Vorwort
§ 1 § 1
Der monatliche Richtsatz für die Hilfe für den Lebensunterhalt und den Wohnbedarf beträgt im Jahr 2025:
1. für Alleinstehende oder Alleinerziehende | € 1.209,01; |
2. für in Haushaltsgemeinschaft lebende volljährige Personen | |
a) pro leistungsberechtigter Person | € 846,31; |
b) ab der dritten leistungsberechtigten Person | € 544,05; |
3. für in Haushaltsgemeinschaft lebende unterhaltsberechtigte minderjährige Personen, für die ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht | € 302,25. |
§ 2 § 2
Der Zuschlag zur weiteren Unterstützung des Lebensunterhaltes beträgt im Jahr 2025:
1. für Alleinerziehende | |
a) für die erste minderjährige Person | € 145,08; |
b) für die zweite minderjährige Person | € 108,81; |
c) für die dritte minderjährige Person | € 72,54; |
d) für jede weitere minderjährige Person | € 36,27; |
2. für volljährige und minderjährige Personen mit Behinderungen (§ 40 BBG) | € 217,62; |
3. für Personen, die im Auftrag des Arbeitsmarktservice eine Maßnahme der Nach- und Umschulung sowie zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt absolvieren und eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts beziehen: | |
a) ab einer Maßnahmendauer von mindestens vier Monaten | € 156,27; |
b) ab einer Maßnahmendauer von mindestens zwölf Monaten | € 312,54. |
§ 3 § 3
Der Freibetrag für Hilfesuchende, die ein Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit erzielen, beträgt im Jahr 2025:
1. bei einer Beschäftigung bis zu 20 Wochenstunden | € 108,81; |
2. bei einer Beschäftigung über 20 Wochenstunden | € 217,62. |
§ 4 § 4
Die Hilfe für den Lebensunterhalt für die Dauer eines Aufenthalts in einer Kranken- oder Kuranstalt oder einer vergleichbaren stationären Einrichtung beträgt im Jahr 2025:
1. bei volljährigen Personen | € 241,80; |
2. bei minderjährigen Personen | € 132,99. |
§ 5 § 5
Der Geldbetrag zur Abdeckung der persönlichen Bedürfnisse nach § 2 der Verordnung über den Einsatz der eigenen Mittel im Sinne des § 8 Abs 1 Salzburger Sozialhilfegesetz für in Anstalten oder Heimen untergebrachte Personen beträgt im Jahr 2025 € 241,80.