Hat der unredliche Besitzer einen Aufwand auf die Sache gemacht, so ist dasjenige anzuwenden, was in Rücksicht des von einem Geschäftsführer ohne Auftrag gemachten Aufwandes in dem Hauptstücke von der Bevollmächtigung verordnet ist.
Rückverweise
§ 336 ABGB ist dahin einzuschränken, daß dem unredlichen Besitzer auf keinen Fall mehr zu ersetzen ist, als dem redlichen gebührt.…
Der Aufwandersatzanspruch gemäß § 331 oder § 336 ABGB unterliegt als Verwendungsanspruch grundsätzlich der dreißigjährigen Verjährung.…
Dem Kondiktionenschuldner gebührt, soweit er als redlicher Besitzer anzusehen ist, Aufwandersatz iSd § 331 ABGB und, soweit er als unredlicher Besitzer anzusehen ist, Aufwandersatz iSd § 336 ABGB.…
Die Vorschrift des § 336 ABGB ist dahin zu verstehen, daß der Rückstellungspflichtige als unredlicher Besitzer nur Anspruch auf Ersatz seines notwendigen ( § 1035 ABGB ) und seines nützlichen ( § 1037 ABGB…
…soweit er als redlicher Besitzer anzusehen ist, Aufwandersatz iSd § 331 ABGB und, soweit er als unredlicher Besitzer anzusehen ist, Aufwandersatz iSd § 336 ABGB (RS0010232). 1.2. Hat der redliche Besitzer an die Sache entweder zur fortwährenden Erhaltung der Substanz einen notwendigen, oder, zur Vermehrung noch fortdauernder Nutzungen einen…
…und deswegen als schlechtgläubiger Besitzer (Inhaber) anzusehen ist, ohne Einfluß auf die Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes, weil ihm dieses auch in einem solchen Fall nach § 336 ABGB iVm den §§ 1036 ff ABGB zusteht (Petrasch, aaO, Rz 4 mwN); SZ 8/186; aM Klang in Klang2 II 545, allerdings mit Einschränkungen…
…finita erhebt und Ansprüche gemäß § 335 ABGB geltend macht, einen Rechnungslegungsanspruch zu versagen, zumal der unredliche Besitzer als unechter Geschäftsführer ohne Auftrag (vgl § 336 ABGB) angesehen werden kann (Spielbüchler aaO § 335 Rz 1 aE). Insgesamt ergibt sich somit, daß der Rekurs der beklagten Partei gegen den aufhebenden Teil der…
…JBl 1986, 235; dazu ausführlich Reischauer, Doppelzession, Bereicherung und unechte (angewandte) Geschäftsführung ohne Auftrag [§§ 1393 ff, § 1041, § 1035 ff iVm § 336 ABGB] in ÖJZ 1987, 257 ff [258]). Da die schädigende Handlung, die Grundlage für einen Schadenersatzanspruch des Klägers gegen die Nebenintervenientin sein kann, die Vermögensverschiebung zwischen…
…ergibt sich schon aus den im Zusammenhang mit dem Wahlrecht gemäß § 415 ABGB angestellten Überlegungen. Der unredliche Kondiktionsschuldner erhält Aufwandersatz gemäß § 336 ABGB iVm den Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag ( Rummel aaO Rz 19 zu § 1437; Spielbüchler aaO Rz 1 zu §…
…der Beklagten zu konkreten, auf die Liegenschaft gemachten Aufwendungen, dies sowohl der Höhe nach als auch zur Frage der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit iSd § 336 ABGB. [18] 2.2 Die Beklagte behauptet in ihrer Revision zwar, dass sie bei einem Verstoß ihres Vorgehens gegen § 237 AktG als redliche Besitzerin anzusehen…
…Klägers schon vor Entstehen des geltend gemachten Aufwands bekannt gewesen sei. Deshalb sei der Aufwandersatzanspruch nicht gemäß § 331 ABGB, sondern nach § 336 ABGB in Verbindung mit den §§ 1035 ff ABGB zu beurteilen. Danach dürfe die Legatserfüllung nur im Fall einer notwendigen oder nützlichen Geschäftsführung…
…des § 331 ABGB (JBl 1988, 250; 8 Ob 513/86; Rummel in Rummel, Rz 7 und 19 zu § 1437 ABGB) oder des § 336 ABGB, je nachdem, ob der Erwerb und die Ausübung des Besitzes durch sie redlich oder unredlich erfolgten. Ein Geschäft, wodurch das Erfordernis der behördlichen Genehmigung beim…
…Ab Zustellung der Räumungsklage sei er im Hinblick auf seine auf die Liegenschaft getätigten Aufwendungen auf die einem unredlichen Besitzer zukommenden Ersatzansprüche nach § 336 ABGB beschränkt. § 336 ABGB verweise uneingeschränkt auf die Rechtsfolgen der Geschäftsführung ohne Auftrag. Da der Kläger seine Aufwendungen nicht gemacht habe, um einen…
