(1) Anbringen von Beteiligten, die außer den Fällen der §§ 69 und 71 die Abänderung eines der Berufung nicht oder nicht mehr unterliegenden Bescheides begehren, sind, wenn die Behörde nicht den Anlaß zu einer Verfügung gemäß den Abs. 2 bis 4 findet, wegen entschiedener Sache zurückzuweisen.
(2) Von Amts wegen können Bescheide, aus denen niemandem ein Recht erwachsen ist, sowohl von der Behörde, die den Bescheid erlassen hat, als auch in Ausübung des Aufsichtsrechtes von der sachlich in Betracht kommenden Oberbehörde aufgehoben oder abgeändert werden.
(3) Andere Bescheide kann die Behörde, die den Bescheid in letzter Instanz erlassen hat, oder die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde im öffentlichen Interesse insoweit abändern, als dies zur Beseitigung von das Leben oder die Gesundheit von Menschen gefährdenden Mißständen oder zur Abwehr schwerer volkswirtschaftlicher Schädigungen notwendig und unvermeidlich ist. In allen Fällen hat die Behörde mit möglichster Schonung erworbener Rechte vorzugehen.
(4) Außerdem können Bescheide von Amts wegen in Ausübung des Aufsichtsrechtes von der sachlich in Betracht kommenden Oberbehörde als nichtig erklärt werden, wenn der Bescheid
1. von einer unzuständigen Behörde oder von einer nicht richtig zusammengesetzten Kollegialbehörde erlassen wurde,
2. einen strafgesetzwidrigen Erfolg herbeiführen würde,
3. tatsächlich undurchführbar ist oder
4. an einem durch gesetzliche Vorschrift ausdrücklich mit Nichtigkeit bedrohten Fehler leidet.
(5) Nach Ablauf von drei Jahren nach dem in § 63 Abs. 5 bezeichneten Zeitpunkt ist eine Nichtigerklärung aus den Gründen des Abs. 4 Z 1 nicht mehr zulässig.
(6) Die der Behörde in den Verwaltungsvorschriften eingeräumten Befugnisse zur Zurücknahme oder Einschränkung einer Berechtigung außerhalb eines Berufungsverfahrens bleiben unberührt.
(7) Auf die Ausübung des der Behörde gemäß den Abs. 2 bis 4 zustehenden Abänderungs- und Behebungsrechts steht niemandem ein Anspruch zu. Mutwillige Aufsichtsbeschwerden und Abänderungsanträge sind nach § 35 zu ahnden.
§ 13 DVG · DVG · Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984
§ 13 Zu § 68 AVG
…Zu § 68 AVG § 13. (1) In Dienstrechtsangelegenheiten ist eine Aufhebung oder Abänderung von rechtskräftigen Bescheiden von Amts wegen auch dann zulässig, wenn die Partei wußte oder…
Art. 3 § 57 AlVG · AlVG · Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977
Art. 3 § 57
…Verordnung im Widerspruch stehen oder mit denen ein dem Sinne dieses Bundesgesetzes widersprechender Ermessensakt gesetzt wurde, leiden an einem mit Nichtigkeit bedrohten Fehler ( § 68 Abs. 4 Z 4 AVG ).…
§ 58 BFA-VG · BFA-VG · BFA-Verfahrensgesetz
§ 58 Übergangsbestimmungen
…begründen in Verfahren, die in derselben Sache nach dem 12. Juni 2026 anhängig werden, den Zurückweisungs- oder Ablehnungstatbestand der entschiedenen Sache ( § 68 AVG oder Art. 38 Abs. 2 der Verfahrensverordnung). (8) Alle Asylverfahren, deren verfahrenseinleitender Antrag vor dem 12. Juni 2026 eingebracht worden ist…
§ 16 Beschwerdefrist und Wirkung von Beschwerden
…Prüfung Österreich nicht zuständig ist, gemäß § 5 Abs. 1 Z 1 AsylG 2005 oder wegen entschiedener Sache gemäß § 68 AVG zurückgewiesen wird, 2. einen Bescheid über den Entzug der Flüchtlingseigenschaft in den Fällen des § 7 Abs. 1 AsylG 2005 , 3. eine…
§ 95 K-DRG 1994 · K-DRG 1994 · Kärntner Dienstrechtsgesetz 1994 - K-DRG 1994
§ 95 § 95Aufhebung oder Abänderung von Bescheiden
