BundesrechtBundesgesetzeNiederlassungs- und Aufenthaltsgesetz2. TEILBESONDERER TEIL1. Hauptstück Niederlassung von Drittstaatsangehörigen§ 41a

§ 41aAufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“

In Kraft seit 01. Oktober 2024
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