-Boxen zur Verwendung beim Dekodieren und beim Empfang von satellitengestützten, terrestrischen Kabel- und DSL-, Internet- oder sonstigen elektronischen Ausstrahlungen; Wartung, Reparatur und Installation von Apparaten zum Dekodieren verschlüsselter Signale; Wartung und Reparatur von aufgezeichneten Fernseh- und Rundfunkprogrammen; Wartung und Reparatur von gespeicherten Programmen für die Ausstrahlung oder sonstige Übertragung über Fernsehen, Rundfunk, Mobiltelefone, PDAs und PCs; Wartung und Reparatur von Videoaufzeichnungen; Wartung, Reparatur und Installation von Multimedia-Apparaten und -Instrumenten; Wartung und Reparatur von tragbaren oder Taschencomputern; Wartung, Reparatur und Installation von Computern; Wartung, Reparatur und Installation von Computerhardware; Wartung, Reparatur und Installation von Computerhardware, Apparaten und Instrumenten, alle für die Übertragung, die Anzeige, den Empfang, die Speicherung und die Suche nach elektronischen Informationen; Wartung und Reparatur von elektronischen Computerspielen (Hardware); Wartung und Reparatur von elektronischen interaktiven Computerspielen (Hardware); Wartung, Reparatur und Installation von Telekommunikationsapparaten für die Ermöglichung einer Verbindung zu Datenbanken und zum Internet; Wartung, Reparatur und Installation von Ausrüstungen für den Netzabschluss; Wartung, Reparatur und Installation von drahtgebundenen und/oder drahtlosen Computernetzroutern, Modems, Firewalls und/oder Brücken; Ausrüstungen für den Netzabschluss Computervideospielen und/oder Quizprogrammen zur Verwendung mit Fernsehgeräten und -bildschirmen oder mit Videomonitoren oder mit Computerbildschirmen; Wartung, Reparatur und Installation von elektronischen Apparaten für die Verwendung mit Fernsehgeräten für Spielzwecke; Wartung und Reparatur von Spielkonsolen; Wartung und Reparatur von interaktiven Videospielgeräten, bestehend aus Computerhardware und Zubehör, nämlich Spielkonsolen und Spielsteuerungen; Wartung und Reparatur von elektronischen tragbaren und/oder Taschengeräten für interaktive Computer- und Videospiele; Wartung und Reparatur von elektronischen tragbaren Geräten und/oder Taschengeräten zum Empfangen, Abspielen und Übertragen von Musik, Ton, Bildern, Text, Signalen, Informationen und Codes; Wartung, Reparatur und Installation von Unterhaltungsautomaten; Wartung und Reparatur von Videobildschirmen; Wartung, Reparatur und Installation von Videoprojektoren; Wartung und Reparatur von Rundfunk- und Fernsehsignalantennen; Wartung und Reparatur von MP3-Abspielgeräten und MP3-Lesegeräten; Wartung und Reparatur von Audio- und/oder Videodateiaufzeichnungsgeräten und/oder -abspielgeräten; Wartung und Reparatur von tragbaren Audio- und/oder Videodateiaufzeichnungsgeräten und/oder -abspielgeräten; Wartung, Reparatur und Installation von Apparaten und Instrumenten zum Leiten, Schalten, Umwandeln, Speichern, Regeln und Kontrollieren von Elektrizität; Wartung, Reparatur und Installation von Apparaten und Instrumenten für den Empfang von Rundfunk- und Fernsehausstrahlungen einschließlich Empfang von Kabel-, Satelliten- und digitalen Ausstrahlungen; Installation, Inspektion, Wartung und Notrufdienste für Wohnraum- und Personenüberwachung und -kontrolle sowie Sicherheitsmanagement; Installation, Inspektion, Demonstration, Reparatur und Wartung von Apparaten für elektronische Wohnraum- und Personensicherheitssysteme; Installation, Inspektion, Demonstration, Wartung und Reparatur von Apparaten und Instrumenten zur Kontrolle und Rettung, von automatischen Abflusssystemen für Brandschutz, elektronischen Schutzausrüstungen, Feueralarmanlagen und Feuermeldern, zentralen Alarmstationen, zentralen Überwachungsstationen, Ausrüstungen zur Überwachung von Diebstahl- und Einbruchalarmausrüstungen, Bewegungsmeldern, elektronischen Netzausrüstungen, elektronischen Kommunikationsausrüstungen, Ausrüstungen zur Nachrichtenprogrammierung, elektronischen Schließsystemen; Rufdienst für Dienstleistungen der Gebäudeverwaltung (Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten); Bau, Installation, Wartung und Reparatur von Energieanlagen, Turbinen, Thermostatreglern, Solarzellenplatten zur Stromerzeugung, Photovoltaikgeräten, Solarzellen und Bewegungsmeldern sowie anderen Maschinen zur Verwendung im Zusammenhang mit der Erzeugung und Verarbeitung von erneuerbaren Energien, einschließlich Windenergie, Wasserkraft, Gezeitenenergie, Erdwärme, Solarenergie, Biomasse und Biokraftstoffe; Wartung, Reparatur und Installation von Teilen und Bestandteilen für alle vorstehend genannten Waren; online aus einer Computerdatenbank oder aus dem Internet bereitgestellte Information und Beratung in Bezug auf Wartung, Reparatur und Installation; Information und Beratung in Bezug auf alle vorstehend genannten Leistungen; Online-Bereitstellung von Informationen in Bezug auf alle vorstehend genannten Dienstleistungen aus einer Computerdatenbank oder über eine Helpline oder das Internet.