…Aufhebung oder Abänderung von Bescheiden der Leistungsfeststellungskommission 1. gemäß § 13 Abs. 1 DVG, BGBl.Nr. 29/1984, und 2. gemäß § 68 Abs. 2 AVG obliegt abweichend von § 13 Abs. 2 Dienstrechtsverfahrensgesetz – DVG, BGBl. Nr. 29/1984, der Leistungsfeststellungskommission, die den Bescheid erlassen hat.…
Steiermärkisches Prostitutionsgesetz
§ 11a § 11a
…Bescheid über den Eintritt der Genehmigung gemäß Abs. 1 zu begehren. (6) Auf die Genehmigung nach Abs. 1 sind die §§ 68 bis 70 AVG sinngemäß anzuwenden. Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 13/2010…
§ 52a VStG · VStG · Verwaltungsstrafgesetz 1991
§ 52a Abänderung und Aufhebung von Amts wegen
…worden ist, sowohl von der Behörde als auch in Ausübung des Aufsichtsrechtes von der sachlich in Betracht kommenden Oberbehörde aufgehoben oder abgeändert werden. § 68 Abs. 7 AVG gilt sinngemäß. (2) Die Folgen der Bestrafung sind wiedergutzumachen. Soweit dies nicht möglich ist, ist gemäß dem Strafrechtlichen Entschädigungsgesetz 2005 (StEG 2005), BGBl…
Steiermärkisches Almschutzgesetz 1984
§ 7
…dem § 1 Abs. 3 und § 3 Abs. 1 nicht entsprechen, leiden an einem mit Nichtigkeit bedrohten Fehler (§ 68 Abs. 4 lit. d AVG). (4) Die Anrufung des Verwaltungsgerichtshofes ist zulässig. Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 139/2013…
§ 137 JG · JG · Jagdgesetz 1993
§ 137 Aufsicht
…Jägerschaft, durch welche Bestimmungen dieses Gesetzes, seiner Durchführungsverordnungen oder der Satzungen verletzt werden, aufzuheben. Dies gilt nicht für Bescheide, die den Bestimmungen des § 68 AVG unterliegen. (4) Die Aufsichtsbehörde ist befugt, zum Landesjägertag, zu den Sitzungen des Landesjagdrates und des Vorstandes, zum Bezirksjägertag sowie zu den Hegeschauen Vertreter zu entsenden…
§ 90 FLG. 1973 · FLG. 1973 · Salzburger Flurverfassungs-Landesgesetz 1973
§ 90 Zuständigkeit im Zusammenlegungs-, Flurbereinigungs-, Teilungs- oder Regulierungsverfahren
…Teilungs- oder Regulierungsverfahren wahrzunehmenden Interessen die Zustimmung erteilt hat. Ein unter Außerachtlassung dieser Vorschrift erlassener Bescheid leidet an einem mit Nichtigkeit bedrohten Fehler (§ 68 Abs 4 Z 4 AVG). (10) Die Gemeinde hat die in ihren eigenen Wirkungsbereich fallenden straßenrechtsbehördlichen Maßnahmen zu setzen, die erforderlich sind, um die Ziele des Zusammenlegungs-, Flurbereinigungs-, Teilungs- oder…
§ 34 Flurbereinigungsverträge und -übereinkommen
…Abs. 1, die den Bestimmungen des § 1 Abs. 1 und 2 widersprechen, leiden an einem mit Nichtigkeit bedrohten Fehler (§ 68 Abs. 4 Z 4 AVG).…
§ 58 AsylG 2005 · AsylG 2005 · Asylgesetz 2005
§ 58 Antragstellung und amtswegiges Verfahren
…einer Entscheidung gemäß Z 1, 2 oder 3 eingereichter Folgeantrag wegen entschiedener Sache (Art. 38 Abs. 2 der Verfahrensverordnung oder § 68 AVG ) zurückgewiesen oder abgelehnt wird, und für jeden weiteren aus diesem Grund zurückgewiesenen oder abgelehnten Folgeantrag. (1a) Das Bundesamt hat die Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß §…
§ 25 SUG · SUG · Salzburger Sozialunterstützungsgesetz
§ 25 Bescheide, Entscheidungspflicht
…schriftlichem Bescheid zu entscheiden. (3) Bescheide, mit denen entgegen den Bestimmungen dieses Gesetzes Leistungen gewährt werden, leiden an einem mit Nichtigkeit bedrohten Fehler (§ 68 Abs 4 Z 4 AVG).…
§ 363 GewO 1994 · GewO 1994 · Gewerbeordnung 1994
§ 363 m) Nichtigerklärung von Bescheiden und Löschung aus dem GISA
…Bescheide, die auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassen worden sind, die an einem der nachstehend angeführten Fehler leiden, sind mit Nichtigkeit im Sinne des § 68 Abs. 4 Z 4 AVG bedroht, und zwar wenn 1. dieses Bundesgesetz auf die betreffende Tätigkeit nicht anzuwenden ist; 2. die Zugehörigkeit einer gewerblichen Tätigkeit zu den reglementierten oder freien…
