JudikaturOGH

RS0004134 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Juni 1932

Der Anspruch auf Vorauszahlung der Kosten einer vom Gläubiger auf Grund einer Ermächtigung nach § 353 EO vorzunehmenden Veröffentlichung ist kein der Exekution unterliegendes Vermögen.

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