Übersicht der Entscheidungen zu § 43 ABGB
A Allgemeines
B Adelsprädikat
C Handels- und Gewerberecht und gewerblicher Rechtsschutz
D Schadenersatz
§ 43 ABGB · ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 43
…§ 43. Wird jemandem das Recht zur Führung seines Namens bestritten oder wird er durch unbefugten Gebrauch seines Namens (Decknamens) beeinträchtigt, so kann er auf Unterlassung und…
Art. 10 Artikel X
…Schluß- und Übergangsbestimmungen (Anm.: aus BGBl. Nr. 136/1983, zu § 273 ABGB , JGS Nr. 946/1811) 1. Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 1984 in Kraft. 2. Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes treten außer Kraft…
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