RS0043061 – OGH Rechtssatz
Auch in Sozialrechtssachen kann ein Mangel des Verfahrens erster Instanz, dessen Vorliegen vom Berufungsgericht verneint wurde, mit Revision nicht mehr geltend gemacht werden.
…Abs 1 ZPO nicht zulässig, weil ein vom Berufungsgericht verneinter Mangel des erstinstanzlichen Verfahrens auch in Sozialrechtssachen nicht an das Höchstgericht herangetragen werden kann ( RS0043061 ) .…
…5. Da auch in Sozialrechtssachen ein Mangel des Verfahrens erster Instanz, dessen Vorliegen vom Berufungsgericht verneint wurde, mit Revision nicht mehr geltend gemacht werden kann ( RS0043061 ) und sich im Übrigen mit dieser Entscheidung keine Rechtsfragen von erheblicher Bedeutung iSd § 502 Abs 1 ZPO iVm § 2 Abs…
…5. Da auch in Sozialrechtssachen weder ein Mangel des Verfahrens erster Instanz, dessen Vorliegen vom Berufungsgericht verneint worden ist, mit Revision geltend gemacht werden kann ( RS0043061 ), noch eine nicht gesetzmäßig ausgeführte Rechtsrüge in der Revision nachgetragen werden kann ( RS0043480 ), ist die ordentliche Revision nach § 502 Abs 1 ZPO…
…“ sprechende Umstände nicht amtswegig erhoben habe, hat das Berufungsgericht geprüft und verneint. Er kann in dritter Instanz daher nicht erneut geltend gemacht werden (RS0042963; RS0043061). Dies kann auch nicht durch die Behauptung umgangen werden, das Berufungsgericht habe aufgrund der Verneinung des Verfahrensmangels seinerseits gegen § 87 Abs 1…
…werden (RS0042963). Ob ein in der Berufung behaupteter Verfahrensmangel vom Berufungsgericht zu Recht verneint wurde, ist vom Revisionsgericht auch in Sozialrechtssachen nicht mehr zu prüfen (RS0043061). [6] 1.2. Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn eine Mängelrüge infolge unrichtiger Anwendung von Verfahrensvorschriften unerledigt blieb, oder wenn das Berufungsgericht einen gerügten Mangel…
… 1 ZPO nicht zulässig, weil ein vom Berufungsgericht verneinter Mangel des erstinstanzlichen Verfahrens auch in Sozialrechtssachen ebenso wenig an das Höchstgericht herangetragen werden kann ( RS0043061 ) wie die Feststellung oder Nichtfeststellung bestimmter Tatsachen aufgrund der aufgenommenen Beweise ( RS0043061 [T11] ua) und im Übrigen keine wesentlichen Rechtsfragen zu klären waren.…
…RS0042936). Dieser Grundsatz kann nicht durch die Behauptung, das Berufungsverfahren sei - weil das Berufungsgericht der Mängelrüge nicht gefolgt sei - mangelhaft geblieben, umgangen werden (RIS-Justiz RS0043061 [T18]). Eine Anfechtung der Ergebnisse von Sachverständigengutachten ist mit Revision nur bei Verstoß gegen zwingende Denkgesetze oder zwingende Gesetze des sprachlichen Ausdrucks möglich (RIS-Justiz…
…des erstinstanzlichen Verfahrens vom Obersten Gerichtshof nicht mehr wahrgenommen werden kann (stRsp seit SSV-NF 1/32 und 1/36; vgl auch RIS-Justiz RS0042981, RS0043061 mit zahlreichen Entscheidungsnachweisen). Auf das bereits vom Berufungsgericht als nicht stichhaltig beurteilte Rechtsmittelvorbringen ist daher nicht weiter einzugehen.…
…kann auch nicht durch die Behauptung, das Berufungsverfahren sei weil das Berufungsgericht der Mängelrüge nicht gefolgt sei mangelhaft geblieben, umgangen werden (RIS Justiz RS0042963 [T58]; RS0043061 [T18]). Ein Mangel des Berufungsverfahrens könnte daher nur dann vorliegen, wenn das Berufungsgericht infolge unrichtiger Anwendung verfahrensrechtlicher Vorschriften eine Erledigung der Mängelrüge unterlassen oder sie…
