3R27/23d—OLG Innsbruck Entscheidung
23. März 2023
…in ihrem Rechtsmittel nicht mehr zurück. Auf diese übrigen, jeweils selbständigen rechtserzeugenden Tatsachen und Aspekte ist daher vom Berufungsgericht nicht mehr einzugehen (RIS Justiz RS0043338, RS0043352 [T17, T23, T26, T31, T33, T34]; RS0041570 insbes [T6, T12]). Das Berufungsverfahren in der Hauptsache hat sich folglich auf den monierten (in erster Instanz abgewiesenen…