JudikaturOGH

RS0001724 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. November 1923

Unzulässigkeit der Aufschiebung der Exekution nach § 353 EO wegen der vom Verpflichteten behaupteten Möglichkeit, an Stelle der betriebenen Vorauszahlung die geschuldete Handlung zu bewirken.

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