JudikaturOGH

RS0004377 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Dezember 1954

Der Endbeschluß, der Beklagte sei schuldig, eigenmächtig verbrachte Inventarstücke an den vorigen Aufstellungsort zurückzubringen, ist nicht nach § 346 EO durch Abnahme der Sachen, sondern nach § 353 EO zu vollstrecken.

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