(1) Der Verwaltungsgerichtshof erkennt über
1. Revisionen gegen das Erkenntnis eines Verwaltungsgerichtes wegen Rechtswidrigkeit;
2. Anträge auf Fristsetzung wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch ein Verwaltungsgericht;
3. Kompetenzkonflikte zwischen Verwaltungsgerichten oder zwischen einem Verwaltungsgericht und dem Verwaltungsgerichtshof.
(2) Durch Bundes- oder Landesgesetz können sonstige Zuständigkeiten des Verwaltungsgerichtshofes zur Entscheidung über Anträge eines ordentlichen Gerichtes auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Bescheides oder eines Erkenntnisses eines Verwaltungsgerichtes vorgesehen werden.
(2a) Der Verwaltungsgerichtshof erkennt über die Beschwerde einer Person, die durch den Verwaltungsgerichtshof in Ausübung seiner gerichtlichen Zuständigkeiten in ihren Rechten gemäß der DSGVO verletzt zu sein behauptet.
(3) Rechtswidrigkeit liegt nicht vor, soweit das Verwaltungsgericht Ermessen im Sinne des Gesetzes geübt hat.
(4) Gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Hat das Erkenntnis nur eine geringe Geldstrafe zum Gegenstand, kann durch Bundesgesetz vorgesehen werden, dass die Revision unzulässig ist.
(5) Von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossen sind Rechtssachen, die zur Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes gehören.
(6) Gegen das Erkenntnis eines Verwaltungsgerichtes kann wegen Rechtswidrigkeit Revision erheben:
1. wer durch das Erkenntnis in seinen Rechten verletzt zu sein behauptet;
2. die belangte Behörde des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht;
3.der zuständige Bundesminister in den im Art. 132 Abs. 1 Z 2 genannten Rechtssachen.
(Anm.: Z 4 aufgehoben durch Art. 1 Z 18, BGBl. I Nr. 138/2017)
(7) Wegen Verletzung der Entscheidungspflicht kann einen Antrag auf Fristsetzung stellen, wer im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht als Partei zur Geltendmachung der Entscheidungspflicht berechtigt zu sein behauptet.
(8) Wer in anderen als den in Abs. 6 genannten Fällen wegen Rechtswidrigkeit Revision erheben kann, bestimmen die Bundes- oder Landesgesetze.
(9) Auf die Beschlüsse der Verwaltungsgerichte sind die für ihre Erkenntnisse geltenden Bestimmungen dieses Artikels sinngemäß anzuwenden. Inwieweit gegen Beschlüsse der Verwaltungsgerichte Revision erhoben werden kann, bestimmt das die Organisation und das Verfahren des Verwaltungsgerichtshofes regelnde besondere Bundesgesetz.
§ 103 K-VStR 1998 · K-VStR 1998 · Villacher Stadtrecht 1998 - K-VStR 1998
§ 103 § 103
…beim Verwaltungsgericht (Art. 130 bis 132 B-VG) zu erheben. Sie ist Partei des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht und hat das Recht, Revision beim Verwaltungsgerichtshof (Art. 133 B-VG) und Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (Art. 144 B-VG) zu erheben (Art. 119a Abs. 9 B-VG). (2) Die Parteienrechte hat jenes Organ geltend zu machen…
§ 70 § 70
…Beauftragung der Rechtsvertretung für a) die Einbringung von Mahnklagen gemäß Z 1, b) Verfahren, in denen die Stadt beklagte Partei ist, und c) Revisionen gemäß Art. 133 Abs. 1 B-VG, sofern der Bürgermeister belangte Behörde gemäß Art. 133 Abs. 6 Z 2 B-VG ist. Über die Beauftragung der Rechtsvertretung hat der Bürgermeister dem Gemeinderat…
Art. 1 § 21 SpG · SpG · Spitalgesetz
Art. 1 § 21 § 21*) Besondere Parteien und Stellungnahmerechte im Errichtungsbewilligungsverfahren