§ 87 BDG 1979 · BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 87 Befassung der Dienstbehörde und der Leistungsfeststellungskommission
…und Abänderung von Bescheiden der Leistungsfeststellungskommission 1. gemäß § 13 Abs. 1 DVG , BGBl. Nr. 29/1984, und 2. gemäß § 68 Abs. 2 AVG obliegt abweichend vom § 13 Abs. 2 DVG der Leistungsfeststellungskommission, die den Bescheid erlassen hat.…
§ 8 StROG · StROG · Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010
§ 8 Rechtswirkung der Planungsinstrumente
…2 und § 47 Abs. 2 widersprechen, sind innerhalb einer Frist von drei Jahren nach Eintreten der Rechtskraft mit Nichtigkeit bedroht (§ 68 Abs. 4 Z 4 AVG). Die Dreijahresfrist ist gewahrt, wenn innerhalb dieser Frist der erstinstanzliche Bescheid erlassen wird. (6) Raumbedeutsame Maßnahmen 1. des Landes, der Gemeinde und der auf Grund…
§ 45 UG · UG · Universitätsgesetz 2002
§ 45 Aufsicht
…Abschluss des Verfahrens unzulässig. Ein in diesem Zeitraum oder nach der aufsichtsbehördlichen Aufhebung des betreffenden Beschlusses dennoch ergangener Bescheid leidet an einem gemäß § 68 Abs. 4 Z 4 AVG mit Nichtigkeit bedrohten Fehler. Hebt die Bundesministerin oder der Bundesminister eine Entscheidung eines Universitätsorganes mit Bescheid auf, so enden Arbeitsverhältnisse, die auf der aufgehobenen Entscheidung…
§ 63 Zulassung zu ordentlichen Studien
…Universität oder Pädagogischen Hochschule in Österreich ist unzulässig. Weitere Zulassungen für dasselbe Studium an anderen Universitäten oder Pädagogischen Hochschulen leiden im Sinne des § 68 Abs. 4 Z 4 AVG an einem mit Nichtigkeit bedrohten Fehler und sind vom Rektorat von Amts wegen für nichtig zu erklären. Beim Lehramtsstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) liegt dasselbe Studium vor…
§ 105 LBDG 1997 · LBDG 1997 · Burgenländisches Landesbeamten-Dienstrechtsgesetz 1997
§ 105 § 105
…58/2013) (7) Die Aufhebung und Abänderung von Bescheiden der Leistungsfeststellungskommission 1. gemäß § 13 Abs. 1 DVG und 2. gemäß § 68 Abs. 2 AVG obliegt abweichend vom § 13 Abs. 2 DVG der Leistungsfeststellungskommission, die den Bescheid erlassen hat.…
Ortsbildgesetz 1977
§ 10 § 10
…dieser Gutachten erlassen wurden, oder Bescheide, die den Bestimmungen der §§ 3, 6, 7, 15 und 16 widersprechen, sind mit Nichtigkeit ( § 68 Abs. 4 Z 4 AVG ) bedroht. (3) Die Behörde hat ihre Bescheide und diese betreffende Erkenntnisse nach diesem Gesetz und – soweit sie Schutzgebiete betreffen – ihre Bescheide und diese…
§ 29 S.SHG · S.SHG · Salzburger Sozialhilfegesetz
§ 29 Vollziehung der behördlichen Aufgaben
…erfolgen. Bescheide, mit denen entgegen den Bestimmungen dieses Gesetzes Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes gewährt wurde, leiden an einem mit Nichtigkeit bedrohten Fehler (§ 68 Abs 4 Z 4 AVG 1950).…
§ 103 MagBeG · MagBeG · Magistrats-Bedienstetengesetz
§ 103 Befassung des Magistrats und der Leistungsfeststellungskommission
…2025). (8) Die Aufhebung und Abänderung von Bescheiden oder schriftlichen Erledigungen der Leistungsfeststellungskommission gemäß § 13 Abs 1 DVG und gemäß § 68 Abs 2 AVG obliegt abweichend vom § 13 Abs 2 DVG der Leistungsfeststellungskommission.…
§ 73 S. KBBG · S. KBBG · Salzburger Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz 2019
§ 73 Übergangsbestimmungen
