(1) Elektronische Eingaben (§ 89a Abs. 1) gelten als bei Gericht angebracht, wenn ihre Daten zur Gänze bei der Bundesrechenzentrum GmbH eingelangt sind. Ist vorgesehen, daß die Eingaben über eine Übermittlungsstelle zu leiten sind (§ 89b Abs. 2), und sind sie auf diesem Weg bei der Bundesrechenzentrum GmbH tatsächlich zur Gänze eingelangt, so gelten sie als bei Gericht mit demjenigen Zeitpunkt angebracht, an dem die Übermittlungsstelle dem Einbringer rückgemeldet hatte, daß sie die Daten der Eingabe zur Weiterleitung an die Bundesrechenzentrum GmbH übernommen hat.
(2) Als Zustellungszeitpunkt elektronisch übermittelter gerichtlicher Erledigungen und Eingaben (§ 89a Abs. 2) gilt jeweils der auf das Einlangen in den elektronischen Verfügungsbereich des Empfängers folgende Werktag, wobei Samstage nicht als Werktage gelten.
Art. 1 § 4 GGG · GGG · Gerichtsgebührengesetz
Art. 1 § 4
…zum Gebühreneinzug im Sinne des § 58 ZaDiG 2018 . (4) Wird eine Eingabe im Weg des elektronischen Rechtsverkehrs ( §§ 89a bis 89d GOG ) eingebracht, so sind jene Gebühren, bei denen der Anspruch des Bundes auf die Gebühren mit der Überreichung der Eingabe begründet wird, durch Abbuchung und Einziehung…
§ 23 RAO · RAO · Rechtsanwaltsordnung
§ 23
…zwischen der Rechtsanwaltskammer und ihren Mitgliedern aus dem Kreis der Rechtsanwälte können auch im Weg des elektronischen Rechtsverkehrs vorgenommen werden; §§ 89a bis 89d GOG sind sinngemäß anzuwenden. Die Übermittlung von Informationen der Rechtsanwaltskammer an ihre Mitglieder kann auch im Weg elektronischer Post erfolgen. Massensendungen an ihre Kammermitglieder, die der…
§ 36
…und die Führung von Treuhandbüchern. (4) Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag kann Zustellungen an Rechtsanwälte auch im Weg des elektronischen Rechtsverkehrs vornehmen; §§ 89a bis 89d GOG sind sinngemäß anzuwenden. Die Übermittlung von Informationen an Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter kann auch im Weg elektronischer Post erfolgen. Massensendungen an Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, die der…
§ 49c
…und Leistungsbezieher erfolgen können. Die Versorgungseinrichtung der österreichischen Rechtsanwaltschaft kann Zustellungen an Rechtsanwälte auch im Weg des elektronischen Rechtsverkehrs vornehmen; §§ 89a bis 89d GOG sind sinngemäß anzuwenden. Die Übermittlung von Informationen an Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter kann auch im Weg elektronischer Post erfolgen. Massensendungen an Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, die der…
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