BundesrechtBundesgesetzeFremdenpolizeigesetz 20054. Hauptstück Rechtmäßigkeit der Einreise, des Aufenthalts und der Ausreise Fremder5. Abschnitt Voraussetzung für den rechtmäßigen Aufenthalt und die rechtmäßige Ausreise§ 31

§ 31Voraussetzung für den rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet

In Kraft seit 12. Juni 2026
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