…Partei sei nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts zur Vermögensangabe verpflichtet. Die beklagte Partei als Anfechtungsgegner sei als unredlicher Besitzer anzusehen. Dieser stehe gemäß § 336 ABGB dem Geschäftsführer ohne Auftrag gleich. Für diesen gelte die Auskunftspflicht nach § 1039 ABGB. Es bestehe daher die Verpflichtung der beklagten Partei, das erhaltene Vermögen…
…Rz 8 mwN). Hier ist dem Berufungsgericht wieder darin beizupflichten, daß der Beklagte als unredlicher Besitzer Ersatz wie ein Geschäftsführer ohne Auftrag fordern kann (§ 336 ABGB). Der unredliche Besitzer darf aus seiner Unredlichkeit keinen Vorteil ziehen, sodaß er nur den Ersatz jenes notwendigen Aufwandes begehren kann, der noch fortwirkt (Koziol-Welser9…
…Die Aufrechnung gegen die hier betriebene Kostenforderung aus dem Titelurteil war aber im Titelverfahren aus prozessualen Gründen unmöglich. Auch wenn die Regelung des § 336 ABGB nicht völlig klar erscheint (vgl. Spielbüchler in Rummel 3 § 336 ABGB Rz 1), hat der Oberste Gerichtshof bereits wiederholt entschieden, dass…
…ABGB seien die einzelnen Rechtsfolgen nach Kondiktionsrecht zu beurteilen. Der Anspruch auf Aufwandersatz richte sich nach den Regeln des § 331 ABGB oder des § 336 ABGB je nachdem, ob der Erwerb und die Ausübung des Besitzes redlich oder unredlich erfolgten (JBl 1988, 250; JBl 1992, 594). Habe der Rückstellungsberechtigte nicht behauptet…
…und zwar, soweit er als redlicher Besitzer anzusehen ist, nach § 331 ABGB und, soweit er als unredlicher Besitzer anzusehen ist, nach § 336 ABGB (RIS Justiz RS0010232; vgl 3 Ob 241/97f = SZ 70/136; Rummel aaO § 1437 ABGB Rz 7; Honsell/Mader aaO …
…Geldwert besitzen. Voraussetzung für das Auflaufen von Kosten sei dagegen, daß die Leistung für die Liegenschaft tatsächlich Auslagen zur Folge hatte. Die Vorschrift des § 336 ABGB sei nun dahin zu verstehen, daß der Rückstellungspflichtige als unredlicher Besitzer nur Anspruch auf Ersatz eines notwendigen (§ 1035 ABGB) und nützlichen (§ 1037 ABGB…
…als redlicher Besitzer anzusehen ist, Aufwandersatz im Sinne des § 331 ABGB und, soweit er als unredlicher Besitzer anzusehen ist, Aufwandersatz im Sinne des § 336 ABGB gebührt (Rummel in Rummel, ABGB, Rdz. 7 und 19 zu § 1437 ABGB). Der Kläger hat aber im Verfahren erster Instanz keinerlei konkrete Tatsachenbehauptungen darüber…
…des Hofs verlangen werde, entbehrt jeder Grundlage; vielmehr ist das Gegenteil richtig. Wie vom Erstgericht erkannt, ist die Beklagte als unredliche Besitzerin nach § 336 ABGB zu behandeln und sind ihre Aufwendungen daher unter dem Gesichtspunkt der §§ 1035 bis 1040 ABGB zu betrachten. Dabei erscheint es nach den…
…auf andere Voraussetzungen kommt es nicht an. Dies bedeutet, dass er nach § 335 ABGB haftet und nur nach § 336 ABGB Aufwandersatz verlangen kann (vgl König aaO Rz 15/13 ff). Ein Aufwand ist dem Anfechtungsgegner allgemein dann zu ersetzen…
…Antragsgegner tatsächlich zum Wiederaufbau der bombenbeschädigten Liegenschaft aufgewendet haben. Die Verpflichtung des antragstellenden Vereins zum Ersatz dieser Kosten ergibt sich daraus, dass die gemäß § 336 ABGB anzuwendenden Bestimmungen des § 1036 ABGB den Ersatz des notwendigen und zweckmäßig gemachten Aufwandes vorsehen, wenn jemand, obgleich unberufen, ein fremdes Geschäft zur Abwendung eines…
…Gschnitzer, Österreichisches Sachenrecht2 141, vertreten hingegen die Auffassung, es wäre richtiger, gemäß § 335 ABGB den Herausgabeanspruch zu bejahen und dem Unredlichen Aufwandersatz nach § 336 ABGB zuzugestehen, was einem befriedigenden Interessenausgleich entspräche. König aaO Rz 365 FN 34 zitiert zwar die oben erwähnte Entscheidung des Obersten Gerichtshofes und die diese Entscheidung…