…Verfahren gemäß Abs. 1 das Recht, gegen einen Bescheid Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ( Art. 132 B-VG ) und gegen eine Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Revision beim Verwaltungsgerichtshof ( Art. 133 B-VG ) zu erheben. *) Fassung LGBl.Nr. 67/2008, 7/2011, 27/2011, 44/2013, 10/2018, 24/2020, 60/2024…
Gesetz über Betreiberpflichten zum Schutz der Umwelt
§ 12g § 12g*)Parteistellung
…erheben (Art. 132 B-VG). Dem Naturschutzanwalt oder der Naturschutzanwältin steht überdies das Recht zu, gegen die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes Revision beim Verwaltungsgerichtshof zu erheben (Art. 133 B-VG). *) Fassung LGBl.Nr. 3/2010, 44/2013, 13/2019…
§ 6 § 6*)Entscheidung über den Bewilligungsantrag, Beschwerde- und Revisionsrecht
…Art. 132 B-VG). Dem Naturschutzanwalt oder der Naturschutzanwältin steht überdies das Recht zu, gegen die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes Revision beim Verwaltungsgerichtshof zu erheben (Art. 133 B-VG). (11) Werden Beschwerdegründe in einer Beschwerde nach Abs. 10 erstmals vorgebracht, so sind diese nicht zulässig, wenn ihr erstmaliges Vorbringen im Rechtsmittelverfahren missbräuchlich…
§ 106 K-AGO · K-AGO · Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung - K-AGO
§ 106 § 106
…beim Verwaltungsgericht (Art. 130 bis 132 B-VG) zu erheben. Sie ist Partei des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht und hat das Recht, Revision beim Verwaltungsgerichtshof (Art. 133 B-VG) und Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (Art. 144 B-VG) zu erheben (Art. 119a Abs. 9 B-VG). (2) Die Parteienrechte hat jenes Organ geltend zu machen…
§ 69 § 69
…Beauftragung der Rechtsvertretung für a) die Einbringung von Mahnklagen gemäß Z 1, b) Verfahren, in denen die Gemeinde beklagte Partei ist, und c) Revisionen gemäß Art. 133 Abs. 1 B-VG, sofern der Bürgermeister belangte Behörde gemäß Art. 133 Abs. 6 Z 2 B-VG ist. Über die Beauftragung der Rechtsvertretung hat der Bürgermeister dem Gemeinderat…
§ 101 K-KStR 1998 · K-KStR 1998 · Klagenfurter Stadtrecht 1998 - K-KStR 1998
§ 101 § 101
…beim Verwaltungsgericht (Art. 130 bis 132 B-VG) zu erheben. Sie ist Partei des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht und hat das Recht, Revision beim Verwaltungsgerichtshof (Art. 133 B-VG) und Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (Art. 144 B-VG) zu erheben (Art. 119a Abs. 9 B-VG). (2) Die Parteienrechte hat jenes Organ geltend zu machen…
§ 69 § 69
…Beauftragung der Rechtsvertretung für a) die Einbringung von Mahnklagen gemäß Z 1, b) Verfahren, in denen die Stadt beklagte Partei ist, und c) Revisionen gemäß Art. 133 Abs. 1 B-VG, sofern der Bürgermeister belangte Behörde gemäß Art. 133 Abs. 6 Z 2 B-VG ist. Über die Beauftragung der Rechtsvertretung hat der Bürgermeister dem Gemeinderat…
§ 57 RPG · RPG · Raumplanungsgesetz
§ 57
…berechtigt, Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht zu erheben (Art. 130 bis 132 B-VG ). Sie ist Partei des Verfahrens vor dem Landesverwaltungsgericht und berechtigt, Revision beim Verwaltungsgerichtshof ( Art. 133 B-VG ) zu erheben. Die Parteistellung der Gemeinde erstreckt sich nicht auf die Strafbemessung in Verfahren wegen einer Übertretung nach Abs. 1 lit. e . *) Fassung LGBl.Nr. 43…
§ 50a BauG. · BauG. · Baugesetz
§ 50a *) Besonderes Verfahren zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes
