Übersicht der Entscheidungen zu § 353 EO
I) Allgemeines - Erwirkung von "anderen" Handlungen
A) Anwendungsbereich, Wesen einer vertretbaren Handlung, notwendige Mitwirkung eines Dritten, Einzelfälle
B) Abgrenzung zu anderen Bestimmungen, im Besonderen der EO, rechtliche Folgen
II) Exekutionstitel
A) Anspruch, Umfang, Bestimmtheit, Leistungspflicht und Leistungsfrist
B) § 353 EO und einstweilige Verfügung bzw und Endbeschluss
C) § 353 EO und Insolvenz
III) Exekutionsantrag
IV) Exekutionsbewilligung
A) Tätigkeit des Gerichts, Zuständigkeit, amtswegiges Verfahren
B) Mitwirkung des Verpflichteten, keine stärkere Belastung des Verpflichteten als notwendig
V) Durchführung der Ersatzvornahme
A) Allgemeines
B) Personen für die Ersatzvornahme
C) Beistellung eines Vollstreckungsorgans
D) Aufschiebung der Exekution/der Ersatzvornahme
VI) Kostenfragen
A) Allgemeines
B) Vorschussleistung vor Ersatzvornahme oder Exekutionskosten nach Ersatzvornahme
C) Rückforderung von Kosten
VII) Rechtsbehelfe
§ 353 EO · EO · Exekutionsordnung
§ 353 Erwirkung vertretbarer Handlungen
…Erwirkung vertretbarer Handlungen § 353. (1) Wenn der Verpflichtete eine Handlung vorzunehmen hat, deren Vornahme durch einen Dritten erfolgen kann, ist der betreibende Gläubiger auf Antrag von dem die Exekution…
§ 355 Erwirkung von Duldungen und Unterlassungen
…leistenden Sicherheit, sowie die Zeit zu bestimmen, für welche sie zu haften hat. In Ansehung der Vollstreckung dieses Beschlusses gelten die Bestimmungen des § 353 Abs. 2. (Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch Art. II Z 4, BGBl. Nr. 120/1980)…
§ 384 Vollzug aufgetragener Handlungen
…die Vornahme oder die Unterlassung bestimmter Handlungen und Veränderungen zur Pflicht gemacht wurde, haben behufs Durchführung dieser gerichtlichen Verfügungen die Vorschriften der §§ 353 bis 358 entsprechend Anwendung zu finden. (2) Die Untersagung der Veräußerung, Belastung oder Verpfändung von Liegenschaften und bücherlichen Rechten ist von amtswegen in dem öffentlichen…
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