Übersicht der Entscheidungen zu § 11 StGB
A Allgemeines
B Geisteskrankheit
C Schwachsinn
D tiefgreifende Bewusstseinsstörung
1 volle Berauschung
2 sonstige tiefgreifende Bewusstseinsstörung
E andere schwere seelische Störung
F eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit
G Sonstiges
Informationen zu § 11 StGB
Verweisungen:
Siehe auch §§ 34 Z 1 und 11, 35, 287 StGB, § 134 StPO, § 10 JGG 1961.
§ 11 StGB · StGB · Strafgesetzbuch
§ 11 Zurechnungsunfähigkeit
…Zurechnungsunfähigkeit § 11. Wer zur Zeit der Tat wegen einer Geisteskrankheit, wegen einer geistigen Behinderung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen einer anderen schweren, einem dieser Zustände gleichwertigen…
§ 21 Strafrechtliche Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum
…und nachhaltigen psychischen Störung begangen hat und nur deshalb nicht bestraft werden kann, weil er im Zeitpunkt der Tat wegen dieser Störung zurechnungsunfähig (§ 11) war, ist in einem forensisch-therapeutischen Zentrum unterzubringen, wenn nach seiner Person, nach seinem Zustand und nach der Art der Tat mit hoher Wahrscheinlichkeit zu…
Rückverweise