Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Entscheidung zu lauten hat: „Das Klagebegehren des Inhalts, die beklagte Partei sei schuldig, der klagenden Partei den Betrag von 58.138,27 EUR samt 8,5 % Zinsen seit 3. 3. 1999 zu bezahlen, wird abgewie…
Text Entscheidungsgründe: Der Beklagte war Gesellschafter der T***** GmbH (in der Folge: T*****), wobei er anfänglich 50 %, später dann 100 %, der Geschäftsanteile hielt. Geschäftsführer dieser Gesellschaft war ein Mag. Z*****. Harald H***** war seit 1996 Firmenkundenbetreuer bei der Rechtsvorgängerin de…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Beklagten ist zulässig, weil dem Berufungsgericht in der Frage der nicht gehörigen Fortsetzung des Verfahrens eine erhebliche Fehlbeurteilung unterlaufen ist. Die Revision ist auch berechtigt. In seiner außerordentlichen Revision macht der Beklagte geltend, das Berufungsgericht weic…