TEG 2012
Geltungsbereich, Ziele
§ 2Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen
§ 3Grundsätze beim Betrieb von Elektrizitätsunternehmen
§ 4Begriffsbestimmungen
§ 5Allgemeine Erfordernisse, Energieeffizienz an erster Stelle, überragendes öffentliches Interesse, Kosten-Nutzen-Analyse
§ 5aEnergieraumplanung zum beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energie, Erhebung der Potenziale und geeigneter Grundflächen
§ 5bBeschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie
§ 6Bewilligungspflichtige Anlagen
§ 7Anzeigepflichtige Anlagen
§ 7aBesondere Verfahrensbestimmungen für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie außerhalb von Beschleunigungsgebieten
§ 7bBesondere Verfahrensbestimmungen für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie in Beschleunigungsgebieten
§ 8Ansuchen
§ 9Vorprüfungsverfahren
§ 9aBesondere Verfahrensbestimmungen für Erzeugungsanlagen von erneuerbarer Energie, Anlaufstelle
§ 10Parteien, mündliche Verhandlung
§ 11Nachbarn
§ 12Errichtungsbewilligung
§ 13Anzeige der Fertigstellung, Betriebsbewilligung
§ 14Probebetrieb
§ 15Betriebsleiter
§ 16Nachträgliche Vorschreibungen
§ 17Betriebs- und Instandhaltungsvorschriften, Außerbetriebnahme und Außerbetriebsetzung
§ 18Wiederkehrende Überprüfung
§ 19Dingliche Wirkung
§ 20Betriebsunterbrechung und Stilllegung der Anlage
§ 21Erlöschen der Bewilligung
§ 22Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes
§ 23Verlängerung befristet erteilter Bewilligungen
§ 24Anzeige, Instandhaltung