Der monatliche Richtsatz für die Hilfe für den Lebensunterhalt und den Wohnbedarf beträgt im Jahr 2025:
| 1. für Alleinstehende oder Alleinerziehende | € 1.209,01; |
| 2. für in Haushaltsgemeinschaft lebende volljährige Personen | |
| a) pro leistungsberechtigter Person | € 846,31; |
| b) ab der dritten leistungsberechtigten Person | € 544,05; |
| 3. für in Haushaltsgemeinschaft lebende unterhaltsberechtigte minderjährige Personen, für die ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht | € 302,25. |
Keine Verweise gefunden
Rückverweise