JudikaturOGH

RS0015094 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. Mai 1952

Räumung einer Liegenschaft von einem Überbau ( Baracke ) gemäß § 353 EO vollstreckbar. Allenfalls kann dieser Exekution eine Räumung nach § 349 EO vorausgehen, wenn der Überbau bewohnt ist.

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