(1) Unter der Leitung der obersten Organe des Bundes und der Länder führen nach den Bestimmungen der Gesetze auf Zeit gewählte Organe, ernannte berufsmäßige Organe oder vertraglich bestellte Organe die Verwaltung. Sie sind den ihnen vorgesetzten Organen für ihre amtliche Tätigkeit verantwortlich und, soweit in Gesetzen gemäß Abs. 2 nicht anderes bestimmt ist, an deren Weisungen gebunden. Das nachgeordnete Organ kann die Befolgung einer Weisung ablehnen, wenn die Weisung entweder von einem unzuständigen Organ erteilt wurde oder die Befolgung gegen strafgesetzliche Vorschriften verstoßen würde.
(2) Durch Gesetz können Organe
1. zur sachverständigen Prüfung,
2. zur Kontrolle der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung,
3. mit Schieds-, Vermittlungs- und Interessenvertretungsaufgaben,
4. zur Sicherung des Wettbewerbs und zur Durchführung der Wirtschaftsaufsicht,
5. zur Aufsicht und Regulierung elektronischer Medien und zur Förderung der Medien,
6. zur Durchführung einzelner Angelegenheiten des Dienst- und Disziplinarrechts,
7. zur Durchführung und Leitung von Wahlen, oder,
8. soweit dies nach Maßgabe des Rechts der Europäischen Union geboten ist,
von der Bindung an Weisungen der ihnen vorgesetzten Organe freigestellt werden. Durch Landesverfassungsgesetz können weitere Kategorien weisungsfreier Organe geschaffen werden. Durch Gesetz ist ein der Aufgabe des weisungsfreien Organs angemessenes Aufsichtsrecht der obersten Organe vorzusehen, zumindest das Recht, sich über alle Gegenstände der Geschäftsführung der weisungsfreien Organe zu unterrichten, und – soweit es sich nicht um Organe gemäß den Z 2, 5 und 8 handelt – das Recht, weisungsfreie Organe aus wichtigem Grund abzuberufen.
(Anm. Abs. 3 bis 5 aufgehoben durch Art. 1 Z 2, BGBl. I Nr. 5/2024)
Art. 1 § 7 NÖ GRWO 1994 · NÖ GRWO 1994 · NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994
Art. 1 § 7 § 7
…Beisitzer müssen Richter im Sinne des Art. 87 Abs. 1 B-VG sein. Die übrigen Mitglieder sind in Ausübung dieses Amtes an keine Weisungen gebunden (Art. 20 Abs. 2 Z 7 B-VG). (2) Aus dem Kreis der rechtskundigen Landesbediensteten werden der Landes-Hauptwahlbehörde in erforderlicher Anzahl Schriftführer und ständige Referenten beigegeben. Die ständigen Referenten müssen die für…
§ 117 BVergGKonz 2018 · BVergGKonz 2018 · Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018
§ 117 Strafbestimmungen
…§ 117. (1) Wer als Auftraggeber, dessen Organe nicht gemäß Art. 20 B-VG weisungsgebunden sind, seine Bekanntmachungs-, Bekanntgabe-, Zur-Verfügung-Stellungs-, Mitteilungs- oder Auskunftspflichten gemäß den §§ 8 Abs. 2, 28, 29, 31, 33 bis…
§ 20b GOG · GOG · Geschäftsordnungsgesetz 1975
§ 20b
…Die zuständigen Ausschüsse des Nationalrates sind befugt, die Anwesenheit des Leiters eines gemäß Art. 20 Abs. 2 B-VG weisungsfreien Organs in den Sitzungen der Ausschüsse zu verlangen und diesen zu allen Gegenständen der Geschäftsführung zu befragen.…
§ 34 StVergRG 2018 · StVergRG 2018 · Steiermärkisches Vergaberechtsschutzgesetz 2018 – StVergRG 2018
§ 34 Strafbestimmung
…Wer als Auftraggeberin/Auftraggeber oder als vergebende Stelle, deren oder dessen Organe nicht gemäß Art. 20 B-VG weisungsgebunden sind, sowie als Unternehmerin/Unternehmer die Auskunftspflicht gemäß § 24 Abs. 1 verletzt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit…
§ 29 GO-BR · GO-BR · Geschäftsordnung des Bundesrates
§ 29 Teilnahme von Mitgliedern der Bundesregierung an Ausschußverhandlungen
…Die Ausschüsse können durch Beschluß die Anwesenheit der Mitglieder der Bundesregierung verlangen. (4) Die Ausschüsse können durch Beschluss weiters die Anwesenheit des Leiters eines gemäß Art. 20 Abs. 2 B-VG weisungsfreien Organs in den Sitzungen der Ausschüsse verlangen und diesen zu allen Gegenständen der Geschäftsführung befragen. (5) Die Mitglieder der Bundesregierung und die Staatssekretäre müssen…
§ 3a BMG · BMG · Bundesministeriengesetz 1986
§ 3a Grundsätze der Wahrnehmung von Aufgaben durch die Bundesministerien
…1) Die Bundesministerien haben gemäß den Weisungen (Art. 20 Abs. 1 B-VG) und unter der Verantwortung (Art. 74, 76 und 142 B-VG) des mit ihrer Leitung (Art. 77 Abs. 3 B-VG) betrauten…
§ 10 Ermächtigung zur selbständigen Behandlung
…zu deren selbständiger Behandlung ein Sektions-, Gruppen-, Abteilungs- oder Referatsleiter ermächtigt wurde, sind im Namen des Bundesministers zu erledigen und zu unterfertigen. (3) Das Weisungsrecht (Art. 20 Abs. 1 B-VG) der vorgesetzten Organe wird durch die Ermächtigung zur selbständigen Behandlung bestimmter Gruppen von Angelegenheiten nicht berührt. Der Bundesminister ist berechtigt, jede Angelegenheit, zu deren selbständiger…
Anl. 1
…Sachgebieten tätig sind, die nach dem Teil 2 dem Bundesministerium zur Besorgung zugewiesen sind; Verwaltung solcher Anteilsrechte des Bundes. 8. Wahrnehmung des Leitungs- und Weisungsrechtes (Art. 20 Abs. 1 B-VG) gegenüber allen nachgeordneten Verwaltungsbehörden, Ämtern und sonstigen Verwaltungseinrichtungen, die Aufgaben auf Sachgebieten besorgen, die nach dem Teil 2 dem Bundesministerium zur Besorgung zugewiesen sind (Fachaufsicht…
§ 23 K-LSiG · K-LSiG · Kärntner Landessicherheitsgesetz - K-LSiG
§ 23 § 23
…Folge zu leisten. (4) Aufsichtsorgane sind bei Ausübung ihrer Aufsichtstätigkeit an die Weisungen der Organe der zuständigen Behörde gebunden. (5) Aufsichtsorgane unterliegen der Amtsverschwiegenheit nach Art. 20 Abs. 3 B-VG.…
Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes in der Zahl E 4624/2024-15 gemäß § 86a Abs. 2 VfGG
Art. 1
…ORF-Beitrags sowie sonstiger damit verbundener Abgaben, der Ermittlung aller Beitragsschuldner sowie der Entscheidung über die Befreiung von der Beitragspflicht entspricht den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Art. 20 Abs. 1 B-VG. Die mit § 31 ORF-G, BGBl. Nr. 379/1984, idF BGBl. I Nr. 112/2023 und dem ORF-Beitrags-Gesetz…
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