Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß der gerichtliche Auftrag an die A***** Bank AG, den Betrag von öS 800.000,-- auf das PSK-Konto Nr 5460504 des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien zu überweisen, ersatzlos behoben wird. Die Revi…
Text Begründung: Zur Sicherung ihres Anspruchs auf Bezahlung eines Betrages von $ 300.000,-- sA, wozu der Gegner der gefährdeten Partei aufgrund eines Schuldbeitritts verpflichtet sei, begehrte die gefährdete Partei die Erlassung einer einstweiligen Verfügung des Inhalts, a) dem Gegner der gefährdeten …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil die Entscheidungen der Vorinstanzen im angefochtenen Umfang im Gesetz keine Deckung finden; sie ist auch berechtigt. Der herrschenden Rechtsprechung und Lehre entspricht es, daß eine Bankgarantie ein geeignetes Instrument für jede in Verfahrensgesetzen vorges…