Bei Versteigerung eines Superädifikats tritt der Ersteher in das bestehende Nutzungsverhältnis ein. Der Eigentümer kann jedoch das Nutzungsverhältnis aus wichtigem Grund kündigen.
Rückverweise
…dabei, daß der Übernahmswerber Anspruch auf Genehmigung seines Anbotes hat, sofern es den gesetzlich festgelegten Bedingungen entspricht (vgl Heller-Berger-Stix 1410; vgl. auch Feil, EO § 204 Rz 6) und demgemäß auch den Beschluß, mit dem sein Anbot zurückgewiesen wurde, mit Rekurs bekämpfen kann (EvBl 1977/74 ua; Heller-Berger-Stix 1411…
…für den 3.Oktober 1991 anberaumt. Infolge des am 25.September 1991 überreichten Übernahmsantrages schob das Erstgericht nach Erlag der Sicherheit das Versteigerungsverfahren nach § 204 Abs 1 EO auf und beraumte für den 23.Oktober 1991 die mündliche Verhandlung über den Antrag an. Erst bei dieser Tagsatzung traten zwei weitere Interessenten auf, die…
…637.500,- durch die S*** Beteiligungs KG und stellte, nachdem der gesamte Übernahmspreis bezahlt war, mit Beschluß vom 20. Oktober 1989 das Versteigerungsverfahren nach dem § 204 Abs 2 EO ein. Nach der Anberaumung der Tagsatzung zur Verteilung des Übernahmspreises (§ 200 Z 1 letzter Halbsatz EO) erhob der beteiligte Ehemann der Verpflichteten beim Erstgericht…
…Recht entgegentreten. 2. Die Klägerin steht auf dem Standpunkt, dass die Vorpfändung des Abfertigungsrechts des Verpflichteten vom 6. 12. 2011 nach § 204 EO nicht wirksam gewesen sei, weil zu diesem Zeitpunkt eine (bloße) Anwartschaft bestanden habe, die nur nach § 331 EO gepfändet werden könne. Diese Exekution…
…für die Prüfung der Frage, ob im Zeitpunkt der Entscheidung erster Instanz die Voraussetzungen für eine Abweisung des Übernahmsantrages vorlagen, ob das Versteigerungsverfahren gemäß § 204 Abs 1 EO aufgeschoben werden hätte müssen oder ob dem Übernahmswerber ein Widerspruchsrecht, etwa analog § 184 Abs 1 Z 4 EO, zustand. Das Gericht zweiter Instanz hat…
…der Oberste Gerichtshof doch die im Anschluß an die letztere Entscheidung von Kollroß vorgebrachten Bedenken für durchaus begrundet. Daraus, daß nach dem Wortlaut des § 204 EO. die verfallene Sicherheit zugunsten der Verteilungsmasse verfällt, können zwingende Schlüsse dahin, daß die Sicherheitsleistung nur einen Zuwachs der Verteilungsmasse bilde und die rechtliche Natur des…
…aus dem genehmigten Antrage wider den Antragsteller sich ergebenden Ansprüche zugunsten der Verteilungsmasse verfalle, wenn der Käufer mit der Bezahlung des Kaufpreises säumig werde (§ 204 EO.). Nach Rechtskraft dieses Beschlusses - 27. Juni 1950 - wurde der freihändige Verkauf für den 16. August 1950, 16 Uhr 30, angesetzt, wovon laut Rückschein Ernst B…