3R9/26g—OLG Graz Entscheidung
05. Februar 2026
…stünde aufgrund der erbrachten Planungsleistungen und weil der Beklagte mehrmals geäußert habe, zu wissen, dass sämtliche Leistungen zu vergüten seien, ebenso ein Bereicherungsanspruch iSd § 1435 ABGB zu. Ihr Anspruch sei mit dem verschafften Nutzen begrenzt, wobei § 1152 ABGB analog anzuwenden sei, wenn der Leistende nicht mehr mit der Erreichung des…