41 Unterhaltungs- und Erziehungsdienste; Ausbildung; Bereitstellung von audiovisuellen Inhalten in Bezug auf Unterhaltung, Bildung, Ausbildung, Sport und Kultur; Erziehung und Unterhaltung über Rundfunk, Fernsehen, Telefonie, das Internet und Online-Datenbanken; Mieten, Vermietung und Leasing von Kinofilmen, Videos, DVDs, Tonaufzeichnungen, Tonaufzeichnungsgeräten, Sportgeräten, Fernsehgeräten und Videorekordern, DVD-Aufzeichnungsgeräten und Radiorekordern; Filmproduktion für das Fernsehen und für das Kino; Bereitstellung von elektronischen Online-Veröffentlichungen, nicht zum Herunterladen; Veröffentlichung von Magazinen, Büchern, Texten und Druckereierzeugnissen; Online-Veröffentlichung von elektronischen Büchern oder Journalen; Bereitstellung von elektronischen Veröffentlichungen; Bereitstellung von Einrichtungen für Aufnahmestudios; Produktionen von Live-Shows; Veranstaltung von sportlichen Aktivitäten und Wettkämpfen; Vermittlung von Karten und Eintrittskarten; Produktion und Präsentation von Programmen, die über das Fernsehen, das Internet oder andere Telekommunikationskanäle übertragen werden, für die Durchführung des interaktiven Betrachtens, Auswählens und Kaufens von Waren; Kartenreservierungen in Bezug auf Unterhaltung; Produktion, Präsentation und Bereitstellung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen, interaktivem Fernsehen, interaktiven Spielen, interaktiver Unterhaltung und interaktiven Wettbewerben; Produktion, Präsentation und Bereitstellung von Wettbewerben, Wettkämpfen, Spielen und Quizprogrammen, Studiounterhaltung und Veranstaltungen mit Zuschauerbeteiligung; Auswahl von interaktiven Fernsehprogrammen für Zuschauer; Bereitstellung von interaktiver Unterhaltung, Nachrichten, kulturellen Aktivitäten und Sport für Fernsehzuschauer; interaktive Unterhaltung, Bildungs-, sportliche und kulturelle Dienstleistungen für Fernsehzuschauer; Dienstleistungen in Bezug auf Fernsehführer; Dienstleistungen eines Fernsehführers zur Vereinfachung der Aufzeichnung und der zeitlich befristeten Mietung von Programmen und Spielfilmen; Dienstleistungen in Bezug auf die Aufzeichnung von Fernsehprogrammen, die auf der Grundlage der Fernsehgewohnheiten/-präferenzen der Kunden automatisch eingeleitet wird; Video on Demand und Near Video on Demand, Unterhaltung, sportliche und kulturelle Aktivitäten; Bereitstellung von Spielfilmen, Videos und Fernsehprogrammen für Zuschauer auf Abruf oder auf Abruf mit zeitversetzter Ausstrahlung; sportliche und kulturelle Aktivitäten; Wetten, Spiele und Glücksspiele; Wetten, Spiele, Glücksspiele, Lotterien oder Buchmacherdienste auf Kreditkartenbasis; Wetten, Spiele, Glücksspiele, Lotterien oder Buchmacherdienste auf Kreditkartenbasis; Organisation und Durchführung von Lotterien; elektronische Wett-, Spiel-, Glücksspiel-, Lotterie- oder Buchmacherdienste, die über das Internet oder ein weltweites Computernetz oder online aus einer Computerdatenbank oder per Telefon, einschließlich Mobiltelefone oder über einen Fernsehkanal, einschließlich ein Fernsehkanal, der über Satellit, terrestrisch oder über Kabel sendet, bereitgestellt werden; Organisation und Durchführung von Wettkämpfen für Teilnehmer an Videospielen und Computerspielen; Spieldienstleistungen für mehrere Spieler; elektronische Spieldienste; interaktive Pokerspiele und Glücksspiele einschließlich Spielformate für einen und mehrere Spieler; Präsentation und Produktion von Pokerwettbewerben, Turnieren, Spielen und Glücksspielen; elektronische Verlagsdienstleistungen; Aufzeichnung von Videobändern und Filmaufnahmen; Information und Beratung in Bezug auf alle vorstehend genannten Leistungen; Bereitstellung von Nachrichten, Informationen über aktuelle Ereignisse und Sport; Dienstleistungen in Bezug auf Nachrichten, aktuelle Ereignisse und Bildungsinformationen; Informationen und Beratung in Bezug auf Fernseh- und Rundfunkprogramme, Erziehung, Freizeit, Unterhaltung, Musik und Sport; online aus einer Computerdatenbank oder dem Internet oder für Mobiltelefone bereitgestellte Informationen und Beratung in Bezug auf Fernseh- und Rundfunkprogramme, Bildung, Freizeit, Unterhaltung, Musik und Sport; Sachauskünfte in Bezug auf Fernseh- und Rundfunkprogramme, Nachrichten und Sport; Unterweisungsdienste; Ausbildungsdienste; Freizeitdienste; Beratung in Bezug auf Unterhaltung; Veranstaltung von Konferenzen, Seminaren, Symposien oder Workshops; Organisation von Ausstellung oder Festivals; Buchungsagenturen; Dienstleistungen eines Kinos; Dienstleistungen eines Filmstudios; Vertrieb von Rundfunkprogrammen, Fernsehprogrammen, Filmen, Spielfilmen, bespielten Videobändern, Audio- und/oder Bildmaterial, bespielten Videokassetten, DVDs oder bespielten Videoplatten; Produktion von Rundfunkprogrammen, Fernsehprogrammen, Filmen, Spielfilmen, bespielten Videobändern, Audio- und/oder Bildmateiral, bespielten Videokassetten, DVDs oder bespielten Videoplatten; Editieren von Rundfunkprogrammen, Fernsehprogrammen, Filmen, Spielfilmen, bespielten Videobändern, Audio- und/oder Bildmaterial, bespielten Videokassetten, DVDs oder