BundesrechtBundesgesetzeBundesvergabegesetz 20183. Teil Vergabeverfahren für Sektorenauftraggeber3. Hauptstück Bestimmungen für die Durchführung von Vergabeverfahren2. Abschnitt Bekanntmachungen3. Unterabschnitt Besondere Bekanntmachungsbestimmungen für den Unterschwellenbereich§ 237

§ 237 Bekanntgaben in Österreich

In Kraft seit 01. Oktober 2026
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