Spruch Der Rekurs der beklagten Partei wird, soweit darin Nichtigkeit geltend gemacht wird, zurückgewiesen. Im übrigen wird den Rechtsmitteln nicht Folge gegeben. Die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens wird der Endentscheidung vorbehalten. Die Kosten des Rekursverfahrens sind weitere V…
Text Entscheidungsgründe: Mit der am 7. 5. 1993 eingebrachten Klage begehrt die klagende Partei als Rechtsnachfolger des Reichsgaues Oberdonau, die beklagte Partei als Eigentums- und Besitznachfolger des ehemaligen Deutschen Reiches (Reichsbahn) schuldig zu erkennen, I.) im einzelnen nach Grundstücksnu…
Rechtliche Beurteilung Zum Rekurs der beklagten Partei: Trotz den offenbar irrtümlichen (inzwischen berichtigten; AS 154) Angaben im Rubrum besteht kein Zweifel daran, daß das Rechtsmittel von der (nunmehr) beklagten Partei erhoben wurde. Die beklagte Partei behauptet Nichtigkeit des Verfahrens wegen Unzulässigkeit des…