…denen eine höhere als die im § 42 Abs 1 festgelegte Kinderzahl bewilligt wurde, leiden an einem mit Nichtigkeit bedrohten Fehler ( § 68 Abs 4 Z 4 AVG ).…
§ 55 FPG · FPG · Fremdenpolizeigesetz 2005
§ 55 Frist für die freiwillige Ausreise
…wenn Fluchtgefahr besteht oder 3. für den Fall einer ablehnenden Entscheidung als unzulässig gemäß Art. 38 Abs. 2 der Verfahrensverordnung oder § 68 AVG . Wird gegen den Drittstaatsangehörigen ein Einreiseverbot gemäß § 53 Abs. 2 oder 3 erlassen, ist Z 1, wird seiner Beschwerde gemäß §…
§ 61 Anordnung zur Außerlandesbringung
…abgelehnt oder zurückgewiesen wird oder nach jeder weiteren, einer solchen Entscheidung folgenden, Entscheidung gemäß Art. 38 Abs. 2 der Verfahrensverordnung oder § 68 Abs. 1 AVG , 2. ihm in einem anderen Mitgliedstaat internationaler Schutz zukommt, dieser Mitgliedstaat aufgrund des Unionsrechts, einer zwischenstaatlichen Vereinbarung oder internationaler Gepflogenheiten zur Rückübernahme verpflichtet ist und…
§ 51 Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung in einen bestimmten Staat
…über den Antrag darf der Fremde in den Staat gemäß Abs. 1 nicht abgeschoben werden, es sei denn, der Antrag wäre gemäß § 68 Abs. 1 AVG zurückzuweisen. Nach Abschiebung des Fremden in einen anderen Staat ist das Verfahren als gegenstandslos einzustellen. (Anm.: Abs. 4 aufgehoben durch BGBl. I Nr…
§ 94k AMG · AMG · Arzneimittelgesetz
§ 94k Übergangsregelungen zur Novelle BGBl. I Nr. 193/2023
…Grund dieser Bestimmung erlassene Bescheide, denen unrichtige Angaben eines Antragstellers über anspruchsbegründende Tatsachen zugrunde liegen, leiden an einem mit Nichtigkeit bedrohten Fehler gemäß § 68 Abs. 4 Z 4 AVG. (5) Zuständige Behörde ist das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen. (6) Der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister kann durch Verordnung nähere Vorgaben zur Berechnung der…
§ 15 EpiG · EpiG · Epidemiegesetz 1950
§ 15 Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen.
…ausgeübt werden dürfen. In einem solchen Fall gelten die Bewilligungen für die Dauer der Geltung der neuen Rechtslage als entsprechend der Verordnung geändert. § 68 Abs. 3 AVG bleibt unberührt. (7) Wird auf Grund des Abs. 1 eine Verordnung erlassen oder geändert und hat dies zur Folge, dass eine allfällige Bewilligung in…
§ 32 Vergütung für den Verdienstentgang.
…Bestimmung erlassene Bescheide, denen unrichtige Angaben eines Antragstellers über anspruchsbegründende Tatsachen zugrunde liegen, leiden an einem mit Nichtigkeit bedrohten Fehler im Sinne des § 68 Abs. 4 Z 4 AVG.…
§ 19 OSchG · OSchG · Salzburger Ortsbildschutzgesetz 1999
§ 19 Aufgaben der Sachverständigenkommission
…beratend tätig werden. (3) Bescheide, die unter Außerachtlassung der Vorschrift des Abs. 1 erlassen werden, leiden an einem mit Nichtigkeit bedrohten Fehler (§ 68 Abs. 4 Z 4 AVG). Die Aufhebung solcher Bescheide kann, wenn es sich um im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde erlassene Bescheide handelt, auch durch die Aufsichtsbehörde in Ausübung des Aufsichtsrechtes…
§ 52 HG · HG · Hochschulgesetz 2005
§ 52 Zulassung zu ordentlichen Studien
…Pädagogischen Hochschule oder Universität in Österreich ist unzulässig. Weitere Zulassungen für dasselbe Studium an anderen Pädagogischen Hochschulen oder Universitäten leiden im Sinne des § 68 Abs. 4 Z 4 AVG an einem mit Nichtigkeit bedrohten Fehler und sind vom Rektorat von Amts wegen für nichtig zu erklären. Beim Lehramtsstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) liegt dasselbe Studium vor…
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