Berichtigungsantrag betreffend Urteil über Rückforderung von Verwalterhonoraren zwischen Liegenschaftseigentümerin und Immobilienverwalterin—OLG Wien Entscheidung
33R60/26z21. Mai 2026
…ist. 4. Bloß der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass die beantragte Berichtigung auch deshalb nicht möglich wäre, weil damit ein Verstoß gegen § 405 ZPO einhergehen würde: Die Klägerin hat zuletzt (ON 26, S 4) nur EUR 219.964,76 sA begehrt, wogegen ihr Berichtigungsantrag darauf abzielt, die Klagsforderung…