33R52/21s – OLG Wien Entscheidung
Kopf
Das Oberlandesgericht Wien hat als Rekursgericht ***** wegen des Widerspruchs gegen die österreichische Marke AT 293256 (Wortbildmarke „THE CAMBRIDGE INSTITUTE English for Life“) über den Rekurs der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der Rechtsabteilung des Patentamts vom 30.11.2020, WM 133/2017-9,10, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
1. Der Antrag der Antragsgegnerin auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung wird abgewiesen.
2. Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben.
Der Wert des Entscheidungsgegenstands übersteigt EUR 30.000.
Der ordentliche Revisionsrekurs ist nicht zulässig.
Begründung
Text
Im Widerspruchsverfahren stehen einander folgende Marken gegenüber:
Unionsmarke „ CAMBRIDGE “ (1. Widerspruchsmarke), angemeldet am 26.7.2013 (eingetragen am 29.8.2015) für die folgenden Waren und Dienstleistungen:
9 Wissenschaftliche, Schifffahrts-, Vermessungs-, fotografische, Film-, optische, Wäge-, Mess- Signal-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente; Apparate und Instrumente zum Leiten, Schalten, Umwandeln, Speichern, Regeln und Kontrollieren von Elektrizität; Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten; CDs, DVDs und andere digitale Aufzeichnungsträger; Mechaniken für geldbetätigte Apparate; Registrierkassen, Rechenmaschinen, Hardware für die Datenverarbeitung, Computer; Computersoftware; Feuerlöschgeräte; Unterrichtsapparate [audiovisuell]; Laptoptaschen; Rechenmaschinen; CD's; ROM-CDs; CD-Player; Computerspielsoftware; Software für Spiele auf Mobiltelefonen, Tablet-Computern oder tragbaren Computern; Computer-Software [gespeichert]; Gespeicherte Computerprogramme; Computerprogramme [herunterladbar]; Software für Mobiltelefone, Tablet-Computer und Tragbare Computer; Herunterladbare Software für Mobilgeräte; Computertastaturen; Computerperipheriegeräte; Speichergeräte für Datenverarbeitungsanlagen; Laptops (Computer); Datenverarbeitungsgeräte; Diskettenlaufwerke [für Computer]; Magnetplatten; Musikdateien zum Herunterladen; Bilddateien zum Herunterladen; Herunterladbare Textdateien; Herunterladbare Videodateien; Herunterladbare Prüfungsunterlagen; Herunterladbare Quizprogramme; Herunterladbare Bewertungskriterien; Herunterladbares Lehrmaterial; Periodische Veröffentlichungen [herunterladbar]; Herunterladbare Journale; Herunterladbare Wörterbücher; Herunterladbare Nachschlagewerke; Herunterladbare Vorlesungsskripten; Herunterladbare Arbeitsblätter für Bildungszwecke; Herunterladbare Diavorträge; Herunterladbare Lernkarten; Herunterladbare Vokabellisten; DVD's; Elektronische Publikationen [herunterladbar]; Taschenübersetzer, elektronische; Disketten; Interfaces [Schnittstellengeräte oder -programme für Computer]; Laptops; Magnetdatenträger; Magnetbänder; Magnetplatten, -disketten; Monitore [Computerhardware]; Mauspads [Mausmatten]; Notebooks (Computer); Tablett-Computer; Tragbare Computer; Optische Platten [Datenverarbeitung]; Optische Datenträger; Taschenrechner; Mobiltelefone; Telefone (Mobil-); Smartfones; Elektronische Taschengeräte zum Unterrichten und Lernen; Tragbare elektronische Geräte zum Unterrichten und Lernen; Elektronische Taschengeräte zur Prüfung und Bewertung; Tragbare elektronische Geräte zur Prüfung und Bewertung; Elektronische Taschengeräte zur Unterhaltung und zum Lesen; Tragbare Unterhaltungselektronik und Lesen; Tragbare Abspielgeräte; Drucker für Computer; Zentraleinheiten; Projektionsschirme; Projektionsgeräte; Laptophüllen; Hüllen für Tablett-Computer; Hüllen für tragbare Computer; Handytaschen, Tablet-Computer oder Tragbare Computer; Tonübertragungsgeräte; Tonaufzeichnungsgeräte; Tonwiedergabegeräte; Unterrichtsapparate; Analysegeräte, nicht für medizinische Zwecke; USB-Sticks; Videokassetten; Videobänder; Nicht gedruckte Veröffentlichungen; Gedruckte Veröffentlichungen in elektronisch lesbarem Format; Gedruckte Veröffentlichungen in optisch aufgezeichneter Form; Datenbankserver; Podcasts; Sprechende Bücher; Ausbildungshandbücher in Form eines Computerprogramms; Unterrichtssoftware; Anwendungssoftware; Computersoftware für interaktive Spiele oder Quizprogrammen; Computersoftware für die Kommunikation mit Nutzern von Taschencomputern; Computersoftware auf dem Gebiet des elektronischen Publizierens; Elektronische Tafeln; Satellitentelefone; Mit Solarenergie betriebene Telefone; Videokommunikationsapparate; Geräte für die drahtlose Telefonie; Tablet-PCs; Computergeräte; Grafiktabletts; Taschencomputer; Mobil-Computer; Boardcomputer; Taschencomputer für Notizen; Gestelle für Computerausrüstungen; Tragbare Computer; Computersoftware für die Bereitstellung von Ausbildung, Bildung, Prüfung und Bewertung; Computersoftware für die Bereitstellung von Ausbildung, Bildung, Prüfung und Bewertung für den Betrieb über Computernetze; Computersoftware für die Bereitstellung von Ausbildung, Bildung, Prüfung und Bewertung für den Betrieb durch Fernzugriff auf Computer; Magnet-, optische und andere Platten, Magnet-Bänder und andere Medien für elektronische Datenaufzeichnung oder Computerdaten enthaltende Software oder Computersoftware zur Bereitstellung von Ausbildung, Unterricht, Prüfung und Beurteilung; Herunterladbare Veröffentlichungen; Herunterladbare Lehrmaterialien, einschließlich Prüfungsunterlagen, Unterrichtsmaterialien und Vorlesungsskripte; Herunterladbare Computersoftware; Rechenbretter (Abakusse); Säuremesser; Säuremesser für Akkumulatoren; Strahlenmesser; Additionsmaschinen; Aerometer; Elektronische Terminkalender; Luftanalysegeräte; Alkoholmesser; Diopterlineale; Höhenmesser; Amperemeter [Stromstärkemesser]; Tonverstärker; Verstärkerröhren oder Verstärkerlampen; Windmesser; Zeichentrickfilme; Anodenbatterien; Anoden, Blendschutzschirme; Blendschutzbrillen; Entstörgeräte [Elektrizität]; Antikathoden; Apertometer [Optik]; Anker [Elektrizität]; Apparate und Instrumente für die Astronomie; Azimutalinstrumente; Barometer; Zündbatterien; Elektrische Batterien; Akkumulatorengefäße; Akkumulatorenkästen; Ladegeräte für Akkumulatoren; Betatrons; Feldstecher; Lichtpausapparate; Kesselkontrollgeräte; Atemgeräte, außer für künstliche Beatmung; Lautsprecherboxen; Elektrische Kabel; Kalibrierringe; Kaliber [Messgeräte]; Videokameras; Kameras; Kapillarröhren; Kassettenrahmen [Fotografie]; Spezialetuis für fotografische Apparate und Instrumente; Präparierbestecke; Kassettenabspielgeräte; Kathoden; Rostschutzvorrichtungen [kathodisch]; Riemen für Mobiltelefone; Zellenschalter [Elektrizität]; Rahmungsgeräte für Diapositive; Ladegeräte für elektrische Akkumulatoren; Chemische Apparate und Instrumente; Chips [integrierte Schaltkreise]; Drosselspulen; Chromatografiegeräte für Laborzwecke; Chronografen [Zeiterfassungsgeräte]; Kinematografische Filme [belichtet]; Filmkameras; Stromunterbrecher; Stromschließer; Spezialbekleidung für Labore; Koaxialkabel; Spulen (elektrisch); Elektrische Kollektoren; Schaltgeräte [elektrisch]; Schalter; Komparatoren; Kompasse; Zirkel [Messinstrumente]; Elektrokondensatoren; Elektrische Leiter; Anschlussteile für elektrische Leitungen; Verbindungsteile [Elektrizität]; Kontaktlinsen; Kontakte elektrischer Art; Kontaktlinsenetuis; Objektträgerkassetten für die Mikroskopie; Schalttafeln [Elektrizität]; Stromwandler; Isolierter Kupferdraht; Korrektionslinsen [Optik]; Kosmografische Instrumente; Zählwerke; Zählwerke; Koppler [Datenverarbeitung]; Elektrische Kupplungen; Elektrische Verbindungen; Steckdosenabdeckungen; Schmelztiegel; Schmelztiegel; Stromgleichrichter; Zyklotrons; Dunkelkammerlampen [Fotografie]; Dunkelkammern [Fotografie]; Dekompressionskammern; Entmagnetisiergeräte für Magnetbänder; Densimeter; Densitometer; Detektoren; Diagnoseapparate, nicht für medizinische Zwecke; Blenden [Fotografie]; Schallmembranen; Membranen für wissenschaftliche Apparate; Diffraktionsgeräte [Mikroskopie]; Digitale Fotorahmen; Entladungsröhren [elektrisch], nicht für Beleuchtungszwecke; Entfernungsmessgeräte; Apparate zum Aufzeichnen von Entfernungen; Destilliergeräte für wissenschaftliche Zwecke; Verteilertafeln [Elektrizität]; Verteilerschränke [Elektrizität]; Schaltpulte [Elektrizität]; DNS-Chips; Hundepfeifen; Dosiergeräte; Dosiergeräte; Klingeltöne zum Herunterladen für Mobiltelefone; Abtropfständer für fotografische Zwecke; Trockenapparate für Fotografien; Leitungsrohre [elektrisch]; DVD-Spieler, DVD-Player; Dynamometer; Montiervorrichtungen für kinematografische Filme; Sanduhren; Eierdurchleuchter; Stromverlustanzeiger; Kabelkanal [elektrisch]; Stromschienen für Scheinwerfer; Elektrozäune; Elektrolyseure; Elektromagnetspulen; Elektronische Anzeigetafeln; Elektronische Stifte [für Bildschirmgeräte]; Kodierte Magnetkarten; Vergrößerungsapparate [Foto]; Epidiaskope; Ergometer; Belichtungsmesser; Kneiferkettchen; Kneiferetuis; Kneiferschnüre; Okulare; Okularbestückte Instrumente; Faxgeräte; Gärungsapparate [Laborgeräte]; Lichtleiter als optische Kabel; Filmschneidegeräte; Filme [belichtet]; Filter für fotografische Zwecke; Ultraviolettfilter für fotografische Zwecke; Filter für Atemmasken; Blitzlichtlampen [Fotografie]; Blitzlichte [Fotografie]; Nahrungsmittelanalysegeräte; Rahmen für Diapositive; Frequenzmesser; Brennöfen für Laborzwecke; Brennöfen für Laborzwecke; Spezialmöbel für Laboratorien; Drähte aus Metallegierungen für elektrische Sicherungen; Schmelzsicherungen; Bleiglanzdetektoren; Galvanische Elemente; Galvanische Zellen; Galvanometer; Gasanalysegeräte; Benzinuhren; Gaszähler [Messinstrumente]; Lehren; Glas mit elektrisch leitendem Überzug; GPS-Geräte; Gitter für elektrische Akkumulatoren; Freisprecheinrichtung für Telefone; Reinigungsbänder für Tonköpfe; Kopfhörer; Wärmekontrollgeräte; Lichtpausapparate [Heliografie]; Hochfrequenzgeräte; Halter für elektrische Spulen; Hologramme; Schalltrichter für Lautsprecher; Hydrometer; Hygrometer [Feuchtigkeitsmesser]; Magnetkarten zur Identifikation; Elektrische Fernzündungsgeräte; Brutapparate für Bakterienkulturen; Induktoren [Elektrizität]; Karten mit integrierten Schaltkreisen [Smartcards]; Schaltkreise, integrierte; Wechselsprechapparate; Stromwender; Ionisationsgeräte, nicht für die Behandlung von Luft oder Wasser; Plattenwechsler [Datenverarbeitung]; Musikautomaten [geldbetätigt]; Verbindungsmuffen für Elektrokabel; Anschlussdosen, -kästen [Elektrizität]; Laborplatten; Laborzentrifugen; Laktodensimeter; Laktometer; Laser, nicht für medizinische Zwecke; Vorsatzlinsen [Optik]; Objektive für die Astrofotografie; Messstangen; Nivellierinstrumente; Richtwaagen [Instrumente für die Feststellung der Horizontalen]; Licht-Zeiger [Laser-pointer]; Leuchtdioden [LEDs]; Strombegrenzer für Beleuchtungsapparate; Blitzableiter; Begrenzer [Elektrizität]; Logs; Lautsprecher; Laternae Magicae; Codierer [Datenverarbeitung]; Magnetdrähte; Magnete; Dekorative Magnete; Lupen [Optik]; Schiffskompasse; Wassertiefenmesser; Materialprüfinstrumente und -maschinen; Mathematische Instrumente; Maße; Messgeräte; Messinstrumente; Elektrische Messgeräte; Messgläser; Messgläser; Messlöffel; Quecksilberrichtwaagen; Metalldetektoren für gewerbliche oder militärische Zwecke; Meteorologische Ballons; Meteorologische Instrumente; Taktmesser; Mikrometerschrauben für optische Instrumente; Mikrometer; Mikrofone; Mikroprozessoren; Mikroskope; Mikrotome; Arbeitskontrollspiegel; Spiegel [optisch]; Modems; Elektrische Überwachungsapparate; Navigationsgeräte für Fahrzeuge [Bordcomputer]; Saphirnadeln für Plattenspieler; Objektive [Optik]; Beobachtungsinstrumente; Oktanten; Ohmmeter; Klarschriftleser [Datenverarbeitung]; Optische Fasern; Optische Linsen; Optisches Glas; Optische Lampen; Optikerwaren; Optische Apparate und Instrumente; Optische Kondensatoren; Oszillografen; Apparate zum Umfüllen von Sauerstoff; Ozonisatoren; Teilchenbeschleuniger; Pedometer; Periskope; Tragbare Stereogeräte; Petrischalen; Schallplatten; Photokopiergeräte und –maschinen; Fotometer; Bildfunkgeräte; Fotoelemente; Physikalische Apparate und Instrumente; Kneifer [Augengläser]; Kneifer [Augengläser]; Kneiferfassungen; Pipetten; Staudrucksonden; Messtische [Messinstrumente]; Planimeter; Platten für elektrische Akkumulatoren; Plotter; Senklote [Bleilote]; Lotbleie; Polarimeter; Präzisionswaagen; Präzisionsmessgeräte; Druckmessgeräte; Manometer; Druckschreiber; Ventilköpfe mit Druckmesser; Gedruckte Schaltungen; Gedruckte Leiterplatten; Prismen [Optik]; Sonden für wissenschaftliche Zwecke; Schutzvorrichtungen gegen Röntgenstrahlen, nicht für medizinische Zwecke; Schutzhelme für den Sport; Schutzmasken; Schutzanzüge für Flieger; Winkelmesser; Pyrometer; Mengenmesser; Radargeräte; Personenrufgeräte [Pager]; Radiologische Apparate für gewerbliche Zwecke; Röntgenschirme für gewerbliche Zwecke; Radios; Funktelegrafiegeräte; Funksprechgeräte; Entfernungsmesser [Telemeter]; Entfernungsmesser [Telemeter]; Lesegeräte [Datenverarbeitung]; Empfangsgeräte (Ton-, Bild -); Plattenspieler; Refraktometer; Refraktoren; Elektrische Kontrollapparate; Elektrische Relais; Fernsteuerungsgeräte; Widerstände (elektrische-); Atemschutzgeräte mit Luftfilter; Atemmasken [ausgenommen für künstliche Beatmung]; Atemmasken [ausgenommen für künstliche Beatmung]; Übungspuppen für die Wiederbelebung [Instruktionsapparate]; Glaskolben [Retorten]; Retortenuntersetzer; Drehzahlmesser; Rheostate; Reithelme; Lineale [Messinstrumente]; Meterstäbe; Saccharimeter; Salzwaagen; Satellitennavigationsgeräte; Satelliten für wissenschaftliche Zwecke; Waagen; Scanner [Datenverarbeitung]; Schirme [Fotografie]; Gewindelehren; Halbleiter; Sextanten; Kabelmäntel für elektrische Leitungen; Auslöser [Fotografie]; Verschlüsse [Fotografie]; Simulatoren für die Lenkung und die Kontrolle von Fahrzeugen; Diaprojektoren; Schieblehren; Rechenschieber; Klinometer; Rauchdetektoren; Steckdosen; Elektrisch heizbare Socken; Sonnenbatterien; Masken für Schweißer; Magnetventile [elektromagnetische Schalter]; Sonare; Tonübertragungsgeräte; Tonaufzeichnungsfilme; Tonträger; Tonmessgeräte; Lotungsgeräte, -maschinen; Senkschnüre; Senkbleie; Funkenfänger; Brillenetuis; Brillenfassungen, -gestelle; Brillengläser; Brillen [Optik]; Spektrografen; Spektroskope; Geschwindigkeitsanzeiger; Sphärometer; Stative für Fotoapparate; Automatische Steuerungseinrichtungen für Fahrzeuge; Transformatoren zur Spannungserhöhung; Stereoskope; Stereoskopische Geräte; Destillierkolben [Laborgeräte]; Stroboskope; Sulfitometer; Sonnenbrillen; Landvermessungsinstrumente; Vermessungsapparate und -instrumente; Vermessungsketten; Nivellierfernrohre; Tachometer; Tonbandgeräte; Taxameter; Mundschutz; Fernsprechapparate; Telefonhörer; Telefonische Übertragungsapparate; Telefondrähte; Fernschreiber; Teleprompter; Fernschalter; Teleskope; Fernsehapparate; Temperaturinstrumente; Temperaturanzeiger; Temperaturetiketten, nicht für medizinische Zwecke; Klemmen [Elektrizität]; Reagenzgläser; Analysegeräte, nicht für medizinische Zwecke; Theodolite; Elektronenröhren; Thermometer [nicht für medizinische Zwecke]; Thermostate; Totalisatoren, Elektrische Transformatoren; Transistoren [elektronische]; Sender für elektronische Signale; Sender [Telekommunikation]; Sender [Fernmeldewesen]; Diapositive; Transponder; Trioden; Stative für Kameras; Urometer; Vakuummesser; Variometer; Radios für Fahrzeuge; Nonien; Bildtelefone; Videospielkassetten; Videorecorder; Videobildschirme; Videobänder; Photographische Sucher; Viskosimeter; Voltmeter; Wahlmaschinen; Siliziumscheiben für integrierte Schaltkreise; Tragbares Sprechfunkgerät; Wasserstandsanzeiger; Wellenmesser; Wägemaschinen; Kabelklemmen [Elektrizität]; Drähte (Elektro-); Handgelenkauflagen zur Verwendung mit Computern; Röntgenfilme [belichtet]; Röntgenbilder [ausgenommen für medizinische Zwecke]; Röntgenapparate, nicht für medizinische Zwecke; Röntgenröhren, nicht für medizinische Zwecke; Apparate und Anlagen zur Erzeugung von Röntgenstrahlen, nicht für medizinische Zwecke; Korrektionsschutzbrillen; Gestelle für Brillen und Sonnenbrillen; Anaerobenkammern für Labor- oder wissenschaftliche Zwecke; Anatomiemodelle für Unterweisungszwecke; Becher [Glaswaren für Laboratorien]; Zellkulturgeräte für Laborzwecke; Zentrifugalseparatoren für Laborzwecke; Zentrifugen für Laborzwecke; Chemische Reaktoren; Objektträgerkassetten für die Mikroskopie; Kulturschalen; Diffraktionsgeräte [Mikroskopie]; Elektronenstrahlbeschleuniger; Umweltprüfkammern; Temperatursimulationsausrüstungen; Äquatorialteleskope; Filtersysteme für Laborzwecke; Flugsimulatoren; Fraktionssammler; Abzugsschränke für Laborzwecke; Gasmischer für Laborzwecke; Vergaser für Laborzwecke; Gensonden-Assay-Apparate; Geophysikalische Forschungsapparate; Geoseismische Apparate; Glaswaren für wissenschaftliche Zwecke [speziell angepasst]; Reagenzglashalter; Glashohlgefäße für Laborzwecke; Instrumente für das Immunostaining [für wissenschaftliche Zwecke]; Inkubatoren für Laborzwecke; Optische Apparate für Labore; Makroskope; Ärztliche Simulationsgeräte [Unterrichtshilfen]; Mikrotitrationsinstrumente [ausgenommen für medizinische Zwecke]; Kernresonanz-Spektrometer [ausgenommen für medizinische Zwecke]; Partikelklassifizierungsgeräte; Partikelgeneratoren; Radioisotopenapparate, Ausgenommen für medizinische Zwecke; Naturwissenschaftliche Sets für Kinder in Gestalt von Lehrmitteln; Trennapparate für Laborzwecke; Ultraschallreinigungsinstrumente für Laborzwecke; Ultraschalldiagnosegeräte für Laborzwecke; Vakuumsonden für wissenschaftliche Zwecke; Phiolen für Laborzwecke; Zenitteleskope; Teile und Zubehör für alle vorgenannten Waren.
16 Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, so weit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Druckereierzeugnisse; Buchbinderartikel; Fotografien; Schreibwaren; Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Künstlerbedarfsartikel; Pinsel; Schreibmaschinen und Büroartikel (ausgenommen Möbel); Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate); Verpackungsmaterial aus Kunststoff, so weit es nicht in anderen Klassen enthalten ist; Drucklettern; Druckstöcke; Klebstreifenspender [Papier- und Schreibwaren]; Klebebänder für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Alben/Sammelalben; Almanache; Anzeigekarten [Papeteriewaren]; Arithmetiktafeln; Atlanten; Falzstreifen [Buchbinderei]; Biologische Schnitte für die Mikroskopie [Unterrichtsmaterial]; Wandtafeln; Löschpapier [Fließpapier]; Bucheinbände; Buchstützen; Booklets; Lesezeichen; Bücher; Kalender; Karten; Karten; Kataloge; Zeichenkohle; Klemmtafeln [Büroartikel]; Büroklammern; Büroklammern; Buchbinderleinen; Comic-Hefte; Zirkel zum Zeichnen; Setzrahmen [Druckerei]; Kopierpapier [Schreibwaren]; Buchbindegarn; Flüssige Korrekturmittel [Büroartikel]; Korrekturbänder [Büroartikel]; Diagramme; Apparate für das Laminieren von Dokumenten [Bürogeräte]; Aktenordner; Dokumentenhüllen; Zeichenbedarfsartikel; Zeichenblöcke; Reißfedern; Zeichenetuis; Reißnägel [Heftzwecken]; Gummibänder für Bürozwecke; Hüllen [Papier- und Schreibwaren]; Ordner [Büroartikel]; Flyer; Aktenhüllen; Falzmesser [Büroartikel]; Drucksorten; Füllfederhalter; Geografische Karten; Schriftvorlagen; Histologische Schnitte [Unterrichtsmaterial]; Karteikarten [Papier- und Schreibwaren]; Sachregister; Registrierbücher; Zeitschriften [Magazine]; Handbücher; Handbücher; Markerstifte; Rundschreiben; Zeitungen; Notizbücher; Ziffern [Drucklettern]; Blöcke [Papier- und Schreibwaren]; Broschüren; Papier; Papierblätter [Papeteriewaren]; Notizklemmen [Papeteriewaren]; Briefbeschwerer; Bleistiftminen; Bleistiftspitzer [elektrisch oder nicht elektrisch]; Bleistifte; Federn [Büroartikel]; Zeitschriften; Bilder; Postkarten; Plakate; Druckereierzeugnisse; Schriften [Veröffentlichungen]; Drucktypen; Druckstöcke; Prospekte; Radiergummis; Schülerbedarf [Papier- und Schreibwaren]; Gesangbücher; Schreibwaren; Stickers; Lehr- und Unterrichtsmittel [ausgenommen Apparate]; Globen [Erdkugeln]; Schreibgeräte; Schreibunterlagen; Schreibnecessaires [Schreibgarnituren]; Schreibmaterialien; Schreibmappen [Papeteriewaren]; Schreibhefte; Briefpapier; Schulhefte; Bibeln; Gedruckte Prämien; Gedruckte Zertifikate; Klappbücher; Wörterbücher; Listen; Handbücher; Berichte; Zeitschriften; Journale und Zeitschriften; Zeitungen; Rundschreiben; Prüfungsunterlagen; Vorlesungsskripten; Arbeitsblätter; Quizprogrammen; Gedruckte Puzzle; Kriterien für pädagogische Bewertungen; Leselernkarten; Vokabellisten; Papier, Bücher, kleine Bücher, Dokumente, Vordrucke, Broschüren, Karten, Lehr- und Unterrichtsmittel, soweit in Klasse 16 enthalten, alles in Bezug auf Ausbildung, Tests, Prüfung und Beurteilung von Kandidaten hinsichtlich des Bildungsstands sowie in Bezug auf die Bereitstellung von Ausbildung, Testen, Prüfung und Beurteilung, einschließlich computergestützte und mittels Computer bereitgestellte Dienste sowie Onlinedienste und die Bereitstellung von Fernunterrichtsprogrammen; Teile und Zubehör für alle vorgenannten Waren.
