Übersicht der Entscheidungen zu § 502 ZPO
A Abs 1: Allgemeines über Revisionen
B Ausschluss der Bagatellrevision
a) bei Bagatellsachen (§ 502 Abs 2 Z 2 ZPO)
b) bei einem den Wert einer Bagatellsache nicht übersteigenden Streitgegenstand oder Teil des
Streitgegenstandes (§ 502 Abs 2 Z 3 ZPO) - nunmehr § 502 Abs 2 Z 2 ZPO. Einzelfragen (zB
Streitwert, Zusammenhang) siehe bei D
C Bemessung des gesetzlichen Unterhaltes (§ 502 Abs 2 Z 1 ZPO)
a) Streitiges Verfahren und einstweilige Verfügung (siehe auch § 382 IIIF ZPO)
1. Judikat 60 und seine Auslegung (gesetzlicher Unterhalt)
2. Vergleich (Aufwertung)
3. Selbsterhaltungsfähigkeit, Dürftigkeit
4. Subsidiäre Unterhaltspflicht
5. Fälligkeit, Beginn der Unterhaltspflicht
6. Alimentation des Ehegatten
7. Formalentscheidungen, Aufhebungsbeschlüsse
b) Außerstreit Beschlüsse (siehe auch § 14 B3 AußStrG)
D Bestätigende Entscheidung (Abs 3)
a) Vollbestätigend - Streitwert ...........
1) Bestätigend
2) Abänderung bezüglich Nebenforderung (§ 502 Abs 3 Satz 2) auch: Dh!
3) Streitwert (Klagenhäufung: De!)
b) Teilweise Bestätigung
c) Anwendung im Rekursverfahren
d) Teilaufhebungsbeschlüsse
e) Zusammenrechnung
1) Objektive Klagenhäufung
2) Subjektive Klagenhäufung (Steitgenossenschaft)
3) Prozessverbindung (§ 187 ZPO)
f) Widerklage, Compensando-Einwendung
g) Zwischenfeststellungsantrag
h) Diverses (ua Anwendung auf Unterhaltsurteile und
nicht vermögensrechtliche Streitgegenstände, Nov 1971)
E Bestandstreitigkeiten (Abs 4)
F Aufhebung ohne Rechtskraftvorbehalt (Abs 5)
G Erledigung unzulässiger Revisionen
H erhebliche Rechtsfrage = § 502 Abs 1 nF = § 502 Abs 4 Z 1 idF der ZPO-Novelle 1983
I. Allgemeines:
1) Uneinheitlichkeit, Fehlen der Rechtsprechung
2) Erheblichkeit der Rechtsfrage Einzelfalljudikatur
II. prozessuale Rechtsfragen, Verfahrensmängel
III. materielle Rechtsfragen:
1. Familienrecht
2. Exekutions- und Sicherungsrecht, Insolvenz
3. Wettbewerbsrecht, Urheberrecht
4. Mietenrecht
5. ABGB, KSchG, ua
6. IPRG
7. Sonstiges
8. Handelsrecht
9. Schadenersatzrecht
10. Straßenverkehrsrecht
11. Arbeitsrecht
IV. 1) Zulassung allgemein
2) Zulassungsausspruch vor WGN 1989
V. Prüfungspflicht des OGH
VI. Sonstiges
I § 502 Abs 5 nF
J § 502 Abs 3 idF ZVN 1983
K § 502 idF WGN 1989
L § 502 idF WGN 1997
Informationen zu § 502 ZPO
Verweisungen:
Die Rechtsprechung vor den Judikaten 56 und 60 (zur Bemessung des gesetzlichen Unterhaltes und zur bestätigenden Entscheidung der Berufungsgerichtes) wurde ausgeschieden.
§ 502 Da Maßgabebestätigung siehe auch § 528 C4 ZPO.
§ 502 ZPO · ZPO · Zivilprozessordnung
§ 502 Zivilprozessordnung
…Zweiter Abschnitt. Revision. Zulässigkeit. § 502. (1) Gegen das Urteil des Berufungsgerichts ist die Revision nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts…
Art. 32 § 4 (Anm.: aus BGBl. I Nr. 112/2003, zu den §§ 2a, 29, 115, 117, 118, 119, 224, 502 und 528, RGBl. Nr. 113/1895)
…der Fassung dieses Bundesgesetzes sind anzuwenden, wenn das Datum der bekannt zu machenden Entscheidung nach dem 31. Dezember 2004 liegt. (3) §§ 502 und 528 ZPO in der Fassung dieses Bundesgesetzes sind auf Verfahren anzuwenden, auf die § 49 JN in der Fassung dieses Bundesgesetzes anzuwenden ist.…
§ 636 In- und Außerkrafttreten; Übergangsbestimmungen
…Siebenter Teil Schlussbestimmungen § 636. (1) Die §§ 502, 549 und die Änderungen der Abschnittsbezeichnungen in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 148/2020, treten mit 1. Jänner 2021…
§ 500 Zivilprozessordnung
…b) bei Übersteigen von 5 000 Euro auch 30 000 Euro übersteigt oder nicht; 2. daß die Revision nach § 502 Abs. 2 jedenfalls unzulässig ist, falls dies auch unter Bedachtnahme auf § 502 Abs. 4 und 5 zutrifft; 3. falls Z …
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