bespielten Videoplatten; Mieten, Leasing oder Vermieten von Rundfunkprogrammen, Fernsehprogrammen, Filmen, Spielfilmen, bespielten Videobändern, Audio- und/oder Bildmaterial, bespielten Videokassetten, DVDs oder bespielten Videoplatten; Vorführung von Rundfunkprogrammen, Fernsehprogrammen, Filmen, Spielfilmen, bespielten Videobändern, Audio- und/oder Bildmaterial, bespielten Videokassetten, DVDs oder bespielten Videoplatten für Unterhaltungs-, Bildungs-, sportliche oder kulturelle Zwecke; Betrieb von Vergnügungsparks mit einem Thema aus Filmen, Rundfunk- oder Fernsehproduktionen; Organisation und Verwaltung von Vergnügungsparks und Themenparks; Organisation von Unterhaltung; Erstellung von Rundfunkprogrammen, Fernsehprogrammen, Filmen, bespielten Videobändern, DVDs, Audio- und/oder Bildmaterial, bespielten Videokassetten, bespielten Videoplatten oder Spielfilmen zum Vertrieb für die Übertragung oder Ausstrahlung über jegliches Medium; Online-Bereitstellung von Rundfunkprogrammen, Fernsehprogrammen, Filmen, Audio- und/oder Bildmaterial oder Spielfilmen (nicht herunterladbar); Veröffentlichung von gedruckten Medien und Aufzeichnungen; digitale Bildgebung; Synchronisierungen; Montage (Bearbeitung) von Videobändern; Unterhaltung; Filmproduktion; Filmverleih [Vermietung von Kinofilmen]; Filmstudios; Bereitstellung von Filmtheatern; Produktion von Shows; Produktion von Videofilmbändern; Vermietung von Audiogeräten; Vermietung von Beleuchtungsgeräten für Theaterdekorationen oder Fernsehstudios; Filmverleih [Vermietung von Kinofilmen]; Vermietung von Filmgeräten und Filmzubehör; Vermietung von Rundfunkausrüstungen; Vermietung von Fernsehgeräten und Fernsehausrüstungen; Vermietung von Sportausrüstungen; Vermietung von Videokameras; Verleih von Videobändern; Vermietung von Videorekordern; Theaterproduktionen; Betrieb von Filmstudios; Organisation oder Ausrichtung von Preisverleihungszeremonien; Filmvorführungen; Produktion von Spezialeffektes für Filme; Reservierungsdienste, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind, für sportliche, wissenschaftliche, politische und kulturelle Veranstaltungen; Produktion von Grafikmaterial für Zeichentrickfilme; Dienstleistungen eines Aufnahmestudios; Bereitstellung von Video- und Audioinhalten durch Verkauf und Vermietung, wobei der Verbraucher berechtigt ist, die Medieninhalte einmal oder mehrmals auf einem beliebigen Abspielgerät anzusehen, alles in Bezug auf Unterhaltung, Bildung, Sport und Kultur; Erziehung/Bildung und Ausbildung im Zusammenhang mit Umweltschutz, Energieerhaltung und Ökologie sowie Tierschutz; Erziehung/Bildung und Ausbildung im Zusammenhang mit alternativen Energiequellen, einschließlich Windenergie, Wasserkraft, Gezeitenenergie, Erdwärme, Solarenergie, Biomasse und Biokraftstoffe; Veröffentlichung von Lehrmaterial und Werbematerial in Bezug auf Umweltschutz, Energieerhaltung und Ökologie sowie Tierschutz; Veranstaltung und Durchführung von Seminaren und Workshops (Ausbildung); Bereitstellung von Ausbildungsprogrammen und -materialien; Organisation und Durchführung von Sicherheitskursen und Bildungskursen; Online-Nachrichtenberichterstattung; Online-Bereitstellung von Informationen und enzyklopädischem Allgemeinwissen; Online-Bereitstellung von Informationen und enzyklopädischem Allgemeinwissen in Bezug auf Unterhaltung, Erziehung, Ausbildung, Sport, Kultur, Nachrichten, aktuelle Ereignisse, Satelliten-, Fernseh- und Rundfunkprogramme, Musik, Filme, Bücher und andere Druckereierzeugnisse, Videospiele, Computerspiele, Vergnügungsautomaten, Vergnügungsstätten oder Vergnügungsparks, Sicherheit, Sicherheitssysteme, Computersicherheit, persönliche Sicherheit, geschäftliche Sicherheit, Online-Sicherheit, Haushaltssicherheit, Umweltschutz, Energieerhaltung, Ökologie und Tierschutz, alternative Energiequellen, einschließlich Windkraft, Wasserkraft, Gezeitenenergie, geothermische Energie, Solarenergie, Biomasse und Biobrennstoffe; Online-Übersetzungsdienste; Online-Bibliotheksdienste, einschließlich Verleih und Tausch von Büchern und anderen Veröffentlichungen und Fotografien; Online-Unterricht, -Seminare, -Workshops, -Ausstellungen und -Schauen; Bereitstellung von Online-Kartenspielen; Bereitstellung von Klingeltönen für Telefone; Online-Beobachtung/-Verfolgung der Fitness; Information und Beratung in Bezug auf alle vorstehend genannten Leistungen; Beratung oder Bereitstellung von Informationen in Bezug auf das vorstehend Genannte; Online-Bereitstellung von Informationen in Bezug auf alle vorstehend genannten Dienstleistungen aus einer Computerdatenbank oder über eine Helpline oder das Internet.
43 Verpflegung und Beherbergung von Gästen; Vermittlung, Buchung und Reservierung von Unterkünften; vorübergehende Beherbergung von Gästen; Verpflegung von Gästen in Restaurants; Barbetrieb; Betrieb von Cafeterien und Imbißstuben; Betrieb von Hotels, Hotelreservierungen; Informationen in Bezug auf Restaurants; online aus einer Computerdatenbank oder dem Internet bereitgestellte Informationen in Bezug auf alle vorstehend genannten Dienstleistungen.
