Sofern die Gesetze nicht anderes bestimmen, ist die Behörde berechtigt, im Ermittlungsverfahren auftauchende Vorfragen, die als Hauptfragen von anderen Verwaltungsbehörden oder von den Gerichten zu entscheiden wären, nach der über die maßgebenden Verhältnisse gewonnenen eigenen Anschauung zu beurteilen und diese Beurteilung ihrem Bescheid zugrunde zu legen. Sie kann aber auch das Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Vorfrage aussetzen, wenn die Vorfrage schon den Gegenstand eines anhängigen Verfahrens bei der zuständigen Verwaltungsbehörde bzw. beim zuständigen Gericht bildet oder ein solches Verfahren gleichzeitig anhängig gemacht wird.
§ 32 VwGVG · VwGVG · Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz
§ 32 Wiederaufnahme des Verfahrens
…mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens voraussichtlich ein im Hauptinhalt des Spruchs anders lautendes Erkenntnis herbeigeführt hätten, oder 3. das Erkenntnis von Vorfragen (§ 38 AVG) abhängig war und nachträglich über eine solche Vorfrage von der zuständigen Verwaltungsbehörde bzw. vom zuständigen Gericht in wesentlichen Punkten anders entschieden wurde oder 4. nachträglich…
§ 137 GWG 2011 · GWG 2011 · Gaswirtschaftsgesetz 2011
§ 137 Genehmigung von Erdgasleitungsanlagen
…das Vorliegen dieser Versagungsgründe nachzuweisen. Bis zur Entscheidung der Regulierungsbehörde hat die Behörde gemäß § 148 Abs. 2 das Genehmigungsverfahren gemäß § 38 AVG auszusetzen. (4) Eine Versagung gemäß Abs. 3 ist unzulässig, wenn die Erdgasleitungsanlage ausschließlich zur Versorgung eines einzigen Endverbrauchers errichtet und betrieben wird. (5) Durch…
§ 24 SUG · SUG · Salzburger Sozialunterstützungsgesetz
§ 24 Soforthilfe, Beurteilung von Vorfragen
…Beschwerde zulässig. Sie treten nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens und Erlassung eines Bescheides nach § 25 außer Kraft. (2) Bei der Beurteilung von Vorfragen (§ 38 AVG) ist die Behörde zur Aussetzung eines Verfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Vorfrage nur berechtigt, wenn dadurch die Rechtzeitigkeit der Leistung nicht gefährdet wird.…
§ 29 LSD-BG · LSD-BG · Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz
§ 29 Unterentlohnung
…leistet und die übrigen Voraussetzungen nach dem ersten Satz vorliegen. Ist die Entscheidung der Bezirksverwaltungsbehörde von der Klärung einer Vorfrage im Sinne des § 38 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG , BGBl. Nr. 51/1991, abhängig, die den Gegenstand eines beim zuständigen Gericht anhängigen oder gleichzeitig anhängig gemachten Verfahrens bildet, hat die Bezirksverwaltungsbehörde das Verwaltungsstrafverfahren…
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