§ 1152
§ 1152 — ABGB
§ 1152 — ABGB
Verknüpfungen & Referenzen
Zuerst erschienen durch
JGS Nr. 946/1811 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 1917
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12018881
Zuletzt nach Updates gesucht am
Ist im Vertrage kein Entgelt bestimmt und auch nicht Unentgeltlichkeit vereinbart, so gilt ein angemessenes Entgelt als bedungen.
Entscheidungen 2.085
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Rechtssätze 526
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