Informationen zu § 147 StGB
Verweisungen:
Zu § 147 Abs 1 Z 1 StGB siehe auch § 223 StGB.
§ 147 StGB · StGB · Strafgesetzbuch
§ 147 Schwerer Betrug
…Schwerer Betrug § 147. (1) Wer einen Betrug begeht, indem er zur Täuschung 1. eine falsche oder verfälschte Urkunde, ein falsches, verfälschtes oder entfremdetes unbares Zahlungsmittel, ausgespähte Daten eines…
§ 150 Notbetrug
…150. (1) Wer einen Betrug mit nur geringem Schaden aus Not begeht, ist, wenn es sich nicht um einen der Fälle der §§ 147 und 148 handelt, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Monat oder mit Geldstrafe bis zu 60 Tagessätzen zu bestrafen. (2) Der Täter ist nur mit Ermächtigung…
§ 147 K-DRG 1994 · K-DRG 1994 · Kärntner Dienstrechtsgesetz 1994 - K-DRG 1994
§ 147 § 147Kürzung und Entfall der Bezüge
…Fünften Abschnitt des Dritten Teiles des Strafvollzugsgesetzes, BGBl. Nr. 144/1969, vollzogen wird; 6. auf die Dauer eines Tätigkeitsverbotes gemäß § 220b des Strafgesetzbuches – StGB, BGBl. Nr. 60/1974. (4) In den Fällen des Abs. 3 ist für jeden Kalendertag vom ersten Tag der ungerechtfertigten Abwesenheit oder der…
§ 11 IESG · IESG · Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz
§ 11 Übergang der Ansprüche
…noch nicht erfolgt sind. Wird der Arbeitgeber bzw. dessen Organ im Zusammenhang mit der Insolvenz nach § 1 allerdings wegen schweren Betruges (§ 147 StGB), wegen gewerbsmäßigen Betruges (§ 148 StGB), wegen Vorenthaltens von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung (§ 153c StGB), wegen betrügerischen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen und Zuschlägen nach…
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