BundesrechtBundesgesetzeNiederlassungs- und Aufenthaltsgesetz2. TEILBESONDERER TEIL1. Hauptstück Niederlassung von Drittstaatsangehörigen§ 42

§ 42Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“

In Kraft seit 07. August 2026
Up-to-date