41 Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; Sportliche und kulturelle Aktivitäten; Erziehung auf Akademien; Veranstaltung und Leitung von Kolloquien; Veranstaltung und Durchführung von Workshops [Ausbildung]; Organisation und Veranstaltung von Kongressen; Organisation und Veranstaltung von Konferenzen; Veranstaltung und Durchführung von Seminaren; Organisation und Veranstaltung von Symposien; Betrieb eines Internats; Betrieb von Schulen; Betrieb eines Clubs [Unterhaltung oder Unterricht]; Coaching [Ausbildung]; Fernunterricht; Veranstaltung von Fernkursen; Aus- und Fortbildungs- sowie Erziehungsberatung; Durchführung von pädagogischen Prüfungen; Desktop-Publishing [Erstellen von Publikationen mit dem Computer]; Online angebotene Spieldienstleistungen [von einem Computernetzwerk]; Betrieb von Feriencamps [Unterhaltung]; Betrieb von Feriencamps [Bildung]; Beratung in Bezug auf Verlagstätigkeit; Beratung in Bezug auf Veröffentlichungen; Verlagsdienstleistungen; Elektronische Verlagsdienstleistungen; Bereitstellen von elektronischen Publikationen; Herausgabe von Druckereierzeugnissen und gedruckten Veröffentlichungen; Dienstleistungen von Dolmetschern; Bücherverleih [Leihbücherei]; Betrieb eines Bücherbus; Betrieb von Museen; Betrieb von Kindergärten [Erziehung]; Veranstaltung von Wettbewerben im Bereich Bildung und Unterhaltung; Veranstaltung von Ausstellungen für kulturelle oder Bildungszwecke; Turnunterricht; Praktische Ausbildung; Zusammenstellung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen; Bereitstellung von elektronischen Online-Veröffentlichungen, nicht zum Herunterladen; Herausgabe von Texten, ausgenommen Werbetexte; Veröffentlichung von Büchern; Veröffentlichung von Nachschlagewerken; Veröffentlichung von Verzeichnissen; Herausgabe von Handbüchern; Veröffentlichung von Berichten; Herausgabe von Zeitschriften; Veröffentlichung von Zeitschriften; Veröffentlichung von regelmäßigen Publikationen; Veröffentlichung von Wörterbüchern; Veröffentlichung von Prüfungsunterlagen; Veröffentlichung von Vorlesungsskripten; Veröffentlichung von Arbeitsblättern; Veröffentlichung von Quizprogrammen; Veröffentlichung von Puzzles; Veröffentlichung von Prüfungsbenotungskriterien; Veröffentlichung von Druckschriften; Veröffentlichung von kleinen Büchern; Veröffentlichung von Lernkarten; Veröffentlichung von Vokabellisten; Veröffentlichung von Bildungsmaterialien; Online-Veröffentlichung von elektronischen Büchern; Online-Veröffentlichung von elektronischen Journalen; Online-Veröffentlichung von elektronischen Nachschlagewerken; Online-Veröffentlichung von Verzeichnissen; Online-Veröffentlichung von Handbüchern; Online-Veröffentlichung von Berichten; Veröffentlichung von Online-Periodika; Veröffentlichung von Online-Periodika; Online-Veröffentlichung von Wörterbüchern; Online-Veröffentlichung von Prüfungsunterlagen; Online-Veröffentlichung von Vorlesungsskripten; Online-Veröffentlichung von Arbeitsblättern für Bildungszwecke; Online-Veröffentlichung von Quizprogrammen; Online-Veröffentlichung von Puzzles; Online-Veröffentlichung von Prüfungsbenotungskriterien; Online-Veröffentlichung von Broschüren; Online-Veröffentlichung von Booklets; Online-Veröffentlichung von Lernkarten; Online-Veröffentlichung von Vokabellisten; Online-Veröffentlichung von Unterrichtsmaterialien; Publikationsdienstleistungen; Dienstleistungen von Schulen [Ausbildung]; Betrieb von Sportcamps; Lehrtätigkeit; Erziehung und Unterricht; Erziehung und Unterricht; Erziehung und Unterricht; Anfertigung von Übersetzungen; Berufsberatung; Berufliche Umschulungen; Verfassen von Texten, ausgenommen Werbetexte; Akademische Prüfungen; Erwachsenenbildung; Analyse von Bildungstestergebnissen und -daten für Dritte; Veranstaltung von Schulungen; Organisation von Festivals für Bildungszwecke; Bereitstellung von bibliografischen Informationen; Ausbildung in Unternehmensfragen; Ausbildung im Rahmen eines Unternehmens; Beurkundung von Unterrichts- und Ausbildungspreisen; Computergestützer Unterricht; Computergestützte Prüfungsdienste; Gestaltung von Bildungskursen, Durchführung von Prüfungen und Qualifizierungsmaßnahmen; Entwicklung von Lehrmaterial; Pädagogische Bewertungen; Prüfungsleistungen auf dem Gebiet der Erziehung und Bildung; Erstellung von Gutachten in Bezug auf Ausbildungsfragen; Bereitstellung von Einrichtungen für pädagogische Prüfungen; Festlegen ausbildungstechnischer Standards; Universitäre Erziehung und Bildung; Dienstleistungen einer Universität; Bereitstellung von Ausbildungs-, Bildungs-, Prüfungs- und Bewertungsdiensten, einschließlich Bereitstellung solcher Dienste über computergestützte und über Computer bereitgestellte Mittel und über Online-Mittel; Bereitstellung von Fernlernprogrammen; Information und Beratung in Bezug auf die vorstehend genannten Leistungen.
und die Unionsmarke „ CAMBRIDGE ENGLISH LANGUAGE ASSESSMENT “ (2. Widerspruchsmarke), angemeldet am 27.3.2013 (eingetragen am 23.8.2013) für die folgenden Waren und Dienstleistungen:
9 Wissenschaftliche, Schifffahrts-, Vermessungs-, fotografische, Film-, optische, Wäge-, Mess- Signal-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente; Apparate und Instrumente zum Leiten, Schalten, Umwandeln, Speichern, Regeln und Kontrollieren von Elektrizität; Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten; CDs, DVDs und andere digitale Aufzeichnungsträger; Mechaniken für geldbetätigte Apparate; Registrierkassen, Rechenmaschinen, Hardware für die Datenverarbeitung, Computer; Computersoftware; Feuerlöschgeräte; Rechenbretter (Abakusse); Akkumulatoren [elektrisch]; Säuremesser; Säuremesser für Akkumulatoren; Schallleitungen; Akustische Koppler; Strahlenmesser; Additionsmaschinen; Antennen; Aerometer; Luftanalysegeräte; Alarmglocken [elektrisch]; Alarmgeräte; Alkoholmesser; Diopterlineale; Höhenmesser; Amperemeter [Stromstärkemesser]; Tonverstärker; Verstärkerröhren oder Verstärkerlampen; Windmesser; Zeichentrickfilme; Anodenbatterien; Anoden; Anrufbeantworter; Blendschutzbrillen; Blendschutzschirme; Entstörgeräte [Elektrizität]; Diebstahlalarmgeräte; Antikathoden; Apertometer [Optik]; Apparate und Anlagen zur Erzeugung von Röntgenstrahlen, nicht für medizinische Zwecke; Apparate und Instrumente für die Astronomie; Physikalische Apparate und Instrumente; Vorrichtungen zum Auswechseln von Plattenspielernadeln; Montiervorrichtungen für kinematografische Filme; Gärungsapparate [Laborgeräte]; Apparate zum Messen der Fellstärke; Frankierungskontrollgeräte; Apparate zur Messung der Lederstärke; Anker [Elektrizität]; Asbestbekleidungsstücke zum Schutz gegen Feuer; Asbesthandschuhe zum Schutz gegen Unfälle; Asbestschutzschirme für Feuerwehrleute; Empfangsgeräte (Ton-, Bild -); Unterrichtsapparate [audiovisuell]; Geldautomaten; Druckverlustanzeiger [automatisch] für Fahrzeugreifen; Azimutalinstrumente; Laptoptaschen; Schnellwaagen; Auswuchtgeräte; Strichcodeleser; Barometer; Batterien [elektrisch]; Akkumulatoren [elektrisch] für Fahrzeuge; Zündbatterien; Akkumulatorenkästen; Ladegeräte für Akkumulatoren; Akkumulatorengefäße; Leuchtbojen; Klingeln [Alarmanlagen]; Betatrons; Feldstecher; Blinker [Lichtsignale]; Lichtpausapparate; Kesselkontrollgeräte; Abzweigdosen, -kästen [Elektrizität]; Atemgeräte, außer für künstliche Beatmung; Atemgeräte zum Tauchen; Kugelsichere Westen; Summer; Lautsprecherboxen; Elektrokabel; Rechenscheiben; Rechenmaschinen; Kalibrierringe; Kaliber [Messgeräte]; Videokameras; Fotoapparate; Elektrokondensatoren; Kapillarröhren; Winkelmaße [für Schreiner]; Kassettenrahmen [Fotografie]; Spezialetuis für fotografische Apparate und Instrumente; Präparierbestecke für die Mikroskopie; Registrierkassen; Kassettenabspielgeräte; Kathoden; Rostschutzvorrichtungen [kathodisch]; Riemen für Mobiltelefone; Rahmungsgeräte für Diapositive; Zentraleinheiten [für die Datenverarbeitung]; Ladegeräte für elektrische Akkumulatoren; Chemische Apparate und Instrumente; Chips [integrierte Schaltkreise]; Drosselspulen; Chromatografiegeräte für Laborzwecke; Chronografen [Zeiterfassungsgeräte]; Filmkameras; Kinematografische Filme [belichtet]; Stromunterbrecher; Stromschließer; Reinigungsvorrichtungen für Schallplatten; Klinometer; Spezialbekleidung für Labore; Unfall-, Strahlen- und Feuerschutzbekleidungsstücke; Feuerschutzbekleidung; Koaxialkabel; Elektrische Spulen; Mechaniken, geldbetätigt, für Fernsehapparate; Kollektoren [elektrisch]; Schalter; CD-Player; Compact-Disks [Ton, Bild]; Compact-Disks [ROM, Festspeicher]; Komparatoren; Zirkel [Messinstrumente]; Computerspielsoftware; Computertastaturen; Speichergeräte für Datenverarbeitungsanlagen; Computerbetriebsprogramme [gespeichert]; Computerperipheriegeräte; Computer-Programme [gespeichert]; Computerprogramme [herunterladbar]; Computer-Software [gespeichert]; Laptops (Computer); Leiter [elektrisch]; Anschlussteile für elektrische Leitungen; Verbindungsteile [Elektrizität]; Kontaktlinsen; Kontakte [elektrisch]; Kontaktlinsenetuis; Objektträgerkassetten für die Mikroskopie; Schalttafeln [Elektrizität]; Stromwandler; Kupferdraht [isoliert]; Korrektionslinsen [Optik]; Kosmografische Instrumente; Koppler [Datenverarbeitung]; Kupplungen, elektrische; Steckdosenabdeckungen; Crashtest-Dummys; Schmelztiegel; Stromgleichrichter; Zyklotrons; Dunkelkammerlampen [Fotografie]; Dunkelkammern [Fotografie]; Datenverarbeitungsgeräte; Dekompressionskammern; Dekorative Magnete; Entmagnetisiergeräte für Magnetbänder; Densimeter; Densitometer; Detektoren; Diagnoseapparate, nicht für medizinische Zwecke; Schallmembranen; Membranen für wissenschaftliche Apparate; Blenden [Fotografie]; Diktiermaschinen; Diffraktionsgeräte [Mikroskopie]; Digitale Fotorahmen; Kompasse; Diskettenlaufwerke [für Computer]; Magnetplatten; Entfernungsmessgeräte; Apparate zum Aufzeichnen von Entfernungen; Destilliergeräte für wissenschaftliche Zwecke; Verteilertafeln [Elektrizität]; Verteilerschränke [Elektrizität]; Schaltpulte [Elektrizität]; Tauchermasken; Taucheranzüge; DNS-Chips; Hundepfeifen; Dosiergeräte; Bilddateien zum Herunterladen; Musikdateien zum Herunterladen; Klingeltöne zum Herunterladen für Mobiltelefone; Metermaße für Näherinnen; Trockenapparate für Fotografien; Trockenständer [Fotografie]; Leitungsrohre [elektrisch]; DVD-Spieler, DVD-Player; Dynamometer; Ohrtampons für Taucher; Eierdurchleuchter; Schaltgeräte [elektrisch]; Elektrische Fernzündungsgeräte; Entladungsröhren [elektrisch], nicht für Beleuchtungszwecke; Türklingeln [elektrisch]; Elektrische Anlagen für die Fernsteuerung industrieller Arbeitsvorgänge; Stromverlustanzeiger; Kabelkanal [elektrisch]; Elektrozäune; Stromschienen für Scheinwerfer; Fernsteuergeräte [elektrodynamisch] für Eisenbahnweichen; Signalfernsteuergeräte [elektrodynamisch]; Elektrolyseure; Elektromagnetspulen; Elektronische Terminkalender; Elektronische Anzeigetafeln; Elektronische Stifte [für Bildschirmgeräte]; Taschenübersetzer, elektronische; Elektronische Publikationen [herunterladbar]; Sicherungsetiketten, elektronische für Waren; Codierte Identifikationsarmbänder, magnetisch; Kodierte Magnetkarten; Vergrößerungsapparate [Foto]; Epidiaskope; Ergometer; Belichtungsmesser; Kneiferetuis; Kneiferkettchen; Kneiferschnüre; Kneiferfassungen; Okulare; Faxgeräte; Falschgelddetektoren; Optische Faserkabel; Filmschneidegeräte; Filme [belichtet]; Filter für Atemmasken; Ultraviolettfilter für fotografische Zwecke; Filter für fotografische Zwecke; Feuermelder; Feuerpatschen; Feuerlöschdecken; Feuerlöschboote; Feuerlöschfahrzeuge; Rettungsleitern; Feuerlöscher; Feuerwehrschläuche; Strahlrohre für Feuerlöschzwecke; Feuerlöschpumpen; Blitzlichtlampen [Fotografie]; Blitzlichte [Fotografie]; Disketten; Fluoreszenzschirme; Nebelsignale [ohne Zündstoffe]; Nahrungsmittelanalysegeräte; Rahmen für Diapositive; Frequenzmesser; Spezialmöbel für Laboratorien; Drähte aus Metallegierungen für elektrische Sicherungen; Schmelzsicherungen; Bleiglanzdetektoren; Galvanische Zellen; Galvanische Elemente; Galvanometer; Feuerschutzbekleidungsstücke; Gasanalysegeräte; Gaszähler [Messinstrumente]; Lehren; Glas mit elektrisch leitendem Überzug; Satiniergeräte für Fotografien; GPS-Geräte; Taucherhandschuhe; Unfallschutzhandschuhe; Schutzhandschuhe gegen Röntgenstrahlen für gewerbliche Zwecke; Sportbrillen; Messgläser; Gitter für elektrische Akkumulatoren; Freisprecheinrichtung für Telefone; Reinigungsbänder für Tonköpfe; Kopfhörer; Wärmekontrollgeräte; Lichtpausapparate [Heliografie]; Rockabrunder; Hochfrequenzgeräte; Halter für elektrische Spulen; Hologramme; Schalltrichter für Lautsprecher; Sanduhren; Hydrometer; Hygrometer [Feuchtigkeitsmesser]; Kabelkennmäntel für elektrische Leitungen; Kabelkennfäden für elektrische Leitungen; Identifikationskarten, magnetische; Brutapparate für Bakterienkulturen; Induktoren [Elektrizität]; Okularbestückte Instrumente; Karten mit integrierten Schaltkreisen [Smartcards]; Schaltkreise, integrierte; Wechselsprechapparate; Interfaces [Schnittstellengeräte oder -programme für Computer]; Stromwender; Fakturiermaschinen; Ionisationsgeräte, nicht zur Behandlung von Luft oder Wasser; Lehren [Messinstrumente]; Plattenwechsler [Datenverarbeitung]; Geldbetätigte Musikboxen; Anschlussdosen, -kästen [Elektrizität]; Verbindungsmuffen für Elektrokabel; Knieschützer für Arbeiter; Laborzentrifugen; Laborplatten; Laktodensimeter; Laktometer; Laptops; Laser, nicht für medizinische Zwecke; Vorsatzlinsen [Optik]; Objektive für die Astrofotografie; Briefwaagen; Nivellierinstrumente; Richtwaagen [Instrumente für die Feststellung der Horizontalen]; Rettungsringe; Rettungsbojen; Rettungswesten; Rettungsnetze; Rettungsvorrichtungen; Rettungsflöße; Optische Fasern [Lichtleitfäden]; Dimmer [Lichtregler]; Leuchtdioden [LEDs]; Licht-Zeiger [Laser-pointer]; Strombegrenzer für Beleuchtungsapparate; Blitzableiter; Begrenzer [Elektrizität]; Elektrische Schlösser; Logs; Lautsprecher; Laternae Magicae; Magnetdatenträger; Codierer [Datenverarbeitung]; Magnetbandgeräte [Datenverarbeitung]; Magnetbänder; Magnetdrähte; Magnete; Lupen [Optik]; Manometer; Schiffskompasse; Wassertiefenmesser; Markierungsbojen; Streichmaße; Funkmasten; Materialprüfinstrumente und -maschinen; Material für elektrische Leitungen [Drahte, Kabel]; Mathematische Instrumente; Maße; Messgeräte; Messgeräte [elektrisch]; Messinstrumente; Messlöffel; Schilder [mechanisch]; Mechaniken für geldbetätigte Apparate; Mechaniken für münzbetätigte Automaten; Megafone; Quecksilberrichtwaagen; Metalldetektoren für gewerbliche oder militärische Zwecke; Meteorologische Ballons; Meteorologische Instrumente; Zählwerke; Taktmesser; Mikrometerschrauben für optische Instrumente; Mikrometer; Mikrofone; Mikroprozessoren; Mikroskope; Mikrotome; Fahrtenschreiber für Fahrzeuge; Arbeitskontrollspiegel; Spiegel [optisch]; Modems; Geldzähl- und Geldsortiermaschinen; Überwachungsapparate [elektrisch]; Monitore [Computerhardware]; Monitore [Computerprogramme]; Mäuse [Datenverarbeitung]; Mauspads [Mausmatten]; Nautische Apparate und Instrumente; Schiffssignalanlagen; Navigationsgeräte für Fahrzeuge [Bordcomputer]; Navigationsinstrumente; Neonröhren für die Werbung; Unfallschutznetze; Nasenklemmen für Schwimmer; Notebooks (Computer); Objektive [Optik]; Beobachtungsinstrumente; Oktanten; Ohmmeter; Optische Apparate und Instrumente; Klarschriftleser [Datenverarbeitung]; Optische Kondensatoren; Optische Datenträger; Optische Platten [Datenverarbeitung]; Optisches Glas; Optikerwaren; Optische Lampen; Optische Linsen; Oszillografen; Brennöfen für Laborzwecke; Apparate zum Umfüllen von Sauerstoff; Ozonisierungsapparate; Parkuhren; Teilchenbeschleuniger; Pedometer; Türgucker; Periskope; Tragbare Stereogeräte; Petrischalen; Benzinuhren; Schallplatten; Fotokopiergeräte [fotografische, elektrostatische, thermische]; Abtropfständer für fotografische Zwecke; Fotometer; Bildfunkgeräte; Fotoelemente; Kneifer [Augengläser]; Pipetten; Staudrucksonden; Messtische [Messinstrumente]; Planimeter; Platten für elektrische Akkumulatoren; Plotter; Steckdosen; Lotbleie; Senklote [Bleilote]; Taschenrechner; Polarimeter; Tragbare Abspielgeräte; Mobiltelefone; Präzisionswaagen; Präzisionsmessgeräte; Ventilköpfe mit Druckmesser; Druckschreiber; Druckmessgeräte; Gedruckte Leiterplatten; Gedruckte Schaltungen; Drucker für Computer; Prismen [Optik]; Sonden für wissenschaftliche Zwecke; Projektionsgeräte; Projektionsschirme; Schutzvorrichtungen gegen Röntgenstrahlen, nicht für medizinische Zwecke; Unfallschutzvorrichtungen für den persönlichen Gebrauch; Schutzhelme; Schutzhelme für den Sport; Schutzmasken; Schutzanzüge für Flieger; Winkelmesser; Lochkartenbüromaschinen; Klingelknöpfe; Pyrometer; Mengenmesser; Radargeräte; Personenrufgeräte [Pager]; Radiologische Apparate für gewerbliche Zwecke; Röntgenschirme für gewerbliche Zwecke; Radios; Funktelegrafiegeräte; Funksprechgeräte; Apparate zur Sicherung des Schienenverkehrs; Lesegeräte [Datenverarbeitung]; Plattenspieler; Zellenschalter [Elektrizität]; Reflexscheiben für Kleidung, zum Schutz vor Verkehrsunfällen; Refraktometer; Refraktoren; Kontrollapparate [elektrisch]; Relais [elektrisch]; Fernsteuerungsgeräte; Elektrische Widerstände; Atemschutzgeräte mit Luftfilter; Atemmasken [ausgenommen für künstliche Beatmung]; Übungspuppen für die Wiederbelebung [Instruktionsapparate]; Glaskolben [Retorten]; Retortenuntersetzer; Drehzahlmesser; Rheostate; Reithelme; Straßenbegrenzungspfosten [leuchtend oder mechanisch]; Wünschelruten; Messstangen; Lineale [Messinstrumente]; Meterstäbe; Saccharimeter; Sicherheits-Kombigurte [ausgenommen für Fahrzeugsitze oder Sportsausrüstungen]; Rettungsplanen; Salzwaagen; Satellitennavigationsgeräte; Satelliten für wissenschaftliche Zwecke; Waagen; Scanner [Datenverarbeitung]; Raster für die Fotogravur; Schirme [Fotografie]; Gewindelehren; Halbleiter; Sextanten; Kabelmäntel für elektrische Leitungen; Unfall-, Strahlen-, Feuerschutzschuhe; Auslöser [Fotografie]; Verschlüsse [Fotografie]; Zielfernrohre für Schusswaffen; Signalglocken; Signallaternen; Signalbojen; Signaltafeln, leuchtend oder mechanisch; Signalpfeifen; Signalanlagen, leuchtend oder mechanisch; Leuchtschilder; Simulatoren für die Lenkung und die Kontrolle von Fahrzeugen; Sirenen; Laptophüllen; Schieblehren; Diaprojektoren; Rechenschieber; Diapositive; Rauchdetektoren; Elektrisch heizbare Socken; Sonnenbatterien; Masken für Schweißer; Magnetventile [elektromagnetische Schalter]; Sonare; Alarmgeräte [akustisch]; Tonmessgeräte; Tonaufzeichnungsgeräte; Tonträger; Tonaufzeichnungsfilme; Tonwiedergabegeräte; Tonübertragungsgeräte; Lotungsgeräte, -maschinen; Senkbleie; Senkschnüre; Funkenfänger; Sprachrohre; Brillenetuis; Brillenfassungen, -gestelle; Brillengläser; Brillen [Optik]; Spektrografen; Spektroskope; Geschwindigkeitskontrollgeräte für Fahrzeuge; Geschwindigkeitsanzeiger; Geschwindigkeitsmesser [Fotografie]; Geschwindigkeitsregler für Plattenspieler; Sphärometer; Wasserwaagen; Spulen [Fotografie]; Sprinkleranlagen (Brandschutz); Regulatoren für Bühnenbeleuchtung; Stative für Fotoapparate; Anlasserkabel für Motoren; Automatische Steuerungseinrichtungen für Fahrzeuge; Transformatoren zur Spannungserhöhung; Stereoskope; Stereoskopische Geräte; Destillierkolben [Laborgeräte]; Stroboskope; Saphirnadeln für