Sie widersprach basierend auf dieser Registrierung dieser Wortbildmarke mit dem Anmeldedatum vom 18.6.2015 (angegriffene Marke) AT 280839 :
ebenfalls eingetragen für die Waren und Dienstleistungen der Klassen
16 Papier, Pappe (Karton); Druckereierzeugnisse; Buchbinderartikel; Fotografien; Schreibwaren; Büroartikel (ausgenommen Möbel); Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate); Verpackungsmaterial aus Kunststoff, so weit es nicht in anderen Klassen enthalten ist; Drucklettern; Druckstöcke; Folien, Taschen und Beutel für Verpackungszwecke aus Papier oder Kunststoff; Tickets, Fahrkarten, Ansichtskarten, Wanderkarten, Straßenkarten, Landkarten, Bilder (gerahmt oder ungerahmt); Prospektmaterial, Magazine und Broschüren; Werbematerial in gedruckter Form; Papier- und Pappschablonen, Parkscheine, Transparente (Papier- und Schreibwaren), Wandtafeln; gedruckte Werbematerialien;
35 Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten; Aufstellung von Kosten-Preis-Analysen, betriebswirtschaftliche Beratung, Organisation von Ausstellungen und Messen für wirtschaftliche und Werbezwecke; Zeitungs- und Fernsehwerbung, Markt- und Meinungsforschung, Organisationsberatung in Geschäftsangelegenheiten, insbesondere für Tourismusveranstaltungen und Wettbewerbe; Entwicklung von und Beratung betreffend Konzepte zur Werbung für Landschafts- und Tourismusgebiete; betriebswirtschaftliche Beratung und Organisationsberatung von Tourismusunternehmen; betriebswirtschaftliche Beratung und Organisationsberatung in Bezug auf Unternehmen auf dem Gebiet von Erziehung, Ausbildung, Unterhaltung, Sport und Kultur; Öffentlichkeitsarbeit (Public Relations); Planungen bei der Geschäftsführung; Verkaufsförderung (Sales Promotion); zeitweilige Überlassung von Personal, insbesondere Servierpersonal;
37 Betreuung von Wintersportanlagen, nämlich Präparierung von Pisten, künstliche Beschneiung, Schneeräumung; Errichtung und Wartung von Eislaufplätzen; Sprungschanzen; Errichtung und Wartung von Wanderwegen; Errichtung und Wartung von Bobbahnen;
41 Erziehung, Ausbildung, Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten, insbesondere auf dem Gebiet des Tourismus; Betrieb von Clubs (Unterhaltung oder Unterricht), Sportanlagen, insbesondere Sommerrodelbahnen und Rollerbahnen, Gokartbahnen; Dienstleistungen von Ferienclubs und Vergnügungsparks; Dienstleistungen betreffend Freizeitgestaltung, insbesondere im Hinblick auf Erlebnisurlaub; Animation (Unterhaltung); Künstler- und Trainervermittlung, Zusammenstellung und Durchführung von Life-Veranstaltungen; Veranstaltung von Schlittenfahrten, Staffelläufen und Stafettenläufen sowie von Turnieren; Beratung, Zusammenstellung und Organisation betreffend Bildungs-, Unterhaltungs- und Sportveranstaltungen sowie Wettbewerbe; Skiverleih; Beratung und Information betreffend Unterhaltungs-, Sport- und Tourismusveranstaltungen; Produktion und Verleih von Videofilmen und Filmen; Vermietung von Hängegleitern; Betrieb von Kindergärten (Erziehung); Vermietung von Sportausrüstung; Betrieb einer Skischule; Dienstleistungen eines Skilehrers, Zeitmessung bei Sportveranstaltungen; Ausstecken von Rennstrecken; Tierdressur; Betrieb von Sport- und Spielplätzen für Kinder; Betrieb von zoologischen Gärten und Naturparks und daraus resultierende Dienstleistungen, nämlich Aufzeichnung von Videoaufnahmen, Auskünfte über Freizeitaktivitäten, Betrieb von Feriencamps und Dienstleistungen betreffend Freizeitgestaltung, sowie Tierparks;
43 Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen; Betrieb von Hotels, Pensionen und Heimen, insbesondere zum Kuren und Sporttraining; Verpflegung von Gästen in Restaurants, Cafes, Self-Service-Restaurants, Snack-Bars, Kantinen und Raststätten; Catering; Vermietung von transportablen Bauten; Vermietung von Zelten; Dienstleistungen einer Kinderkrippe; Zimmerreservierung, Zimmervermittlung (Hotels, Pensionen); Betrieb von Motels; Betrieb von Tierpflegeheimen; Vermietung von Versammlungsräumen; Betrieb eines Campingplatzes und Feriencamps (Beherbergung).
Diese Marke und die für sie eingetragenen Waren sowie Dienstleistungen seien zur Gänze zur Verwechslung geeignet.
Die Antragsgegnerin verwies auf den nach ihrer Ansicht „völlig unterschiedlichen“ Begriffs- und Bedeutungsinhalt und beantragte davon ausgehend, den Widerspruch abzuweisen.
Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Patentamt den Widerspruch mit der wesentlichen Begründung ab, dass trotz teilweiser Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit Verwechslungsgefahr nicht vorliege, weil die begrifflichen Unterschiede zu signifikant seien.
Dagegen richtet sich der wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung erhobene Rekurs der Antragstellerin mit dem Antrag, den Beschluss abzuändern und dem Widerspruch zur Gänze Folge zu geben.
Die Antragsgegnerin beantragt, dem Rekurs keine Folge zu geben.
Rechtliche Beurteilung
Der Rekurs ist berechtigt.
1. Gemäß § 29a iVm § 30 Abs 1 Z 2 MSchG kann auf Widerspruch des Inhabers einer früher angemeldeten, noch zu Recht bestehenden Marke die Löschung einer Marke erfolgen, sofern die beiden Marken und die Waren oder Dienstleistungen, für die die Marken eingetragen sind, gleich oder ähnlich sind und dadurch für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, die die Gefahr einschließt, dass die Marke mit der älteren Marke gedanklich in Verbindung gebracht würde.
1.1. Im Widerspruchsverfahren ist in erster Linie auf den Registerstand abzustellen, also abstrakt zu prüfen (RIS-Justiz RS0066553 [T13]; RW0000786; RW0000810). Daher sind die gegenüberstehenden Marken laut Registrierung zu vergleichen. Auch hinsichtlich der Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit sind ausschließlich die entsprechenden Registereintragungen maßgeblich und nicht, für welche Waren und Dienstleistungen oder in welchen Vertriebskanälen die Marken tatsächlich verwendet werden ( Schumacher in Kucsko/Schumacher, marken.schutz2 § 30 Rz 5 f mwN).
Bei der Beurteilung der Ähnlichkeit der betroffenen Waren oder Dienstleistungen sind alle erheblichen Faktoren zu berücksichtigen, die das Verhältnis zwischen den Waren oder Dienstleistungen kennzeichnen. Zu diesen Faktoren gehören – ausgehend vom Registerstand – insbesondere ihre Art, ihr Verwendungszweck und ihre Nutzung sowie die Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren oder Dienstleistungen (vgl C 39/97, Cannon/Canon, Rz 23; Koppensteiner, Markenrecht 4 117 mwN bei FN 108).
