Der monatliche Richtsatz für die Hilfe für den Lebensunterhalt und den Wohnbedarf beträgt im Jahr 2025:
1. für Alleinstehende oder Alleinerziehende | € 1.209,01; |
2. für in Haushaltsgemeinschaft lebende volljährige Personen | |
a) pro leistungsberechtigter Person | € 846,31; |
b) ab der dritten leistungsberechtigten Person | € 544,05; |
3. für in Haushaltsgemeinschaft lebende unterhaltsberechtigte minderjährige Personen, für die ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht | € 302,25. |
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