Ra 2024/17/0068 Rn. 1 1 – VwGH Rechtssatz
Bei einem Ungehorsamsdelikt, wie im vorliegenden Fall einer Verwaltungsübertretung nach § 120 Abs. 1a FPG iVm § 31 Abs. 1 und Abs. 1a FPG, kommt es auf das Vorliegen eines Vorsatzes nicht an.
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