Übersicht der Entscheidungen zu § 11 StGB
A Allgemeines
B Geisteskrankheit
C Schwachsinn
D tiefgreifende Bewusstseinsstörung
1 volle Berauschung
2 sonstige tiefgreifende Bewusstseinsstörung
E andere schwere seelische Störung
F eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit
G Sonstiges
Informationen zu § 11 StGB
Verweisungen:
Siehe auch §§ 34 Z 1 und 11, 35, 287 StGB, § 134 StPO, § 10 JGG 1961.
§ 11 StGB · StGB · Strafgesetzbuch
§ 11 Zurechnungsunfähigkeit
…§ 11. Wer zur Zeit der Tat wegen einer Geisteskrankheit, wegen einer geistigen Behinderung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen einer anderen schweren, einem dieser Zustände gleichwertigen…
§ 21 Strafrechtliche Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum
…und nachhaltigen psychischen Störung begangen hat und nur deshalb nicht bestraft werden kann, weil er im Zeitpunkt der Tat wegen dieser Störung zurechnungsunfähig ( § 11 ) war, ist in einem forensisch-therapeutischen Zentrum unterzubringen, wenn nach seiner Person, nach seinem Zustand und nach der Art der Tat mit hoher Wahrscheinlichkeit zu…
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