Plattenspieler; Sulfitometer; Sonnenbrillen; Vermessungsapparate und -instrumente; Vermessungsketten; Landvermessungsinstrumente; Nivellierfernrohre; Schaltanschlusstafeln; Klappenschränke [Elektrizität]; Schalter [Stromunterbrecher]; Tachometer; Tonbandgeräte; Taxameter; Unterrichtsapparate; Mundschutz; Telegrafendrähte; Telegrafiegeräte; Entfernungsmesser [Telemeter]; Fernsprechapparate; Telefonhörer; Telefonische Übertragungsapparate; Telefondrähte; Fernschreiber; Teleprompter; Fernschalter; Teleskope; Fernsehapparate; Temperaturetiketten, nicht für medizinische Zwecke; Temperaturanzeiger; Klemmen [Elektrizität]; Reagenzgläser; Analysegeräte, nicht für medizinische Zwecke; Diebstahlalarmanlagen [elektrisch]; Theodolite; Elektronenröhren; Thermometer [nicht für medizinische Zwecke]; Thermostate; Thermostate für Fahrzeuge; Fahrkartenautomaten; Stechuhren [Zeiterfassungsgeräte]; Zeitaufzeichnungsgeräte; Zeitschaltuhren, nicht für Uhrwerke; Tonarme für Plattenspieler; Totalisatoren [Addierwerke]; Verkehrsleitkegel; Verkehrsampeln [Lichtsignalanlagen]; Elektrische Transformatoren; Transistoren [elektronische]; Sender für elektronische Signale; Sender [Telekommunikation]; Sender [Fernmeldewesen]; Transponder; Trioden; Stative für Kameras; Urometer; USB-Sticks; Vakuummesser; Vakuumröhren [drahtlose Telegrafie und Telefonie]; Variometer; Warndreiecke für Fahrzeuge; Radios für Fahrzeuge; Nonien; Videokassetten; Videospielkassetten; Videorecorder; Videobildschirme; Bildtelefone; Videobänder; Sucher [fotografisch]; Viskosimeter; Spannungsregler für Fahrzeuge; Überspannungsschutzgeräte; Voltmeter; Wahlmaschinen; Siliziumscheiben für integrierte Schaltkreise; Fadenzähler; Tragbares Sprechfunkgerät; Waschschalen [Fotografie]; Wasserstandsanzeiger; Wellenmesser; Brückenwaagen; Wägeapparate und -instrumente; Wägemaschinen; Gewichte; Alarmpfeifen; Windsäcke [Windanzeiger]; Kabelklemmen [Elektrizität]; Elektrodrähte; Gesichtsschutzschirme für Arbeiter; Handgelenkauflagen zur Verwendung mit Computern; Röntgenapparate, nicht für medizinische Zwecke; Röntgenfilme [belichtet]; Röntgenbilder [ausgenommen für medizinische Zwecke]; Röntgenröhren, nicht für medizinische Zwecke; Computersoftware zur Bereitstellung von Ausbildung, Unterricht, Prüfung und Beurteilung einschließlich über Computernetze und über Fernzugang zu Computern betriebene Software; Magnet-, optische und andere Platten, Magnet-Bänder und andere Medien für elektronische Datenaufzeichnung oder Computerdaten enthaltende Software oder Computersoftware zur Bereitstellung von Ausbildung, Unterricht, Prüfung und Beurteilung; Herunterladbare Veröffentlichungen; Herunterladbare Lehrmaterialien, einschließlich Prüfungsunterlagen, Unterrichtsmaterialien und Vorlesungsskripte; Herunterladbare Computersoftware; Elemente und Bestandteile von allen vorstehend genannten Waren.
16 Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, so weit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Druckereierzeugnisse; Buchbinderartikel; Fotografien; Schreibwaren; Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Künstlerbedarfsartikel; Pinsel; Schreibmaschinen und Büroartikel (ausgenommen Möbel); Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate); Verpackungsmaterial aus Kunststoff, so weit es nicht in anderen Klassen enthalten ist; Drucklettern; Druckstöcke; Saugfähige Blätter aus Papier oder Kunststoff für Lebensmittelverpackungen; Adressenplatten für Adressiermaschinen; Adressenstempel; Adressiermaschinen; Klebstreifen für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Klebstreifenspender [Papier- und Schreibwaren]; Klebebänder für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Plakatträger aus Papier oder Pappe; Alben; Almanache; Anzeigekarten [Papeteriewaren]; Klebegeräte für Fotografien; Aquarelle [Gemälde]; Architekturmodelle; Farbennäpfe; Atlanten; Verpackungsbeutel,- hüllen, -taschen aus Papier oder Kunststoff; Kochbeutel für Mikrowelle; Kugeln für Kugelschreiber; Lätzchen aus Papier; Falzstreifen [Buchbinderei]; Biologische Schnitte für die Mikroskopie [Unterrichtsmaterial]; Wandtafeln; Löschpapier [Fließpapier]; Buchbindegeräte und -maschinen [Büroausstattung]; Buchbinderleinen; Buchbindegarn; Buchbinderartikel; Bucheinbände; Buchstützen; Booklets; Lesezeichen; Bücher; Flaschenhüllen aus Pappe oder Papier; Flaschenverpackungen aus Pappe oder Papier; Schachteln aus Pappe oder aus Papier; Behälter, Kästen für Papier- und Schreibwaren; Arithmetiktafeln; Kalender; Malerleinwand; Kohlepapier; Pappe; Verpackungsmaterial aus Karton; Kartonröhren; Karten; Stempelkästen; Kataloge; Kreide für die Lithografie; Kreidehalter; Rosenkränze; Zeichenkohle; Zeigestäbe [nicht elektronisch]; Farbdrucke; Zigarrenbauchbinden; Klemmtafeln [Büroartikel]; Büroklammern; Karaffenuntersetzer aus Papier; Comic-Hefte; Zirkel zum Zeichnen; Setzrahmen [Druckerei]; Winkelhaken [Druckerei]; Papiertüten; Kopierpapier [Schreibwaren]; Flüssige Korrekturmittel [Büroartikel]; Korrekturtinten [für Lichtpausen]; Korrekturbänder [Büroartikel]; Einbände [Papier- und Schreibwaren]; Sahnebehälter aus Papier; Kreditkarten-Abdruckgeräte, nicht elektrisch; Abziehbilder; Diagramme; Aktenordner; Dokumentenhüllen; Apparate für das Laminieren von Dokumenten [Bürogeräte]; Schrankpapier [parfumiert oder nicht]; Reißbretter; Zeicheninstrumente; Zeichenbedarfsartikel; Zeichenblöcke; Reißfedern; Zeichenlineale; Zeichenetuis; Zeichenwinkel; Reißschienen; Vervielfältigungsgeräte; Gummibänder für Bürozwecke; Papier für Elektrokardiografen; Druckstöcke für die Galvanoplastik; Stickmuster; Gravierplatten; Gravierungen; Umschlagschließmaschinen; Hüllen [Papier- und Schreibwaren]; Radierartikel; Radierschablonen; Graviernadeln für Radierungen; Radierungen; Buchbinderstoffe; Papiergesichtstücher; Figuren [Statuetten] aus Papiermaché; Ordner [Büroartikel]; Filterpapier; Papierfiltermaterial; Fingerlinge [Büroartikel]; Fahnen, Wimpel [aus Papier]; Papiermanschetten für Blumentöpfe; Flyer; Aktenhüllen; Falzmesser [Büroartikel]; Formulare [Formblätter]; Füllfederhalter; Kurvenlineale; Setzschiffe [Druckerei]; Abfallsäcke [aus Papier oder Kunststoff]; Geografische Karten; Leime für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Kleber [Gluten] für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Marmorierkämme; Zeichnungen; Grafische Darstellungen; Grafische Reproduktionen; Glückwunschkarten; Gummitücher [Schreibbedarf]; Gummierte Bänder [Papier- und Schreibwaren]; Gummi [Leim] für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Handetikettiergeräte; Handstützen für Maler; Handbücher; Papiertaschentücher; Schriftvorlagen; Hutschachteln aus Pappe; Hektografen [Vervielfältigungsgeräte]; Histologische Schnitte [Unterrichtsmaterial]; Scheckhefthüllen; Stempelhalter; Malerrollen; Feuchtigkeitsregulierende Blätter aus Papier oder Kunststoff für Lebensmittelverpackungen; Karteikarten [Papier- und Schreibwaren]; Sachregister; Tuschen; Tinten; Tintenstifte; Tintensteine [offene Tintenbehälter]; Stempelkissen; Farbbänder; Farbbänder für Drucker von Computern; Drucktücher für Dokumenten-Vervielfältigungsmaschinen; Drucktücher für Vervielfältigungsgeräte; Schreibgarnituren; Tintenfässer; Fischleim für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Etiketten, nicht aus Textilstoffen; Registrierbücher; Briefkörbe; Drucktypen [Zahlen und Buchstaben]; Lithografische Steine; Lithografische Kunstgegenstände; Lithografien [Steindrucke]; Loseblattbinder; Leuchtpapier; Zeitschriften [Magazine]; Schnelltrennsätze [Papier- und Schreibwaren]; Markierkreide; Markierstifte; Bierdeckel; Vervielfältigungsgeräte und -maschinen; Modellierton; Modelliermaterial; Modeliermasse; Modellierwachs, nicht für zahnärztliche Zwecke; Befeuchter [Büroartikel]; Anfeuchter [Büroartikel]; Formen für Modellierton [Künstlerbedarf]; Banknotenklammern; Musikglückwunschkarten; Abschminktücher aus Papier; Rundschreiben; Zeitungen; Schreibfedern; Schreibfedern aus Gold; Notizbücher; Nummerierapparate, Paginierstempel; Ziffern [Drucklettern]; Locher [Büroartikel]; Büroartikel [ausgenommen Möbel]; Öldrucke; Verpackungsmaterial aus Stärke; Verpackungspapier; Blöcke [Papier- und Schreibwaren]; Farbkästen [Schülerbedarf]; Farbwannen; Malpinsel; Malerbürsten; Malstaffeleien; Bilder [Gemälde], gerahmt oder ungerahmt; Malerpaletten; Broschüren; Pantografen [Zeichengeräte]; Papier; Papierschleifen; Zettelspieße für Bürozwecke [Haken]; Notizklemmen [Papeteriewaren]; Kaffeefilter aus Papier; Radiogrammpapier; Papier für Registriergeräte; Papiermesser [Büroartikel]; Papierbänder [Papierstreifen]; Papierblätter [Papeteriewaren]; Zerkleinerungsgeräte für Papier [Büroartikel]; Papierbänder oder Karten für die Aufzeichnung von Computerprogrammen; Briefbeschwerer; Papiermaché; Pergamentpapier; Reisepasshüllen; Pastellstifte; Schnittmuster für die Schneiderei; Schnittmuster zur Herstellung von Bekleidungsstücken; Federkästen; Federhalterclips; Federwischer [Tintenwischer]; Bleistifthalter; Minenschreibgeräte; Bleistiftminen; Bleistiftspitzer [elektrisch oder nicht elektrisch]; Bleistiftspitzmaschinen [elektrisch oder nicht elektrisch]; Bleistifte; Federhalter; Federn [Büroartikel]; Lochkarten für Jacquardmaschinen; Zeitschriften; Fotogravuren; Ständer für Fotografien; Fotografien [Abzüge]; Bilder; Plakate aus Papier und Pappe; Platzdeckchen [Sets] aus Papier; Blaupausen [Pläne]; Luftkissenfolien aus Kunststoff [für Verpackungszwecke]; Plastikfolien [dehnbar und haftend] für Palettenverpackungen; Folien aus Kunststoff für Verpackungszwecke; Modelliermaterial aus Kunststoff; Portraits; Frankiermaschinen für Bürozwecke; Briefmarken; Postkarten; Plakate; Druckereierzeugnisse; Schriften [Veröffentlichungen]; Zeitpläne [Drucksachen]; Drucktücher, nicht aus textilem Material; Druckregletten; Druckstöcke; Tragbare Druckkästen [Büroartikel]; Drucktypen; Stiche [Gravuren]; Prospekte; Lochzangen [Büroartikel]; Schreibmaschinenwalzen; Radiergummis; Schülerbedarf [Papier- und Schreibwaren]; Radiermesser; Siegelmaterial; Siegelmaschinen für Bürozwecke; Stempel; Siegeloblaten; Siegellack; Petschafte; Selbstklebebänder für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Folien aus regenerierter Zellulose für Verpackungszwecke; Schilder [Papiersiegel]; Schilder aus Papier und Pappe; Silberpapier; Schiefergriffel; Gesangbücher; Farbbandspulen; Vierkantlineale; Stempelkissen für Siegel; Stempelunterlagen; Siegelstempel; Halter für Schreibfedern und Bleistifte; Hefter [Bürogeräte]; Stärkekleister für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Schreibwaren; Steatit [Schneiderkreide]; Lettern aus Stahl; Stahlfedern; Etuis für Schablonen; Schriftschablonen; Matrizen; Schablonen [Papier- und Schreibwaren]; Aufkleber, Stickers [Papeteriewaren]; Tischwäsche aus Papier; Papierservietten; Tischtücher aus Papier; Untersetzer aus Papier; Kartenreiter; Schneiderkreide; Lehr- und Unterrichtsmittel [ausgenommen Apparate]; Globen [Erdkugeln]; Reißnägel [Heftzwecken]; Eintrittskarten; Toilettenpapier; Papierhandtücher; Pausleinwand; Reißnadeln zum Zeichnen; Pauspapier; Pausen [Zeichnungskopien]; Sammelkarten, ausgenommen für Spiele; Transparente [Papier- und Schreibwaren]; Geldsortier- und -zähltabletts; Schreibmaschinentasten; Farbbänder für Schreibmaschinen; Schreibmaschinen [elektrisch oder nicht elektrisch]; Vignettengeräte; Viskosefolien für Verpackungszwecke; Wachspapier; Holzpappe [Papier- und Schreibwaren]; Holzpapier; Armbänder zum Befestigen von Schreibgeräten; Wischer für Schreibtafeln; Schreibpinsel; Schreibnecessaires [Schreibgarnituren]; Schreibmappen [Papeteriewaren]; Schreibkreide; Schreibgeräte; Schreibmaterialien; Schreibhefte; Schreibunterlagen; Briefpapier; Schiefertafeln zum Schreiben; Xuan-Papier [für chinesische Malerei und Kalligrafie]; Papier, Bücher, kleine Bücher, Dokumente, Vordrucke, Broschüren, Karten, Lehr- und Unterrichtsmittel, soweit in Klasse 16 enthalten, alles in Bezug auf Ausbildung, Tests, Prüfung und Beurteilung von Kandidaten hinsichtlich des Bildungsstands sowie in Bezug auf die Bereitstellung von Ausbildung, Testen, Prüfung und Beurteilung, einschließlich computergestützte und mittels Computer bereitgestellte Dienste sowie Onlinedienste und die Bereitstellung von Fernunterrichtsprogrammen; Teile und Zubehör für alle vorgenannten Waren.
41 Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; Sportliche und kulturelle Aktivitäten; Erziehung auf Akademien; Betrieb von Vergnügungsparks; Unterhaltung; Tierdressur; Veranstaltung und Leitung von Kolloquien; Organisation und Veranstaltung von Konzerten; Organisation und Veranstaltung von Konferenzen; Organisation und Veranstaltung von Kongressen; Veranstaltung und Durchführung von Seminaren; Organisation und Veranstaltung von Symposien; Veranstaltung und Durchführung von Workshops [Ausbildung]; Veranstaltung von Schönheitswettbewerben; Betrieb eines Internats; Platzreservierungen für Unterhaltungsveranstaltungen; Betrieb eines Bücherbus; Kalligrafiedienste; Filmvorführungen in Kinos; Zirkusdarbietungen; Betrieb eines Clubs [Unterhaltung oder Unterricht]; Coaching [Ausbildung]; Durchführung von Fitnesskursen; Fernunterricht; Dienstleistungen von Diskjockeys; Betrieb einer Diskothek; Synchronisation; Aus- und Fortbildungs- sowie Erziehungsberatung; Durchführung von pädagogischen Prüfungen; Desktop-Publishing [Erstellen von Publikationen mit dem Computer]; Dienste von Unterhaltungskünstlern; Informationen über Unterhaltungsveranstaltungen; Filmproduktion, ausgenommen Werbefilmproduktion; Glücksspiele; Online angebotene Spieldienstleistungen [von einem Computernetzwerk]; Vermietung von Spielausrüstung; Gymnastikunterricht; Betrieb von Fitnessklubs; Betrieb von Feriencamps [Unterhaltung]; Dienstleistungen von Dolmetschern; Layoutgestaltung, außer für Werbezwecke; Bücherverleih [Leihbücherei]; Mikroverfilmung; Modellstehen für Künstler; Filmproduktion [in Studios]; Komponieren von Musik; Betrieb von Varieteetheater; Dienstleistungen eines Zeitungsreporters; Betrieb von Nachtklubs; Betrieb von Kindergärten [Erziehung]; Veranstaltung von Lotterien; Musikdarbietungen [Orchester]; Veranstaltung von Bällen; Veranstaltung von Wettbewerben [Erziehung und Unterhaltung]; Veranstaltung von Ausstellungen für kulturelle oder Unterrichtszwecke; Organisation von Modenschauen zu Unterhaltungszwecken; Veranstaltung von Unterhaltungsshows [Künstleragenturen]; Veranstaltung sportlicher Wettkämpfe; Party-Planung [Unterhaltung]; Dienstleistungen von Fitnesstrainern; Erstellen von Bildreportagen; Fotografieren; Turnunterricht; Demonstrationsunterricht in praktischen Übungen; Durchführung von Live-Veranstaltungen; Musikproduktion; Zusammenstellung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen; Produktion von Shows; Betrieb von Spielhallen; Betrieb eines Spielcasinos; Betrieb von Golfplätzen; Bereitstellen von Karaokeeinrichtungen; Betrieb von Museen [Darbietung, Ausstellungen]; Online Bereitstellen von elektronischen, nicht herunterladbaren Publikationen; Dienstleistungen bezüglich Freizeitgestaltung; Betrieb von Sportanlagen; Veröffentlichung von Büchern; Online Publikation von elektronischen Büchern und Zeitschriften; Herausgabe von Texten, ausgenommen Werbetexte; Rundfunkunterhaltung; Betrieb von Tonstudios; Auskünfte über Freizeitaktivitäten; Religiöse Erziehung; Vermietung von Audiogeräten; Vermietung von Videokameras; Vermietung von Kinofilmen [Filmverleih]; Vermietung von Beleuchtungsgeräten für Bühnenausstattung und Fernsehstudios; Vermietung von Filmgeräten und Filmzubehör; Vermietung von Rundfunk- und Fernsehgeräten; Vermietung von Bühnendekoration; Vermietung von Sporttaucherausrüstungen; Vermietung von Tonaufnahmen; Vermietung von Sportausrüstungen, ausgenommen Fahrzeuge; Vermietung von Sportplätzen; Vermietung von Stadien; Vermietung von Theaterdekoration; Vermietung von Tennisplätzen; Videoverleih [Kassetten]; Videoverleih [Bänder]; Verfassen von Drehbüchern; Dienstleistungen von Schulen [Ausbildung]; Dolmetschen der Gebärdensprache; Betrieb von Sportcamps; Erstellen von Untertiteln; Fernsehunterhaltung; Theateraufführungen; Eintrittskartenvorverkauf [Unterhaltung]; Zeitmessung bei Sportveranstaltungen; Vermietung von Spielzeug; Anfertigung von Übersetzungen; Erziehung und Unterricht; Montage [Bearbeitung] von Videobändern; Videofilmproduktion; Aufzeichnung von Videoaufnahmen; Berufsberatung; Berufliche Umschulungen; Verfassen von Texten, ausgenommen Werbetexte; Dienstleistungen von zoologischen Gärten; Bereitstellung von Ausbildung, Unterricht, Prüfung und Beurteilung, einschließlich computergestützte und über Computer bereitgestellte Dienste und Onlinedienste sowie die Bereitstellung von Fernunterrichtprogrammen; Information und Beratung in Bezug auf alle vorstehend genannten Waren.
sowie die Österreichische Wortbildmarke Nr. 293256
(angegriffene Marke), angemeldet am 5.4.2017 und eingetragen am 7.7.2017 für die folgenden Waren und Dienstleistungen:
9 Wissenschaftliche, Schifffahrts-, Vermessungs-, fotografische, Film-, optische, Wäge-, Mess-, Signal-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente; Apparate und Instrumente zum Leiten, Schalten, Umwandeln, Speichern, Regeln und Kontrollieren von Elektrizität; Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten; CDs, DVDs und andere digitale Aufzeichnungsträger; Mechaniken für geldbetätigte Apparate; Registrierkassen, Rechenmaschinen, Hardware für die Datenverarbeitung, Computer; Computersoftware; Feuerlöschgeräte;
16 Papier und Pappe (Karton); Druckereierzeugnisse; Buchbinderartikel; Fotografien; Schreibwaren und Büroartikel, ausgenommen Möbel; Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Künstlerbedarfs- und Zeichenartikel; Pinsel; Schreibmaschinen und Büroartikel (ausgenommen Möbel); Lehr- und Unterrichtsmittelmaterial (ausgenommen Apparate); Folien und Beutel; Verpackungsmaterial aus Kunststoff für Einpack- und Verpackungszwecke; Drucklettern; Druckstöcke;
41 Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten;
42 Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen sowie Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse- und Forschungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software.
Die Antragstellerin brachte vor, dass zwischen der angegriffenen Marke und den Widerspruchsmarken Verwechslungsgefahr bestehe.
Die Antragsgegnerin bestritt die Verwechslungsgefahr und wendete ein, die Widerspruchsmarken würden nicht benutzt. Weiters brachte sie vor, dass die Antragstellerin der Registrierung der angegriffenen Marke zugestimmt habe. Sie sei darüber hinaus Inhaberin der Wortbildmarke AT 691407A „THE CAMBRIDGE INSTITUTE BRITISH AMERICAN ENGLISH FOR PLEASURE BUSINESS“ und benutze diese Marke unwidersprochen.
Mit dem angefochtenen Beschluss wies die Rechtsabteilung den Antrag der Antragsgegnerin auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung ab, gab dem Widerspruch Folge und hob die Registrierung der angegriffenen Marke zur Gänze auf. Es stellte folgenden Sachverhalt fest:
«In Punkt 3.1.2. [Anm.: der Vereinbarung ./2] garantiert die Widersprechende der Markeninhaberin eine nicht exklusive und nicht übertragbare Lizenz an den Unterrichtsmaterialien, an der Software, am Namen, am Logo und den Bildern, nur für die Ausübung ihrer Kurse.
