RS0004651 – OGH Rechtssatz
Ein Auftrag nach § 6 Abs 1 MRG kann nur in dem in § 6 Abs 2 MRG geregelten besonderen (außerstreitigen) Verfahren, nicht hingegen nach § 353 EO durchgesetzt werden.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden