StVG
Gliederung
ZWEITER TEIL Anordnung des Vollzuges der auf Freiheitsstrafe lautenden Strafurteile
§ 4 Absehen vom Strafvollzug wegen Auslieferung
Wird der Verurteilte an eine ausländische Behörde ausgeliefert, so ist vom Vollzug einer über ihn verhängten Freiheitsstrafe vorläufig abzusehen, es sei denn, daß es aus besonderen Gründen des unverzüglichen Vollzuges bedarf, um der Begehung strafbarer Handlungen durch andere entgegenzuwirken. Kehrt der Ausgelieferte in das Bundesgebiet zurück, so ist die Strafe zu vollziehen. Vom nachträglichen Strafvollzug ist aber abzusehen und die Strafe ganz oder teilweise bedingt nachzusehen, soweit an dem Verurteilten im Ausland eine Strafe vollzogen worden ist und der Verurteilte durch den Strafvollzug ungünstiger gestellt wäre, als wenn über alle Handlungen ein österreichisches Gericht entschieden hätte.
§ 4 StVG · StVG · Strafvollzugsgesetz
§ 4 Absehen vom Strafvollzug wegen Auslieferung
…§ 4. Wird der Verurteilte an eine ausländische Behörde ausgeliefert, so ist vom Vollzug einer über ihn verhängten Freiheitsstrafe vorläufig abzusehen, es sei denn, daß es aus…
§ 17 Gerichtliches Verfahren
…auf sein Verlangen auch seinem Verteidiger zuzustellen, wodurch für diesen die Frist zur Erhebung einer Beschwerde ( § 88 Abs. 1 StPO ) ausgelöst wird. 4. Die Beschwerde gegen die Bewilligung einer der im § 16 Abs. 2 Z 1 bis 3a, 6, 9, 10 und 12 bezeichneten…
§ 7 Zuständigkeit und Verfahren
…§ 7. (1) Die Anordnung des Vollzuges ( § 3 ) und die Entscheidungen nach den §§ 4 bis 6 stehen dem Vorsitzenden (Einzelrichter) des erkennenden Gerichtes zu. (2) Für das Verfahren nach den §§ 4 bis 6 gelten, soweit im…
§ 156b Grundsätze des Strafvollzugs durch elektronisch überwachten Hausarrest
…für die Verschaffung von Leistungen im Strafvollzug nicht zur Verfügung stehen. Zum Zeitpunkt der Entlassung rückständige Kostenbeiträge sind nach den Bestimmungen des Gerichtlichen Einbringungsgesetzes einzutreiben. (4) Die §§ 1 bis 3, 4 bis 20, 22, 26, 27, 30 Abs. 1, 32a, 35, 36 Abs. 1, 64 Abs…
Rückverweise