Im Gegenteil zu dem Vorbringen der Markeninhaberin hält die Widersprechende in dieser Vereinbarung fest, dass der „Goodwill“ der Widersprechenden nicht untergraben werden soll.
In Punkt 3.2.2. ist geregelt, dass das Logo nicht verändert werden darf, der Text des Logos muss exakt wiedergegeben werden und darf nicht erneut getippt werden. […]
In Punkt 3.2.4. ist geregelt, dass jede individuelle Verwendung des Logos der Widersprechenden die Zustimmung der Widersprechenden verlangt. »
Rechtlich folgerte die Rechtsabteilung, dass die Antragstellerin durch die Vereinbarung ./2 nicht in die Registrierung der angegriffenen Marke eingewilligt habe. Ein mündliche Verhandlung habe unterbleiben können, weil die beantragte Parteieneinvernahme des Geschäftsführers der Antragsgegnerin zum Beweisthema der wirtschaftlichen Verflechtungen keine Relevanz für die vorliegende Entscheidung habe. Hinsichtlich der Verwechslungsgefahr führte die Rechtsabteilung aus, dass die Dienstleistungen weitestgehend ident seien. Die Dienstleistungen der Klasse 42 der angegriffenen Marke ergänzten die Waren der Klasse 9 der Widerspruchsmarken, sodass in diesem Bereich von einer Ähnlichkeit der Dienstleistungen auszugehen sei.
Das Wort „CAMBRIDGE“ in der angegriffenen Marke sei das einzige unterscheidungskräftige Markenwort. Die angegriffene Marke signalisiere durch das Hinzufügen des werbenden und nicht unterscheidungskräftigen Slogans „English for Life“, dass sie sich nicht von den Widerspruchsmarken unterscheiden wolle. Der Markenbestandteil „The Cambridge Institute“ deute nur darauf hin, dass die Markeninhaberin in Form eines Instituts auftrete. Bei nahezu gänzlicher Identität der Waren/Dienstleistungen und der Übernahme des einzigen unterscheidungskräftigen Bestandteils „CAMBRIDGE“ in die jüngere Marke sei davon auszugehen, dass die österreichischen deutschsprechenden Konsumenten die Marken miteinander verwechseln werden.
Gegen diesen Beschluss richtet sich der rechtzeitige Rekurs der Antragsgegnerin wegen Mangelhaftigkeit des Verfahrens, unrichtiger Tatsachenfeststellungen aufgrund unrichtiger Beweiswürdigung und unrichtiger rechtlicher Beurteilung mit dem Antrag, den Beschluss zu ändern und den Widerspruch abzuweisen; hilfsweise stellt sie den Antrag, das Rekursgericht möge unter Abhaltung einer mündlichen Verhandlung neu entscheiden; hilfsweise stellt sie einen Aufhebungsantrag.
Die Antragstellerin beantragt, dem Rekurs nicht Folge zu geben.
Rechtliche Beurteilung
Der Rekurs ist nicht berechtigt.
1 . Zum Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem Rekursgericht:
Verfahrensgesetze sind, sofern nicht ausdrücklich eine andere Regelung getroffen wurde, immer nach dem letzten Stand anzuwenden (RS0008733). § 37 Abs 3 MSchG idF BGBl I 2013/126 verweist auf § 139 PatG und damit auf dessen Einleitungssatz, der – mit gewissen, hier nicht interessierenden Ausnahmen – die sinngemäße Anwendung des AußStrG anordnet.
Eine mündliche Verhandlung findet im Rekursverfahren nach § 52 Abs 1 erster Satz AußStrG nur statt, wenn das Rekursgericht eine solche für erforderlich erachtet. Selbst bei Vorliegen eines Antrags ist eine solche nicht zwingend vorzunehmen (RS0120357; zustimmend Klicka in Rechberger , AußStrG 2 § 52 Rz 1).
Besondere Sachverhaltsfragen stellen sich hier nicht, auch die Rechtslage ist nicht von besonderer Komplexität. Die Beurteilung der Unterscheidungskraft ist in der Regel eine Rechtsfrage. Daher steht auch Art 6 EMRK dem Unterbleiben einer Verhandlung nicht entgegen (VfGH B 681/2012; 4 Ob 11/14t, Expressglass ; Terlitza in Kucsko/Schumacher, marken.schutz 3 § 37 Rz 25).
2. Zur Mangelhaftigkeit des Verfahrens:
2.1.1. Die Antragsgegnerin moniert, dass das Patentamt eine mündliche Verhandlung anberaumen hätte müssen, weil die Antragstellerin die mangelnde Benutzung der Widerspruchsmarken behauptet habe. Auch wenn die mangelnde Benutzung von der Antragstellerin im Verfahren nicht glaubhaft gemacht worden sei, sei trotzdem eine Verhandlung abzuhalten.
2.1.2. Nach § 29b Abs 2 MSchG hat auf Antrag einer Partei das zuständige Mitglied der Rechtsabteilung eine mündliche Verhandlung anzuberaumen.
Ist nun aber auf Grund der Angaben im Rekursverfahren der angefochtene Beschluss zur Gänze zu bestätigen, so hat das Rekursgericht, auch wenn entgegen besonderer gesetzlicher Vorschriften in erster Instanz nicht mündlich verhandelt wurde, den Beschluss nicht aufzuheben, sondern selbst in der Sache zu entscheiden (§ 58 Abs 1 Z 3 AußStrG).
Da selbst nach den Angaben der Antragstellerin kein anderes Verfahrensergebnis zu erwarten ist – die Antragsgegnerin zeigt nicht auf, welche abweichende Sachverhaltsgrundlage sich bei Abhalten einer mündlichen Verhandlung ergeben hätte – hat das Rekursgericht selbst in der Sache zu entscheiden (vgl EB zur RV, 224 BlgNR XXII. GP). Wer nur den Formfehler, aber keine Unrichtigkeit der angefochtenen Entscheidung für sich hat, soll nicht zwingend die Aufhebung der inhaltlich nicht zu beanstandenden Entscheidung erreichen. Ist schon das Rekursvorbringen nicht geeignet, die Unrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung darzutun, so sieht § 58 Abs 1 AußStrG dafür eine einfache Erledigungsmöglichkeit vor. Die Mängelrüge bleibt damit in diesem Punkt erfolglos.
2.2. Ein von einer Partei gestellter Beweisantrag hat die Tatsache, die bewiesen werden soll, also das Beweisthema, im Einzelnen genau zu bezeichnen (RS0039882). Fehlt einem Beweisantrag die Bezeichnung eines erheblichen Beweisthemas, so vermag das Übergehen dieses Beweisantrags durch das Erstgericht einen wesentlichen Verfahrensmangel nicht zu verwirklichen, weil dieser Beweis nicht aufzunehmen war (§ 275 Abs 1 ZPO; 3 Ob 230/11m; 3 Ob 236/14y).
Die Antragsgegnerin beanstandet weiters, dass die Rechtsabteilung den Geschäftsführer der Antragsgegnerin nicht einvernommen habe. Er wäre in der Lage gewesen, die für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr relevanten Verflechtungen der Marken in allen Einzelheiten darzulegen. Dieser Beweisantrag enthält kein relevantes Beweisthema. Die Verwechslungsgefahr ist – wie oben schon dargelegt – eine Rechtsfrage.
2.3. Letztlich führt die Antragsgegnerin noch aus, dass die angefochtene Entscheidung mangelhaft sei, weil die Rechtsabteilung das Vorbringen der Antragstellerin unrichtig („Institute for Life“ statt „English for Life“) wiedergegeben habe. Es blieben Zweifel, welche Wortfolge die Rechtsabteilung seiner rechtlichen Beurteilung zugrunde gelegt habe.
Auf Seite 34 der Beschlussausfertigung ist zweifelsfrei ersichtlich, dass die Rechtsabteilung ihrer rechtlichen Beurteilung den Zusatz „English for Life“ zugrunde legte. Auch der diesbezüglichen Mängelrüge war daher ein Erfolg zu versagen.
3. Tatsachenrügen:
Hinsichtlich Form und Inhalt des Rekurses verweist § 47 Abs 2 AußStrG zunächst auf die allgemeinen Erfordernisse eines Anbringens. Als weitere rechtsmittelspezifische Anforderungen verlangt das Gesetz nur eine Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die „hinreichende“ Angabe, aus welchen Gründen sich die Partei beschwert erachtet und welche andere Entscheidung sie anstrebt. Die Anforderungen an Rekurserklärung, Rekursgründe und Rekursantrag (Rekursbegehren) sind damit deutlich reduziert. Dadurch trägt das Gesetz dem Umstand Rechnung, dass im Rekursverfahren keine Anwaltspflicht besteht ( G. Kodek in Gitschthaler/Höllwerth , AußStrG I 2 § 47 Rz 9).
Die Ausführungen im Rekurs lassen nicht erkennen, welche Tatsachenfeststellungen die Antragsgegnerin angreifen möchte. So führt die Antragsgegnerin aus, dass die Kooperation der Parteien und der vom Patentamt nicht näher geprüfte Vertrag von Bedeutung seien. Das Patentamt hat entgegen diesem Vorbringen zum von der Antragsgegnerin vorgelegten Vertrag ./2 die oben zitierten Feststellungen getroffen. In seiner rechtlichen Beurteilung gelangte es zum Ergebnis, dass die Antragstellerin einer Registrierung der angegriffenen Marke nicht zugestimmt habe. Diesen Ausführungen setzt die Antragsgegnerin nur die obigen unsubstanziierten Einwände entgegen.
Über weite Strecken bekämpft sie unter diesem Rekursgrund Teile der rechtlichen Beurteilung der angefochtenen Entscheidung. Die Frage der Verwechslungsgefahr ist eine Rechtsfrage und daher grundsätzlich auch keinem Beweisverfahren zugänglich (stRsp RS0043640; RW0000786). Die unter diesen Rekursgrund gemachten Ausführungen zur Verwechslungsgefahr sind daher der Rechtsrüge zuzuordnen und dort zu behandeln.
4. Der Rekurs führt ins Treffen, dass sich die Rechtsabteilung nicht mit dem Einwand der mangelnden Benutzung auseinander gesetzt habe. Dem ist entgegenzuhalten, dass die Rechtsabteilung in Punkt 1.b) der angefochtenen Entscheidung ausführte, dass im vorliegenden Fall für die beiden Widerspruchsmarken keine Glaubhaftmachung der Benutzung der Marken zu erbringen sei.
Für vor dem 14.1.2019 (Inkrafttreten der Änderung des MSchG durch BGBl I 2018/91) eingeleitete Widerspruchsverfahren normiert § 77f MSchG keine Übergangsbestimmungen. Sofern ein Widerspruch auf eine am Anmelde- oder Prioritätstag der Marke, gegen die er sich richtet, seit mehr als fünf Jahren registrierte Marke gestützt ist, kann ihm nur stattgegeben werden, wenn auf Verlangen des Markeninhabers innerhalb einer angemessenen Frist glaubhaft gemacht wird, dass ein § 33a MSchG entsprechender Verfallsgrund zum Anmelde- oder Prioritätstag der jüngeren Marke nicht vorliegt (§ 29b Abs 3 MSchG). Die beiden Widerspruchsmarken sind weniger als fünf Jahre vor dem Einlangen des Widerspruchs (20.11.2017) registriert worden, sodass der Einwand der Nichtbenutzung ins Leere geht. Sekundäre Feststellungsmängel liegen nicht vor.
5. Gemäß § 29a iVm § 30 Abs 1 Z 2 MSchG kann auf Widerspruch des Inhabers einer früher angemeldeten, noch zu Recht bestehenden Marke die Löschung einer Marke erfolgen, sofern die beiden Marken und die Waren oder Dienstleistungen, für die die Marken eingetragen sind, gleich oder ähnlich sind und dadurch für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht. Dies schließt die Gefahr ein, dass die Marke mit der älteren Marke gedanklich in Verbindung gebracht würde.
