BDG 1979
(Anm.: aus BGBl. Nr. 602/1988, zu §§ 163 und 164, BGBl. Nr. 333/1979)
Art. 7(Anm.: aus BGBl. Nr. 602/1988, zu §§ 163 und 164, BGBl. Nr. 333/1979)
§ 1ALLGEMEINER TEIL
§ 1aFolgende Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sind a
§ 2Begriff
§ 3Besetzung von Planstellen
§ 4Ernennungserfordernisse
§ 5Ernennungsbescheid
§ 5aInformationen zum Dienstverhältnis
§ 6Begründung des Dienstverhältnisses
§ 7Angelobung
§ 8Ernennung im Dienstverhältnis
§ 9Personalverzeichnis
§ 10Provisorisches Dienstverhältnis
§ 11Definitives Dienstverhältnis
§ 12(1) Die Definitivstellungserfordernisse werden dur
§ 13Übertritt in den Ruhestand
§ 14Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
§ 14aKonkurrenz von Verfahren nach § 14 und nach §§ 38 oder 40 Abs. 2
§ 15bVersetzung in den Ruhestand durch Erklärung bei Vorliegen von Schwerarbeitszeiten („Schwerarbeitspension“)
§ 15cVersetzung in den Ruhestand durch Erklärung („Korridorpension“)
§ 16Wiederaufnahme in den Dienststand
§ 17Dienstfreistellung und Außerdienststellung wegen Ausübung des Mandates im Nationalrat, im Bundesrat oder in einem Landtag
§ 18Dem Beamten, der sich um das Amt des Bundespräside
§ 19(1) Der Beamte, der
§ 20Auflösung des Dienstverhältnisses
§ 21Austritt
§ 22Entlassung wegen mangelnden Arbeitserfolges
§ 22aZeugnis