JudikaturOGH

RS0004651 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. Oktober 1997

Ein Auftrag nach § 6 Abs 1 MRG kann nur in dem in § 6 Abs 2 MRG geregelten besonderen (außerstreitigen) Verfahren, nicht hingegen nach § 353 EO durchgesetzt werden.

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