Ra 2024/17/0068 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Bei einem Ungehorsamsdelikt, wie im vorliegenden Fall einer Verwaltungsübertretung nach § 120 Abs. 1a FPG iVm § 31 Abs. 1 und Abs. 1a FPG, kommt es auf das Vorliegen eines Vorsatzes nicht an.