Art. 3 Verbot von Vorbehalten
Art. 3 Verbot von Vorbehalten — EMRK
Art. 3 Verbot von Vorbehalten — EMRK
Beachte
Verfassungsbestimmung
Zuerst erschienen durch
BGBl. III Nr. 22/2005
Inkrafttretungsdatum
01. Mai 2004
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40062434
Zuletzt nach Updates gesucht am
Vorbehalte nach Artikel 57 der Konvention zu diesem Protokoll sind nicht zulässig.
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