Spruch Der Beschwerde wird zum Teil Folge gegeben und das Erkenntnis der Oberkommission in seinem Punkt 1 dahin abgeändert, dass der antragstellende Verein schuldig erkannt wird, den Antragsgegnern den Betrag von 92.091,99 S samt 4 % Zinsen von 15.510,80 S seit 1. 9. 1949 binnen drei Monaten bei Exekution …
Text Begründung: Das Enderkenntnis der Rückstellungskommission verpflichtete den Antragsteller zu einer Gegenleistung von 73.436,32 S, zahlbar binnen drei Monaten; das Zinsenbegehren sowie das den Betrag von 84.422,12 S übersteigenden Mehrbegehren für gemachte Aufwendungen wurde von der ersten Instanz ab…
Rechtliche Beurteilung Die Beschwerde ist nur zum Teil begründet. Was zunächst die Verzinsung des zur Tilgung der Hypothek samt Zinsen aufgewendeten Betrages betrifft, hat die Oberkommission die Verzinsung dieser Aufwendungen mit 4 % seit 1. 9. 1949, dem Zeitpunkt der Rückstellung der Liegenschaft angeordnet und diese Ano…