22Bs43/26y—OLG Wien Entscheidung
21. April 2026
…sich eine Begründung, die den Gesetzen folgerichtigen Denkens oder grundlegenden Erfahrungssätzen widerspricht, sohin „geradezu lebensfremd“ erscheint oder nur Scheingründe beinhaltet (vgl RIS-Justiz RS0116732 , RS0118317 [insb T7], RS0108609 , RS0099413 ). Hingegen reicht es nicht aus, dass die Begründung den Rechtsmittelwerber nicht überzeugt (RIS-Justiz RS0118317 [T9]), sodass im Rahmen…