BundesrechtVerordnungenEinbeziehung in die Zusatzversicherung in der UnfallversicherungArt. 1

Art. 1

In Kraft seit 06. Januar 2001
Up-to-date

In die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung nach § 22a ASVG werden die Mitglieder der örtlichen Lawinenwarnkommissionen der Marktgemeinde Hallstatt und der Gemeinde Spital am Pyhrn einbezogen.

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