3Ob287/08i—OGH Entscheidung
25. März 2009
…Domains, die einen Namen enthalten oder namensmäßig anmuten, haben (auch) Kennzeichnungs- und Namensfunktion, sodass sie unter den Schutz von § 43 ABGB fallen (RIS Justiz RS0113105; 4 Ob 59/05p). Auch Etablissement Bezeichnungen juristischer Personen kommt der Schutz des § 43 ABGB zu ( Koch , KBB² § 43 Rz 3). Allerdings…