Art. 1 — Einbeziehung in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung
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In die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung nach § 22a ASVG werden die Mitglieder der örtlichen Lawinenwarnkommissionen der Marktgemeinde Hallstatt und der Gemeinde Spital am Pyhrn einbezogen.
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