1.2. Für den Begriff der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr gilt ein gemeinschaftsweit einheitlicher Maßstab, den der EuGH in mehreren Entscheidungen konkretisiert hat (zB C 191/11 P, Yorma’s, Rz 43; EuG T 599/10, Eurocool, Rz 97); dem folgt auch die ständige österreichische Rechtsprechung. Danach ist die Verwechslungsgefahr unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen (ÖBl 2001, 159, T One mwN; ÖBl 2003, 182, Kleiner Feigling ua; R
IS Justiz RS0121500, insb T4; RS0121482; RS0117324; 4 Ob 238/04k; 4 Ob 154/06k; 17 Ob 1/08h; 17 Ob 32/08t; 4 Ob 7/12a; 4 Ob 139/13i; Schumacher in Kucsko/Schumacher, marken.schutz2 § 10 Rz 51 ff mwN).
1.3. Eine umfassende Beurteilung bedeutet, dass auf die Wechselbeziehung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere auf die Ähnlichkeit der Marken, auf ihre Kennzeichnungskraft und auf die Ähnlichkeit der von ihnen erfassten Waren oder Dienstleistungen Bedacht zu nehmen ist (RIS-Justiz RS0121482).
So kann ein geringer Grad der Gleichartigkeit der erfassten Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (C 39/97, Cannon/Canon ). Folge dieser Wechselwirkung ist, dass bei Waren- oder Dienstleistungsidentität ein wesentlich deutlicherer Abstand der Zeichen selbst erforderlich ist, um die Verwechslungsgefahr auszuschließen, als bei einem größeren Waren- oder Dienstleistungsabstand (RIS Justiz RS0116294; 4 Ob 36/04d, FIRN; 17 Ob 36/08f, KOBRA/cobra-couture.at; Koppensteiner, Markenrecht 4 111 mwN).
1.4. Die Verwechslungsgefahr ist nach dem Gesamteindruck auf die durchschnittlich informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Angehörigen der maßgeblichen Verkehrskreise der betreffenden Waren oder Dienstleistungen zu prüfen (C 591/12 P, Doghnuts/Bimbo Doughnuts, Rn 21; RIS Justiz RS0117324; Schumacher in Kucsko/Schumacher, marken.schutz 2 § 10 Rz 94 mwN; Koppensteiner, Markenrecht 4 111). Maßgeblich ist der Gesamteindruck, den ein nicht ganz unbeträchtlicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise bei flüchtiger Wahrnehmung empfängt ( quattro/Quadra; 4 Ob 139/02y, Summer Splash; ecolex 2003, 608, More; RIS Justiz RS0078944; C 342/97, Lloyd, Rn 26).
Die Frage der Verwechslungsgefahr ist zudem eine Rechtsfrage und daher grundsätzlich keinem Beweisverfahren zugänglich (ÖBl 1994, 227, Ritter/Knight; RIS Justiz RW0000786).
1.5. Verwechslungsgefahr ist in der Regel schon dann anzunehmen, wenn eine Übereinstimmung in einem der Kriterien Bild, Klang oder Bedeutung besteht (4 Ob 330/97a, GO; 4 Ob 55/04y = RIS Justiz RS0079190 [T22], RS0108039, RS0117324, RS0079571; 4 Ob 57/14g, Ionit/Isonit ). Entscheidend ist dabei der Gesamteindruck, den Marke und Zeichen hervorrufen. Dabei sind die sie unterscheidenden und dominierenden Elemente zu berücksichtigen (4 Ob 124/06y, Hotel Harmonie/Harmony Hotels; RIS Justiz RS0117324). Zu berücksichtigen ist weiters der Umstand, dass der Durchschnittsverbraucher eine Marke normalerweise als Ganzes wahrnimmt und nicht auf die verschiedenen Einzelheiten achtet (stRsp ua ÖBl 1993, 156, Loctite mwN; ÖBl 1996, 279, Bacardi/Baccara; ÖBl 1999, 82, AMC/ATC; EuGH Slg 1997, I 6191 = ÖBl 1998, 106, Sabel/Puma, Rz 23; 4 Ob 139/02y, Summer Splash; ecolex 2003, 608, More; RIS-Justiz RS0117324; RS0066753; C 120/04, Thomson life, Rn 28; C 591/12 P, Doghnuts/Bimbo Doughnuts, Rn 21) . Dem Durchschnittsverbraucher bietet sich nur selten die Möglichkeit, verschiedene Marken unmittelbar miteinander zu vergleichen, sondern er muss sich auf das unvollkommene Bild verlassen, das er von ihnen im Gedächtnis behalten hat (C 342/97, Lloyd, Rn 26; C 291/00, Slg 2003, I 2799, LTJ Diffusion, Rn 52; C 104/01, Orange, Rn 64).
1.6. Bei ausschließlich aus Worten bestehenden Zeichen ist für die Ähnlichkeitsprüfung auf Wortklang, -bild und -sinn Bedacht zu nehmen (RIS-Justiz RS0117324, RS0066753 [insb T9]; C 251/95, Sabel/Puma; C 206/04, Muelhens ). Für das Bejahen von Verwechslungsgefahr muss eine Übereinstimmung in einem der drei genannten Kriterien bestehen (RIS-Justiz RS0079571, RS0079190 [T22]; Om 4/02, Kathreiner ). Auch hier sind der Gesamteindruck und die Wirkung auf einen Durchschnittsverbraucher der betreffenden Waren oder Dienstleistungen maßgebend (RIS-Justiz RS0117324; 4 Ob 124/06y, Hotel Harmonie/Harmony Hotels ). Schutzunfähige oder schwache Bestandteile, die den streitverfangenen Zeichen gemeinsam sind, tragen im Regelfall nur wenig zum jeweiligen Gesamteindruck bei, sodass schon geringe Abweichungen in den übrigen Bestandteilen ausreichen können, um die Verwechslungsgefahr auszuschließen (4 Ob 334/74, Pregnex/Pregtest; RIS-Justiz RS0066749, RS0066753; 17 Ob 18/11p, Junkerschinken ).
