JudikaturOGH

RS0116457 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Mai 2002

Die Verletzung einer nicht nachholbaren täglichen Handlungspflicht kann nicht nach § 353 EO vollstreckt werden. (Hier: Sperre eines Parkplatzes durch Vorlegen einer Kette zu einer bestimmten Uhrzeit.)

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