… 503 Z 2 ZPO geltend gemacht werden ( Kodek in Rechberger ³ § 503 ZPO Rz 9; RIS Justiz RS0042963; RS0043086 [T3]; RS0043061). 2. Zutreffend hat das Berufungsgericht auch die Ansicht vertreten, dass die in der Berufung enthaltene Rechtsrüge nicht gesetzmäßig ausgeführt wurde. In diesem Fall kann…
…kann nach ständiger Rechtsprechung ein Mangel des Verfahrens erster Instanz, dessen Vorliegen vom Berufungsgericht verneint wurde, mit Revision nicht mehr geltend gemacht werden (RIS Justiz RS0043061). 3. Es entspricht der ständigen Rechtsprechung, dass Insolvenz Ausfallgeld nur im Fall einer gesetzlichen Abfertigung gebührt. Eine darüber hinaus gewährte freiwillige Abfertigung ist nicht gesichert…
…Beweisrüge nicht berechtigt sei. Die mit der außerordentlichen Revision allein angestrebte Überprüfung der Richtigkeit dieser Entscheidung des Berufungsgerichtes ist dem Obersten Gerichtshof verwehrt (RIS-Justiz RS0043061 [T14]), weil diese Grundsätze auch nicht durch die Behauptung, das Berufungsverfahren sei - weil das Berufungsgericht der Mängelrüge und der Tatsachenrüge („zu Unrecht" [Seite 7…
…ist, den Anforderungen in bestimmten Verweisungsberufen zu entsprechen - resultiert aus der freien Beweiswürdigung der Vorinstanzen, die vom Obersten Gerichtshof nicht überprüft werden kann (RIS-Justiz RS0043061/T11). Die Revisionsausführungen stellen daher den unzulässigen Versuch einer Bekämpfung der das Leistungskalkül betreffenden Beweiswürdigung der Tatsacheninstanzen dar (10 ObS 409/98i; 10 ObS 3…
…dem ASGG im Revisionsverfahren nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden (SSV-NF 5/116, 7/74, 11/15 ua; RIS-Justiz RS0042963 [T45] und RS0043061; Kodek in Rechberger2 § 503 ZPO Rz 3 Abs 2). Eine im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO aufzugreifende Fehlbeurteilung der zu entscheidenden Rechtsfragen…
…mehr mit Erfolg gerügt werden kann (SSV-NF 1/32; 3/115; 5/116; 7/74; 11/15 uva; RIS-Justiz RS0042963 [T 45] und RS0043061; MGA, ZPO15 E 38 zu § 503 mwN; Kodek in Rechberger2 Rz 3 zu § 503 ZPO ua). Den diese Rechtsprechung ablehnenden Meinungen in der…
…Dem Obersten Gerichtshof ist daher eine neuerliche Prüfung verwehrt ( Zechner in Fasching/Konecny ² § 503 ZPO Rz 34 und 121; RIS Justiz RS0043061 [T7 und T14]; RS0042963 [T53]). 16. Die Revision erweist sich daher als erfolgreich, weshalb die Beklagte der Klägerin gemäß §§ 50, 41 ZPO…
…Kodek in Rechberger2 Rz 3 Abs 2 zu § 503 ZPO; SSV-NF 5/116, 7/74, 11/15 ua; RIS-Justiz RS0037095, RS0042963 [T11], RS0043061 und RS0043172 [T2]). Der Revisionswerber beruft sich nun darauf, dass der Mangel des erstinstanzlichen Verfahrens mit einer aktenwidrigen Begründung verneint worden sei. Aktenwidrigkeit kann allerdings…
…weiterer „Erhebungen“ durch das Erstgericht) betrifft, kann ein solcher nach ständiger Rechtsprechung auch in Sozialrechtssachen nicht mit Revision geltend gemacht werden (RIS Justiz RS0043061; RS0042963 [T31]; jüngst: 10 ObS 49/11w mwN). Dieser Grundsatz ist auch nicht durch die Behauptung zu umgehen, das Berufungsverfahren sei mangelhaft geblieben…
…4. Dem Obersten Gerichtshof ist nach ständiger Rechtsprechung ein Eingehen auf die neuerlich gerügte Mangelhaftigkeit des Verfahrens auch im sozialgerichtlichen Verfahren verwehrt (RIS-Justiz RS0043061), wobei auch die Begründung, die das Berufungsgericht für das Nichtvorliegen des Verfahrensmangels gegeben hat, der Überprüfung durch das Revisionsgericht entzogen ist (RIS-Justiz RS0043061 [T14…