1.7. Ob fremdsprachige Begriffe unterscheidungskräftig sind, hängt davon ab, ob sie im Prioritätszeitpunkt im Inland so weit bekannt waren, dass der inländische Verkehr einen die Kennzeichnungsfunktion ausschließenden Sinngehalt erkennen konnte (4 Ob 7/05s, car care; 4 Ob 28/06f, Firekiller; 17 Ob 21/07y, Anti-Aging-Küche; 4 Ob 11/14t, EXPRESSGLASS ). Das kann selbst dann zutreffen, wenn die Bezeichnung in der Fremdsprache selbst nicht gebräuchlich ist (4 Ob 277/04w, Powerfood; 4 Ob 28/06f, Firekiller; 4 Ob 38/06a, Shopping City ).
1.8. Bei einem aus Wort und Bild zusammengesetzten Zeichen ist in der Regel der Wortbestandteil für den Gesamteindruck maßgebend, weil der Geschäftsverkehr sich meist an diesem Kennwort – sofern es unterscheidungskräftig ist – zu orientieren pflegt und vor allem dieses Wort im Gedächtnis behalten wird (RIS-Justiz RS0066779; Koppensteiner, Markenrecht 4 116). Das Recht an einer Wortbildmarke wird daher regelmäßig auch durch solche Zeichen verletzt, die nur den unterscheidungskräftigen Wortbestandteil in einer zur Herbeiführung von Verwechslungen geeigneten Weise wiedergeben (ÖBl 1988, 154, Preishammer ; ÖBl 1996, 279, Bacardi/Baccara ; 4 Ob 119/02g; 4 Ob 10/03d, More ).
1.9. Für die Beurteilung der Ähnlichkeit einer zusammengesetzten Marke kann es nur dann allein auf den dominierenden Bestandteil ankommen, wenn alle anderen Bestandteile zu vernachlässigen sind (C 193/06 P, Quick/Quicky ). Maßgebend sind auch hier der Gesamteindruck und die Wirkung auf einen Durchschnittsverbraucher der betreffenden Waren oder Dienstleistungen (RIS-Justiz RS0117324; 4 Ob 124/06y, Hotel Harmonie/Harmony Hotels ).
1.10. Wird eine Marke vollständig in ein Zeichen aufgenommen, so ist regelmäßig – und zwar auch dann, wenn noch andere Bestandteile vorhanden sind – Ähnlichkeit und damit bei Waren- oder Dienstleistungsähnlichkeit auch Verwechslungsgefahr anzunehmen (4 Ob 138/03b, gotv ; 17 Ob 1/08h, Feeling/Feel ; 4 Ob 181/14t, Peter Max/Spannmax ; RIS-Justiz RS0079033). Bei der Übernahme eines schwachen Zeichens besteht Verwechslungsgefahr, wenn das übernommene Zeichen innerhalb des übernehmenden Zeichens keine untergeordnete Rolle spielt und nicht gegenüber den Bestandteilen, die den Gesamteindruck des übernehmenden Zeichens prägen, gänzlich in den Hintergrund tritt (Om 15/01, Jack Jones ; RIS-Justiz RS0079033 [T20], 17 Ob 1/08h, Feeling/Feel ; 17 Ob 32/08t, Jukebox ; RIS-Justiz RS0079033 [insb T26]).
Auch nach der Judikatur des EuGH (vgl C 120/04, Thomson life ) kann – mit der daher übereinstimmenden ständigen nationalen Rechtsprechung des OGH – bei identischen Waren oder Dienstleistungen Verwechslungsgefahr für das Publikum bestehen, wenn das strittige Zeichen durch die Aneinanderreihung der Unternehmensbezeichnung eines Dritten und einer normal kennzeichnungskräftigen eingetragenen Marke gebildet wird und die ältere Marke im zusammengesetzten Zeichen eine selbständig kennzeichnende Stellung behält (vgl 7 Ob 32/08t, Jukebox ; Om 12/10, PeakZero ; 4 Ob 181/14t, Peter Max/Spannmax ) .
2. Wendet man diese Grundsätze im vorliegenden Fall an, so ist die Verwechslungsgefahr im Umfang des Widerspruchs der Antragstellerin zu bejahen und damit das Zeichen der Antragsgegnerin zur Gänze zu löschen.
2.1. Ungeachtet des Rekursvortrags (Punkt I.), der auf eine (angebliche) Widersprüchlichkeit in der Begründung des angefochtenen Beschlusses hinweist, ist die Auffassung im angefochtenen Beschluss, wonach die Waren und Dienstleistungen zum einen Teil überhaupt ident (BS 24 f) oder ähnlich sind (BS 26, dritter Absatz), insgesamt nicht zu beanstanden, denn ob nämlich im Einzelnen Identität oder hochgradige Ähnlichkeit besteht, ist für die Fallbeurteilung nicht relevant:
Die Rechtsabteilung hat zunächst die beiden Schutzverzeichnisse einander gegenüber gestellt und daraus die richtigen Schlüsse gezogen und dabei tabellarisch die beiden Schutzumfänge miteinander richtig in Beziehung gesetzt. Im Anschluss daran hat das Patentamt jene Waren und Dienstleistungen (nochmals und damit wiederholend sowie aus Sicht des Rekursgerichts zutreffend) benannt, hinsichtlich derer es von einer Identität ausging; darauf wird daher zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen (§ 39 PatG iVm § 37 Abs 3 MSchG und § 60 Abs 2 AußStrG). Dass die Rechtsabteilung am Ende der rechtlichen Beurteilung in einer Parenthese „auch bei teilweiser Waren- und Dienstleistungsidentität“ verwendet hat (BS 26, dritter Absatz), entspricht dieser Beurteilung, weil sich diese ohne Weiteres erkennbar auf den gesamten (weiteren und mit den identen Waren und Dienstleistungen verwandten) Schutzumfang der angegriffenen Marke in den aufgrund des Widerspruch zu prüfenden Klassen bezieht.
