7Ob27/22d—OGH Entscheidung
07. Juli 2022
…liegt unter dem Regelbeweismaß der ZPO , wonach für eine (Positiv-)Feststellung eine hohe Wahrscheinlichkeit erforderlich ist (vgl RS0022900 [T8, T28, T40]; RS0022700 [T5, T7, T15]; RS0110701 [T13]). [11] 2.2. Die Vorinstanzen trafen jedoch Negativfeststellungen nicht nur hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen dem Unterbleiben des Handelns des Beklagten und den behaupteten Schäden, sondern…