…Vorschriften eine Erledigung der Mängelrüge unterlassen oder sie mit einer durch die Aktenlage nicht gedeckten Begründung verworfen hätte (SSV-NF 15/13 mwN; RIS-Justiz RS0043061 [T20]; 10 ObS 141/04v uva; MGA ZPO15 E 40 zu § 503); beide Fälle liegen hier jedoch nicht vor. Ob außer den bereits vorliegenden…
…den an eine Stationsschwester gestellten Anforderungen zu entsprechen resultiert aus der freien Beweiswürdigung der Vorinstanzen, die vom Obersten Gerichtshof nicht überprüft werden kann (RIS Justiz RS0043061 [T11]). Eine grobe Fehlbeurteilung der zu entscheidenden Rechtsfragen durch das Berufungsgericht ist jedenfalls nicht zu ersehen. Da die Revisionswerberin keine für die Entscheidung des Verfahrens…
…kann auch nicht durch die Behauptung, das Berufungsverfahren sei weil das Berufungsgericht der Mängelrüge nicht gefolgt sei mangelhaft geblieben, umgangen werden (RIS Justiz RS0042963 [T58]; RS0043061 [T18]; jüngst: 6 Ob 130/12d). Ein Mangel des Berufungsverfahrens könnte daher nur dann vorliegen, wenn das Berufungsgericht infolge unrichtiger Anwendung verfahrensrechtlicher Vorschriften…
…ist aber nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senates auch in Sozialrechtssachen unzulässig (SSV-NF 11/15; 7/74; 5/116; RIS-Justiz RS0042963 [T45] und RS0043061). Im Übrigen wäre darauf hinzuweisen, dass der Klägerin durch das Unterbleiben ihrer Einvernahme als Partei die Möglichkeit, vor Gericht zu verhandeln (§ 477 Abs 1…
…kann auch nicht durch die Behauptung umgangen werden, das Berufungsverfahren sei mangelhaft geblieben, weil das Berufungsgericht der Mängelrüge nicht gefolgt sei (RIS-Justiz RS0042963 [T58]; RS0043061 [T14, T18, T21]; vgl RS0043144; jüngst: 7 Ob 123/14k und 10 ObS 111/14t mwN). 4. Da sich der…
…110/02b). Die Feststellung oder Nichtfeststellung bestimmter Tatsachen resultiert aus der freien Beweiswürdigung der Vorinstanzen, die vom Obersten Gerichtshof nicht überprüft werden kann (RIS-Justiz RS0043061 [T11], RS0040046). Im Übrigen können angebliche Mängel des Verfahrens erster Instanz, die das Berufungsgericht verneint hat (SSV-NF 5/116, 7/74, 11/15 ua…
…im Revisionsverfahren nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden (SSV NF 5/116, 7/74, 11/15 ua; RIS Justiz RS0042963 [T45] und RS0043061; Kodek in Rechberger , ZPO 2 § 503 Rz 3 Abs 2) Eine im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO…
…hat, im Revisionsverfahren (auch in Sozialrechtssachen) nicht mehr mit Erfolg neuerlich geltend gemacht werden (SSV-NF 11/15; 11/18; 7/74 ua; RIS-Justiz RS0043061; Kodek aaO Rz 3 Abs 2 zu § 503 ZPO). Außerdem betrifft die Frage der Verwertung des vorliegenden Blutalkoholbefundes sowie die Eignung dieses Beweismittels, als…
…§ 503 ZPO; MGA ZPO15 E 38 zu § 503 mwN; SSV-NF 11/15; 7/74; 5/116 uva; RIS-Justiz RS0042963 [T47] und RS0043061; 10 ObS 12/03t; 10 ObS 34/03b; zuletzt: 10 ObS 94/03a). Nach ständiger Rechtsprechung kann eine in der Berufung unterlassene oder nicht gesetzmäßig…
…Verfahren nach dem ASGG nicht mehr mit Erfolg in der Revision geltend gemacht werden (SSV-NF 7/74 uva; RIS-Justiz RS0042963 [T 45] und RS0043061). Ein Mangel des Berufungsverfahrens könnte daher nur dann vorliegen, wenn das Berufungsgericht infolge unrichtiger Anwendung verfahrensrechtlicher Vorschriften eine Erledigung der Mängelrüge unterlassen oder sie mit…
… - im Revisionsverfahren nicht mehr mit Erfolg gerügt werden kann (SSV NF 5/116, 7/74, 11/15 ua; RIS Justiz RS0042963 [T45] und RS0043061; Kodek in Rechberger 2 § 503 ZPO Rz 3). Davon abgesehen resultiert die Feststellung oder Nichtfeststellung bestimmter Tatsachen aufgrund der aufgenommenen Beweise aus…
…erstinstanzlichen Verfahrens, die in zweiter Instanz nicht gerügt wurden (SZ 66/95 ua), können ebenso wenig wie solche, die vom Berufungsgericht verneint wurden (RIS-Justiz RS0043061), im Revisionsverfahren geltend gemacht werden. Letzteres betrifft hier den Vorwurf des Verstoßes gegen die Pflicht zur amtswegigen Beweisaufnahme nach § 87 Abs 1 ASGG (10…
…Rechberger , ZPO³ § 503 Rz 8 f; Klauser/Kodek , ZPO 16 § 503 E 38 mwN; RIS Justiz RS0042963, RS0043061). Dies gilt jedoch dann nicht, wenn das Berufungsgericht wegen unrichtiger Anwendung verfahrensrechtlicher Vorschriften eine Erledigung der Mängelrüge unterlassen oder sie mit einer durch die Aktenlage…
…Kodek in Rechberger2 Rz 3 Abs 2 zu § 503 ZPO; SSV-NF 5/116, 7/74, 11/15 ua; RIS-Justiz RS0042963 [T45] und RS0043061). Wurde der Berufungsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung nicht gesetzmäßig ausgeführt, kann eine Rechtsrüge - einschließlich der Geltendmachung sekundärer Verfahrensmängel - nicht mehr in der Revision nachgetragen werden…
…Kodek in Rechberger2 Rz 3 Abs 2 zu § 503 ZPO; SSV-NF 5/116, 7/74, 11/15 ua; RIS-Justiz RS0042963 [T45] und RS0043061). Davon abgesehen resultiert die Feststellung oder Nichtfeststellung bestimmter Tatsachen aufgrund der aufgenommenen Beweise aus der freien Beweiswürdigung der Vorinstanzen, die vom Obersten Gerichtshof nicht überprüft…
…Ob ein in der Berufung behaupteter Verfahrensmangel vom Berufungsgericht zu Recht verneint wurde, ist vom Revisionsgericht auch in Sozialrechtssachen nicht mehr zu prüfen (RIS Justiz RS0043061). Dieser Grundsatz kann auch nicht durch die Behauptung, das Berufungsverfahren sei weil das Berufungsgericht der Mängelrüge nicht gefolgt sei mangelhaft geblieben, umgangen werden (10 …
…angeblicher Mangel des Verfahrens erster Instanz, den das Berufungsgericht verneint hat (SSV-NF 5/116, 7/74, 11/15 ua; RIS-Justiz RS0042963 [T45] und RS0043061; weitere Nachweise bei Kodek in Rechberger, ZPO2 § 503 Rz 3 Abs 2), kann - auch in Verfahren nach dem ASGG - im Revisionsverfahren nicht mehr mit…
…verneint hat, können nach ständiger Rechtsprechung - auch in Verfahren nach dem ASGG - im Revisionsverfahren nicht mehr mit Erfolg aufgegriffen werden (RIS-Justiz RS0042963 [T45] und RS0043061; Kodek in Rechberger3 § 503 ZPO Rz 9). Dies gilt auch für eine unter dem Gesichtspunkt der Mangelhaftigkeit des Verfahrens erster Instanz gerügte Verletzung der…
…Erfolg gerügt werden (Kodek in Rechberger, ZPO2 § 503 Rz 3; SSV-NF 5/116, 7/74, 11/15 ua; RIS-Justiz RS0042963 [T45] und RS0043061). Eine grobe Fehlbeurteilung der zu entscheidenden Rechtsfragen durch das Berufungsgericht ist nicht erkennbar.…
…§ 503 ZPO; MGA, ZPO15 E38 zu § 503 mwN; SSV NF 11/15; 7/74; 5/116 ua; RIS Justiz RS0042963 [T45] und RS0043061). Auf die dazu erstatteten - ebenfalls die "gesamte" berufungsgerichtliche Entscheidung betreffenden - Ausführungen ist somit nicht weiter einzugehen. Was nun die zu Punkt III. und…
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