2.2. Bei der Beurteilung der Ähnlichkeit der betroffenen Waren und Dienstleistungen sind alle erheblichen Faktoren zu berücksichtigen, die das Verhältnis zwischen den Waren kennzeichnen. Zu diesen Faktoren gehören insbesondere deren Art, Verwendungszweck und Nutzung sowie ihre Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren oder Dienstleistungen (C 39/97, Cannon/Canon, Rn 23; Schumacher in Kucsko/Schumacher, marken.schutz 2 § 10 Rz 102 mwN). Die Nähe zwischen den fraglichen Waren muss geeignet sein, bei den angesprochenen Verkehrskreisen die Vorstellung hervorzurufen, dass die Waren, wenn sie mit dem gleichen oder einem ähnlichen Zeichen versehen sind, unter der Kontrolle eines einzelnen Unternehmens erbracht werden, das für ihre Qualität verantwortlich gemacht werden kann. Es ist auf die Verkehrsauffassung nach den berechtigten Verbrauchererwartungen abzustellen (vgl 4 Ob 225/03x, Lumina; 4 Ob 180/02d, Opus One ).
Beim Ähnlichkeitsvergleich sind einander ergänzende Waren solche, zwischen denen ein enger Zusammenhang besteht, weil die eine Ware für die Verwendung der anderen Ware unverzichtbar oder bedeutsam ist, sodass der Verbraucher annehmen könnte, die Herstellung beider Waren liege in der Verantwortung des selben Unternehmens (funktionelle Komplementarität). Vom Fehlen der Verwechslungsgefahr kann aber nur dann ausgegangen werden, wenn trotz der Identität der Marken die Annahme einer Verwechslungsgefahr wegen des Abstands der Waren von Vornherein ausgeschlossen ist (OLG Wien, 34 R 69/16s, Silan/HydroPurSilan uva).
2.3. Legt man zur Vermeidung von Wiederholungen dieses Verständnis der Überprüfung zugrunde, so ist der Beurteilung der Identität und Ähnlichkeit der betroffenen Waren und Dienstleistungen durch die Rechtsabteilung in concreto im Ergebnis im Sinn teilweise gegebener Identität und hochgradiger Ähnlichkeit in allen Waren- und Dienstleistungsklassen der angefochtenen Marke beizupflichten. Insgesamt ist daher die Auffassung im angefochtenen Beschluss, wonach die Waren und Dienstleistungen zum einen Teil überhaupt ident (was detailliert begründet ist; vgl oben Punkt 2.1.) und zum anderen Teil hochgradig ähnlich sind (was sich zwanglos aus der tabellarischen Gegenüberstellung im angefochtenen Beschluss ergibt [BS 4 f und 19 bis 24]), nicht zu beanstanden, weil über die bereits von der Rechtsabteilung einwandfrei benannte Identität darüber hinaus eine bereits prima vista erkennbare hochgradige Ähnlichkeit im sonstigen Umfang besteht. Die von der Rechtsabteilung zutreffend zwar nicht als ident, aber als ähnlich erkannten Waren oder Dienstleistungen im Schutzumfang der angegriffenen Marke sind durchwegs solche, die wirtschaftlich komplementär zum jeweils als übereinstimmend erkannten Teil des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses und damit ähnlich bis hin zu hochgradig ähnlich sind. Insofern genügt es daher, auf die jeweils identen Oberbegriffe zu verweisen, aus denen sich die weiteren Waren oder Dienstleistungen ableiten:
Klasse 16 : Druckereierzeugnisse; Magazine; Fotografien; Werbematerialien;
Klasse 35 : Werbung, Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung;
Klasse 37 : Wartungsdienste; Installationsarbeiten;
Klasse 41 : Unterhaltung; Erziehung; Ausbildung; Veranstaltung von sportlichen und kulturellen Aktivitäten;
Klasse 43 : Verpflegung und Beherbergung; Betrieb von Hotels.
2.4. Diese als ident und/oder ähnlich zu qualifizierenden Waren und Dienstleistungen sind überwiegend nicht solche des täglichen Bedarfs, daher ist der Grad der Aufmerksamkeit ihres Adressaten, der entweder Endverbraucher oder Fachmann ist, bei ihrer Inanspruchnahme durchschnittlich hoch (Koppensteiner, Markenrecht 4 114). Die geschützten Dienstleistungen verlangen auch keinen höheren Aufmerksamkeitsgrad, weil das Ausmaß der Spezialisierung zwar vielleicht die Kleinheit des Adressatenkreises bewirkt, aber deswegen noch nicht dazu führt, dass seine Mitglieder überdurchschnittlich alert wären, wie die Antragstellerin zutreffend argumentiert. Nur bei Waren wie beispielsweise Arzneimitteln wäre die Aufmerksamkeit überdurchschnittlich hoch anzusetzen (zB EuG T 256/04, Respicort/Respicur , Rn 47). Der Durchschnittskunde, der die einander ähnlichen Bezeichnungen so gut wie niemals gleichzeitig nebeneinander sieht, sondern immer nur den Eindruck des später wahrgenommenen Zeichens mit einem mehr oder weniger blassen Erinnerungsbild des anderen Zeichens vergleichen kann (RIS-Justiz RS0117324), wird daher fast immer nur einzelne charakteristische und daher auffällige Bestandteile im Gedächtnis behalten.
2.5. Im Wort bild stimmen die Zeichen im Begriff SKY jeweils überein; die gleichnamige Widerspruchsmarke wurde zur Gänze in das angefochtene Zeichen aufgenommen, das zusätzlich noch aus „gate“ besteht.
Die grafische Gestaltung der angegriffenen Marke ist sowohl farblich (reines Schwarz) als auch typographisch als innerhalb des Üblichen anzusehen und damit banal und für den Ähnlichkeitsvergleich ohne Belang.
2.6. Klang lich besteht eine bedeutsame Gemeinsamkeit in der Sprechweise darin, dass auch die angegriffene Marke SKY am Wortanfang enthält und dabei – anders als die Rechtsabteilung meint – auch auf dieser Silbe betont wird. SKY prägt daher die angefochtene Marke mit, sodass zwar ein gewisser, aber geringer Abstand besteht: Liegt auf dem (Wort )Anfang die Betonung, ist er für den Gesamteindruck bedeutend (Fezer , Markenrecht 4 § 14 MarkenG Rz 497 f; Ingerl/Rohnke, MarkenG 3 § 14 Rz 864 und 886; Om 6/11, Evolution/revölution etc ).
