(1) Zum Zwecke der Beseitigung von Formgebrechen kann die Partei vorgeladen oder ihr der Auftrag zur Behebung der gleichzeitig zu bezeichnenden Formgebrechen erteilt werden.
(2) War bei Überreichung des Schriftsatzes eine Frist einzuhalten, so ist für die Anbringung des verbesserten Schriftsatzes eine neuerliche Frist festzusetzen, bei deren Einhaltung der Schriftsatz als am Tag seines ersten Einlangens überreicht anzusehen ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nicht zulässig. Hat eine die Verfahrenshilfe genießende oder beantragende Partei innerhalb der gesetzten Frist die Beigebung eines Rechtsanwalts beantragt, so beginnt diese Frist mit der Zustellung des Bescheides über die Bestellung des Rechtsanwalts beziehungsweise mit dem Eintritt der Rechtskraft des Beschlusses, womit die Beigebung eines Rechtsanwalts versagt wird, zu laufen; der Bescheid ist durch das Gericht zuzustellen. Der § 73 Abs. 3 gilt sinngemäß.
(3) Gegen die auf Grund vorstehender Bestimmungen ergehenden Beschlüsse ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht statthaft; inwiefern deshalb das Aufsichtsrecht der übergeordneten Gerichtsbehörden angerufen werden kann, ist nach den über die innere Einrichtung und Geschäftsordnung der Gerichte erlassenen Vorschriften zu beurtheilen.
Art. 32 ZPO · ZPO · Zivilprozessordnung
Art. 32 Artikel XXXII
… Dezember 1997 angebracht werden. 9. Die Art. VII Z 4 bis 9 und 27 ( §§ 63, 64, 68, 71, 73, 85 und 464 ZPO ) und XXV ( § 31 GGG ) sind anzuwenden, wenn der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe nach dem 31. Dezember 1997 gestellt wird. 10. Der…
§ 474 §. 474.
…zu verwerfen. In den Fällen des § 471 Z 3 gilt dies jedoch nur, wenn ein Antrag zur Verbesserung ( §§ 84, 85 ) fruchtlos geblieben ist. (3) Wenn die Berufung im Falle des §. 471, Z 4, als begründet befunden wird, ist das Urtheil aufzuheben und die…
§ 66
…im Amtsblatt der österreichischen Justizverwaltung kundzumachendes Formblatt zu verwenden. Ist dem Antrag kein solches Vermögensbekenntnis angeschlossen, so ist nach den §§ 84 und 85 vorzugehen, wobei jedoch in allen Fällen nach § 85 Abs. 2 eine Frist zu setzen ist; gleichzeitig ist der Partei das Formblatt zuzustellen…
§ 235 Klagsänderung.
…solche Berichtigung ist in jeder Lage des Verfahrens auf Antrag oder von Amts wegen vorzunehmen, gegebenenfalls durch die Anwendung der §§ 84 und 85 .…
Rückverweise