…über den Schutz des Orts- und Landschaftsbildes erheben kann. (3) Die Landesregierung hat das Recht, gegen die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes Revision beim Verwaltungsgerichtshof zu erheben (Art. 133 B-VG). *) Fassung LGBl.Nr. 34/2008, 44/2013…
§ 69 GWG 2011 · GWG 2011 · Gaswirtschaftsgesetz 2011
§ 69 Feststellung der Kostenbasis
…1 und 2 wegen Verletzung der in § 73 bis § 82 geregelten Vorgaben Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht sowie in weiterer Folge gemäß Art. 133 B-VG Revision an den Verwaltungsgerichtshof erheben.…
§ 92 GG · GG · Gemeindegesetz
§ 92 Aufsichtsbehörde und Verfahren
…beim Landesverwaltungsgericht zu erheben (Art. 130 bis 132 B-VG ). Sie ist Partei des Verfahrens vor dem Landesverwaltungsgericht und hat das Recht, Revision beim Verwaltungsgerichtshof ( Art. 133 B-VG ) und Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ( Art. 144 B-VG ) zu erheben. (5) Die Gemeinde hat das Recht, nach § 84 Abs. 2 erlassene Verordnungen der…
Salzburger Schischul- und Snowboardschulgesetz
§ 32a Aufsicht über den Verband
…das Landesverwaltungsgericht (Art 130 bis 132 B-VG) zu erheben. Er ist Partei des Verfahrens vor dem Landesverwaltungsgericht und hat das Recht, Revision beim Verwaltungsgerichtshof (Art 133 B-VG) zu erheben.…
§ 122 GbedG 1988 · GbedG 1988 · Gemeindebedienstetengesetz 1988
§ 122 § 122*) Verfahrensvorschriften
…In den Angelegenheiten des § 114 Abs. 2 und § 116 Abs. 7 hat der Ankläger das Recht, gegen Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichtes Revision beim Verwaltungsgerichtshof ( Art. 133 B-VG ) zu erheben. *) Fassung LGBl.Nr. 20/2005, 40/2007, 44/2013…
§ 119 LBedG 1988 · LBedG 1988 · Landesbedienstetengesetz 1988
§ 119 § 119*) Verfahrensvorschriften
…In den Angelegenheiten des § 111 Abs. 2 und § 113 Abs. 7 hat der Ankläger das Recht, gegen Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichtes Revision beim Verwaltungsgerichtshof ( Art. 133 B-VG ) zu erheben. *) Fassung LGBl.Nr. 49/2000, 38/2007, 44/2013…
§ 81 StS 1992 · StS 1992 · Statut für die Stadt Steyr 1992
§ 81 § 81 Parteistellung; Anfechtung von Aufsichtsmaßnahmen
…beim Verwaltungsgericht ( Art. 130 bis 132 B-VG ) zu erheben. Sie ist Partei des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht und hat das Recht, Revision beim Verwaltungsgerichtshof ( Art. 133 B-VG ) und Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ( Art. 144 B-VG ) zu erheben. (2) Im Verfahren nach § 75 kommt auch jenen Personen Parteistellung zu, die als Parteien…
§ 81 StL 1992 · StL 1992 · Statut für die Landeshauptstadt Linz 1992
§ 81 § 81 Parteistellung; Anfechtung von Aufsichtsmaßnahmen
…beim Verwaltungsgericht ( Art. 130 bis 132 B-VG ) zu erheben. Sie ist Partei des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht und hat das Recht, Revision beim Verwaltungsgerichtshof ( Art. 133 B-VG ) und Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ( Art. 144 B-VG ) zu erheben. (2) Im Verfahren nach § 75 kommt auch jenen Personen Parteistellung zu, die als Parteien…
§ 15 L-AWG · L-AWG · Landes-Abfallwirtschaftsgesetz
§ 15
…letzter Satz gilt sinngemäß. (7) Der Vorarlberger Gemeindeverband und die Wirtschaftskammer Vorarlberg haben das Recht, gegen Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichtes Revision beim Verwaltungsgerichtshof zu erheben (Art. 133 B-VG). (8) Die Inhaber von Abfallbeseitigungsanlagen haben den Organen der Landesregierung sowie den zugezogenen Sachverständigen die zur Prüfung der Angemessenheit der Tarife erforderlichen Auskünfte zu…
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