UGB
Gliederung
Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie 2000/35/EG zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr, ABl. Nr. L 200 vom 8. August 2000, S 35, umgesetzt.
§ 268 UGB · UGB · Unternehmensgesetzbuch
§ 268 Pflicht zur Abschlussprüfung und Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
…nach diesen Standards zu berichten ist, c. der Einhaltung der Anforderung zur Auszeichnung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und d. der Einhaltung der Anforderungen an die Berichterstattung nach Art. 8 der Taxonomie-Verordnung; 3. zu erklären, ob im Licht der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über das Unternehmen (die Gruppe) und…
§ 267a Konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung
…Z 2 unverzüglich gemäß § 280 Abs. 2 offengelegt; 4. im Fall des Abs. 8 Z 2 sind die in Art. 8 der Taxonomie-Verordnung festgelegten Offenlegungen über die Tätigkeiten der in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraum ansässigen Tochterunternehmen, die gemäß §…
§ 243b Nachhaltigkeitsberichterstattung
…Z 2 unverzüglich gemäß § 280 Abs. 2 offengelegt; 4. im Fall des Abs. 7 Z 2 sind die in Art. 8 der Verordnung (EU) 2020/852 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088, ABl. Nr. …
Rückverweise