2.7. In Bezug auf die Wort bedeutung argumentiert die Rechtsabteilung, es handle sich bei SKYGATE um einen religiös besetzten Begriff, der als „ Himmelstor bzw Tor zum Himmel “ zu übersetzen sei (BS 26, zweiter Absatz). Dies ist aber kein Grund, die Widerspruchsmarke SKY im Kontext der beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht ebenso als Kunstbegriff anzusehen, zumal auch sie in einen religiösen Kontext gesetzt werden könnte (vgl etwa die Redewendung „in den Himmel kommen“) und daher nicht nur als Teil der Atmosphäre verstanden werden könnte. Der Umstand allein, dass die deutsche Übersetzung „Himmel oder Luftraum“ lautet (OLG Wien, 34 R 53/14k, sky/SKY BOX, GREEN SKY, SKY BUY ; 34 R 12/15g, SKY/SKYLENS ), sagt nämlich noch nichts über die konkrete Fantasiehaftigkeit aus. Beide Wortbedeutungen schaffen im hier relevanten Schutzbereich keine direkte Assoziation und bedürfen daher eines gewissen Denkprozesses und interpretativen Aufwands.
In keiner der geschützten Klassen ist dieser Begriff daher beschreibend oder werblich anpreisend konnotiert, sodass er auch in der angegriffenen Marke nicht bedeutungslos wird. Davon, dass die beteiligten Verkehrskreise eine unmittelbare und ohne Weiteres erkennbare Aussage über die Art, Natur oder Beschaffenheit der in dieser Klasse angebotenen Waren und/oder Dienstleistungen erkennen können, das heißt sofort und ohne weiteres Nachdenken einen konkreten und direkten Bezug zwischen dem Zeichen(-bestandteil) SKY und den von der Anmeldung der angegriffenen Marke herstellen können, ist daher nicht die Rede. SKY prägt daher begrifflich sowohl die Widerspruchsmarke als auch das Zeichen der Antragsgegnerin, das als „Himmelstor“ oder „Tor zum Himmel“ erfasst wird und daher selbst in der am nächsten liegenden deutschen Übersetzung die Widerspruchsmarke dominant enthält.
Eine auf eine Religion bezogene Assoziation ist damit zusammengefasst – anders als die Rechtsabteilung meint –zwar nach Ansicht des Rekursgerichts ohnehin entweder nicht Teil des Verständnisses der angesprochenen Adressaten (mögen sie religiös sein oder nicht), oder ein solches Verständnis würde sich auf die beiden miteinander zu vergleichenden Zeichen gleichermaßen erstrecken, sodass die Widerspruchsmarke im Zeichen der Antragsgegnerin gerade auch in der besonders relevante Frage des Verständnisses nicht unterginge.
2.8. Mit anderen Worten spielt SKY im Sinngehalt des Zeichens der Antragsgegnerin keine untergeordnete, sondern eine ungeachtet seiner prinzipiellen Kennzeichnungsschwäche dennoch (zumindest: mit-) dominierende Rolle. In Anwendung dieser Grundsätze hat das Rekursgericht in den Entscheidungen 34 R 53/14k, sky/SKY BOX, GREEN SKY, SKY BUY; aber auch bereits zu 34 R 3/14g, SKYFUND/SKY STIFTUNG, SKY; und in der im Rekurs der Antragstellerin zitierten Entscheidung 34 R 12/15g, SKY/SKYLENS; bei ähnlicher Sachlage das Vorliegen von Verwechslungsgefahr bejaht (vgl RIS-Justiz RW0000786). An dieser Rechtsprechung ist festzuhalten.
2.9. Wird nämlich eine Marke komplett in ein Zeichen aufgenommen, so ist bei Ähnlichkeit und bei Waren- oder Dienstleistungsähnlichkeit auch Verwechslungsgefahr anzunehmen, weil selbst bei der Übernahme eines - wie hier - schwachen Zeichens Verwechslungsgefahr besteht, wenn die übernommene Marke innerhalb des übernehmenden Zeichens keine untergeordnete Rolle spielt und nicht gegenüber den Bestandteilen, die den Gesamteindruck des übernehmenden Zeichens prägen, gänzlich in den Hintergrund tritt (oben Punkt 1.10.; s im Übrigen etwa OLG Wien 34 R 32/16z, ImPuls/IMPULS360 = 4 Ob 164/16w; 34 R 41/16y, Mona/Monalisa ). Dies ist hier der Fall. (Als Beispiel für die Vernachlässigbarkeit der Zeichen-Übernahme wegen In-den-Hintergrund-Tretens kann 34 R 94/15s, OLYMPIC/OLD SCHOOL OLYMPIC BOXING CLUB JA*B VIENNA, dienen.)
3. Unter diesen Umständen ist wegen der grafischen, semantischen und phonetischen Gemeinsamkeiten sowie der teilweisen Identität und der teilweisen (hochgradigen) Ähnlichkeit der durch den Widerspruch adressierten Waren und Dienstleistungen der miteinander zu vergleichenden Zeichen die Verwechslungsgefahr in diesem Umfang zu bejahen.
4. Da die Entscheidung keine Rechtsfragen von der Qualität des § 62 Abs 1 AußStrG aufwarf und über den Einzelfall hinaus nicht bedeutsam ist (RIS-Justiz RS0111880 [Ermessensspielraum]; RIS-Justiz RS0066779 [T24]), ist der Revisionsrekurs nicht zulässig.
In diesem Fall hat das Rekursgericht nach § 59 Abs 2 AußStrG auszusprechen, ob der Wert des Entscheidungsgegenstands, der – wie hier – rein vermögensrechtlicher Natur ist, aber nicht in einem Geldbetrag besteht, EUR 30.000, -- übersteigt. Diese Voraussetzung ist angesichts der Bedeutung des Markenschutzes im Wirtschaftsleben gegeben.
5. Ein Kostenersatz findet im Widerspruchsverfahren nach § 29b Abs 7 MSchG und § 139 Z 7 PatG iVm § 37 Abs 3 MSchG nicht statt.