5.1. Für den Begriff der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr gilt ein gemeinschaftsweit einheitlicher Maßstab, den der EuGH in mehreren Entscheidungen konkretisiert hat (C 191/11 P, Yorma’s, Rz 43; EuG T 599/10, Eurocool, Rz 97); dem folgt auch die ständige österreichische Rechtsprechung. Danach ist die Verwechslungsgefahr unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen (ÖBl 2001, 159, T One mwN; ÖBl 2003, 182, Kleiner Feigling ua; RS0121500 [T4]; RS0121482; RS0117324; 4 Ob 238/04k; 4 Ob 154/06k; 17 Ob 1/08h; 17 Ob 32/08t; 4 Ob 7/12a; 4 Ob 139/13i; Schumacher in Kucsko/Schumacher, marken.schutz3 § 10 Rz 397 ff mwN). Eine umfassende Beurteilung bedeutet, dass auf die Wechselbeziehung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere auf die Ähnlichkeit der Marken, auf ihre Kennzeichnungskraft und auf die Ähnlichkeit der von ihnen erfassten Waren oder Dienstleistungen Bedacht zu nehmen ist (RS0121482). So kann ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der erfassten Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (C 39/97, Cannon/Canon ). Folge dieser Wechselwirkung ist, dass bei Waren- oder Dienstleistungsidentität ein wesentlich deutlicherer Abstand der Zeichen selbst erforderlich ist, um die Verwechslungsgefahr auszuschließen als bei einem größeren Waren- oder Dienstleistungsabstand (RS0116294; 4 Ob 36/04d, FIRN; 17 Ob 36/08f, KOBRA/cobra-couture.at ). Bei der Beurteilung der Ähnlichkeit der betroffenen Waren oder Dienstleistungen sind alle erheblichen Faktoren zu berücksichtigen, die das Verhältnis zwischen den Waren oder Dienstleistungen kennzeichnen. Zu diesen Faktoren gehören insbesondere ihre Art, ihr Verwendungszweck und ihre Nutzung sowie die Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren oder Dienstleistungen (C 39/97, Cannon/Canon, Rz 23; Koppensteiner in Koppensteiner/Thyri/Eckert, Wettbewerbsrecht I 4 [2021] § 47 Rz 35 f).
5.2. Die Verwechslungsgefahr ist nach dem Gesamteindruck auf die durchschnittlich informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Angehörigen der maßgeblichen Verkehrskreise der betreffenden Waren oder Dienstleistungen zu prüfen (C 591/12 P, Doghnuts/Bimbo Doughnuts, Rn 21; RS0117324; Schumacher in Kucsko/Schumacher, marken.schutz 3 § 10 Rz 416 mwN). Maßgeblich ist der Gesamteindruck, den ein nicht ganz unbeträchtlicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise bei flüchtiger Wahrnehmung empfängt ( quattro/Quadra; 4 Ob 139/02y, Summer Splash; ecolex 2003, 608, More; RS0078944; C 342/97, Lloyd, Rn 26).
5.3. Bei ausschließlich aus Worten bestehenden Zeichen ist für die Ähnlichkeitsprüfung auf Wortklang, Wortbild und Wortsinn Bedacht zu nehmen (RS0117324, RS0066753 [T9]; C 251/95, Sabel/Puma ). Verwechslungsgefahr ist in der Regel schon dann anzunehmen, wenn eine Übereinstimmung in einem der Kriterien Klang, Bild oder Bedeutung besteht (4 Ob 330/97a, GO; 4 Ob 55/04y = RS0079190 [T22], RS0108039, RS0117324, RS0079571; 4 Ob 57/14g, Ionit/Isonit ). Entscheidend ist der Gesamteindruck, den Marke und Zeichen hervorrufen. Dabei sind die sie unterscheidenden und dominierenden Elemente zu berücksichtigen (4 Ob 124/06y, Hotel Harmonie/Harmony Hotels; RS0117324).
Zu berücksichtigen ist weiters der Umstand, dass der Durchschnittsverbraucher eine Marke normalerweise als Ganzes wahrnimmt und nicht auf die verschiedenen Einzelheiten achtet (stRsp, ua ÖBl 1993, 156, Loctite mwN; ÖBl 1996, 279, Bacardi/Baccara; ÖBl 1999, 82, AMC/ATC; EuGH Slg 1997, I 6191 = ÖBl 1998, 106, Sabel/Puma, Rz 23; 4 Ob 139/02y, Summer Splash; ecolex 2003, 608, More; RS0117324; RS0066753; C 120/04, Thomson life, Rn 28; C 591/12 P, Doghnuts/Bimbo Doughnuts, Rn 21) . Dem Durchschnittsverbraucher bietet sich nur selten die Möglichkeit, verschiedene Marken unmittelbar miteinander zu vergleichen, sondern er muss sich auf das unvollkommene Bild verlassen, das er von ihnen im Gedächtnis behalten hat (C 342/97, Lloyd, Rn 26; C 291/00, Slg 2003, I 2799, LTJ Diffusion, Rn 52; C 104/01, Orange, Rn 64; 17 Ob 23/07t, Henson; Om 6/11, revölution; RS0117324 [T7]; 4 Ob 25/05p, Zorro; Om 9/04, McCruise ).
Schutzunfähige oder schwache Bestandteile, die den streitverfangenen Zeichen gemeinsam sind, tragen im Regelfall nur wenig zum Gesamteindruck bei, sodass schon geringe Abweichungen in den übrigen Bestandteilen ausreichen können, um die Verwechslungsgefahr auszuschließen (4 Ob 334/74, Pregnex/Pregtest; RS0066749, RS0066753; 17 Ob 18/11p, Junkerschinken ).
5.4. Wird eine Marke vollständig in ein Zeichen aufgenommen, so ist regelmäßig – und zwar auch dann, wenn noch andere Bestandteile vorhanden sind – Ähnlichkeit und damit bei Waren- oder Dienstleistungsähnlichkeit auch Verwechslungsgefahr anzunehmen (4 Ob 138/03b, gotv; 17 Ob /08h, Feeling/Feel; 4 Ob 181/14t, Peter Max/Spannmax; zuletzt 4 Ob 199/18w, Granny‘s; RS0079033). Bei der Übernahme eines schwachen Zeichens besteht Verwechslungsgefahr aber nur dann, wenn das übernommene Zeichen innerhalb des übernehmenden Zeichens keine untergeordnete Rolle spielt und nicht gegenüber den Bestandteilen, die den Gesamteindruck des übernehmenden Zeichens prägen, gänzlich in den Hintergrund tritt (Om 15/01, Jack Jones; RS0079033 [T20], 17 Ob 1/08h, Feeling/Feel; 17 Ob 32/08t, Jukebox; RS0079033 [T26]).
5.5. Im Widerspruchsverfahren ist in erster Linie auf den Registerstand abzustellen, also abstrakt zu prüfen (RS0066553 [T13]; RW0000786; RW0000810). Daher sind die gegenüberstehenden Marken laut Registrierung zu vergleichen. Auch hinsichtlich der Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit sind ausschließlich die entsprechenden Registereintragungen maßgeblich und nicht für welche Waren und Dienstleistungen oder in welchen Vertriebskanälen die Marken tatsächlich verwendet werden ( Schumacher in Kucsko/Schumacher, marken.schutz3 § 30 Rz 10 f mwN). Die Verwechslungsgefahr ist somit eine Rechtsfrage und grundsätzlich keinem Beweisverfahren zugänglich (ÖBl 1994, 227, Ritter/Knight; RW0000786).
6. In Anwendung dieser Grundsätze teilt das Rekursgericht die Ansicht der Rechtsabteilung, dass zwischen der Widerspruchsmarke und der angegriffenen Marke hinsichtlich aller Waren und Dienstleistungen Verwechslungsgefahr besteht:
6.1. Der charakteristische Bestandteil beider Marken ist die Ortsbezeichnung „CAMBRIDGE“, die jeweils am Anfang steht und so die Aufmerksamkeit des Durchschnittsverbrauchers auf sich zieht und der Unterscheidungskraft beizumessen ist. Dass in der angegriffenen Marke noch der englische Artikel „THE“ vorangestellt ist, ändert daran nichts.
Die 1. Widerspruchsmarke geht vollkommen in der angegriffenen Marke auf. Sie behält dabei in der angegriffenen Marke eine selbständige kennzeichnende Stellung. Es reicht schon für die Annahme der Verwechslungsgefahr aus, wenn die ältere Marke im jüngeren Zeichen eine selbständige kennzeichnende Stellung behält, ohne darin den dominierenden Bestandteil zu bilden ( Schumacher , aaO § 10 Rz 486). Die unterschiedlichen Zusätze bei der 2. Widerspruchsmarke „ENGLISH LANGUAGE ASSESSEMENT“ und „INSTITUTE English for Life“ bei der angegriffenen Marke schwächen die Verwechslungsgefahr nicht ab, sondern verstärken sie sogar noch, weil sie erst recht auf eine Zusammengehörigkeit der Marken hindeuten: Für den Durchschnittsverbraucher entsteht der Eindruck, die Waren und Dienstleistungen würden vom selben Unternehmer stammen. In der Variante der Widerspruchsmarke werden die beteiligten Verkehrskreise in „ENGLISH LANGUAGE ASSESSMENT“ ein Institut vermuten, das Sprachtests durchführt, sohin die Sprachkompetenzen der Kunden prüft, und in der angegriffenen Marke jene Örtlichkeit (Institut), wo die Sprachkompetenzen erworben werden soll. Der Zusatz „English for Life“ in der angegriffenen Marke trägt nicht dazu bei, die Verwechslungsgefahr zu beseitigen, wird dieser Zusatz doch durch den schwarzen Balken noch hervorgehoben und von den beteiligten Verkehrskreisen nur als werblicher Hinweis wahrgenommen. Die weiteren grafischen Elemente der angegriffenen Marke beseitigen die Verwechslungsgefahr auch nicht, denn sie erschöpfen sich in einer stilisierten Darstellung der Seufzerbrücke der Stadt Cambridge (vgl https://de.wikipedia.org/wiki/Cambridge).
Wenn eine Marke als Abwandlung des Stammzeichens eines anderen Unternehmens aufgefasst werden kann, liegt mittelbare Verwechslungsgefahr vor. Diese ist dann anzunehmen, wenn die Stammbestandteile zweier Zeichen – wie hier – identisch sind (Om 3/90, Ladyboss; Schumacher aaO § 10 Rz 383ff).
Die Antragstellerin stellt die rechtliche Beurteilung zur Identität und Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen nicht in Frage. In Anbetracht der teils identen und teils ähnlichen Waren und Dienstleistungen liegt in einer Gesamtbetrachtung Verwechslungsgefahr vor.
6.2. Soweit die Antragsgegnerin noch ins Treffen führt, dass die Marke IR 691407A seit Jahrzehnten für die Antragsgegnerin registriert sei, muss dieser Einwand im vorliegenden Widerspruchsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Prüfung der Verwechslungsgefahr erfolgt ausschließlich zwischen den Widerspruchsmarken und der angegriffenen Marke. Auch die Ausführungen zur Beseitigung der Verwechslungsgefahr wegen der von der Antragsgegnerin behaupteten wirtschaftlichen Verflechtungen gehen ins Leere, weil bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr ausschließlich auf die oben dargelegten Grundsätze abzustellen ist.
Die Entscheidung der Rechtsabteilung bedarf somit keiner Korrektur.
7. Angesichts der Bedeutung des Markenschutzes im Wirtschaftsleben war auszusprechen, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes EUR 30.000 übersteigt (§ 59 Abs 2 AußStrG iVm § 139 PatG iVm § 37 Abs 3 MSchG).
8. Da die Entscheidung keine Rechtsfragen von der Qualität des § 62 Abs 1 AußStrG aufwarf und über den Einzelfall hinaus nicht bedeutsam ist (RS0111880 [Ermessensspielraum]; RS0066779 [T24]), ist der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig.
[Der Oberste Gerichtshof hat den außerordentlichen Revisionsrekurs am 29.3.2022 zurückgewiesen, 4 Ob 8/22p.]