StGB
Gliederung
(1) Wer Sklavenhandel treibt oder sonst einer anderen Person in Form von Sklaverei oder einer sklavereiähnlichen Lage die persönliche Freiheit entzieht, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer bewirkt, daß ein anderer versklavt oder in eine sklavereiähnliche Lage gebracht wird oder daß sich ein anderer in Sklaverei oder eine sklavereiähnliche Lage begibt.
§ 104 StGB · StGB · Strafgesetzbuch
§ 104 Sklaverei
…§ 104. (1) Wer Sklavenhandel treibt oder sonst einer anderen Person in Form von Sklaverei oder einer sklavereiähnlichen Lage die persönliche Freiheit entzieht, ist mit Freiheitsstrafe von…
§ 20b Erweiterter Verfall
…2a) Darüber hinaus sind auch Vermögenswerte, die aus einer mit Strafe bedrohten Handlung stammen und in einem Verfahren wegen einer Straftat nach §§ 104, 104a, 165, 207a, 215a Abs. 1 oder 2, 216, 217, 246, 277 bis 280, 302, 304 bis 309 oder nach dem fünfundzwanzigsten Abschnitt, nach…
§ 321a Verbrechen gegen die Menschlichkeit
…Vernichtung ganz oder teilweise herbeizuführen, ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen. (2) Wer im Rahmen eines in Abs. 1 bezeichneten Angriffs Sklaverei ( § 104 ) treibt, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe, hat die Tat den Tod einer Person zur Folge, mit lebenslanger…
§ 277 Verbrecherisches Komplott
…Ausführung eines Mordes ( § 75 ), einer erpresserischen Entführung ( § 102 ), einer Überlieferung an eine ausländische Macht ( § 103 ), eines Sklavenhandels ( § 104 ), eines Raubes ( § 142 ), einer gemeingefährlichen strafbaren Handlung nach den §§ 169, 171, 173, 176, 185 oder 186, eines grenzüberschreitenden Prostitutionshandels ( §…
§ 44 BVergGKonz 2018 · BVergGKonz 2018 · Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018
§ 44 Ausschlussgründe
…oder öffentliche Sektorenauftraggeber Kenntnis von einer rechtskräftigen Verurteilung des Unternehmers hat, die einen der folgenden Tatbestände betrifft: Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren ( § 168b des Strafgesetzbuches – StGB , BGBl. Nr. 60/1974), Mitgliedschaft bei einer kriminellen Vereinigung oder Organisation ( §§ 278 und 278a StGB ), Terroristische Vereinigung, Terroristische Straftaten, Terrorismusfinanzierung oder…
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