(1) Die Verwaltungsgerichte erkennen über Beschwerden
1. gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde wegen Rechtswidrigkeit;
2. gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt wegen Rechtswidrigkeit;
3. wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch eine Verwaltungsbehörde.
(Anm:: Z 4 aufgehoben durch Art. 1 Z 13, BGBl. I Nr. 138/2017)
(1a) Das Verwaltungsgericht des Bundes erkennt über die Anwendung von Zwangsmitteln gegenüber Auskunftspersonen eines Untersuchungsausschusses des Nationalrates nach Maßgabe des Bundesgesetzes über die Geschäftsordnung des Nationalrates.
(2) Durch Bundes- oder Landesgesetz können sonstige Zuständigkeiten der Verwaltungsgerichte zur Entscheidung über
1. Beschwerden wegen Rechtswidrigkeit eines Verhaltens einer Verwaltungsbehörde in Vollziehung der Gesetze oder
2. Beschwerden wegen Rechtswidrigkeit eines Verhaltens eines Auftraggebers in den Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens oder
3. Streitigkeiten in dienstrechtlichen Angelegenheiten der öffentlich Bediensteten oder
4. Beschwerden, Streitigkeiten oder Anträge in sonstigen Angelegenheiten
vorgesehen werden. In den Angelegenheiten der Vollziehung des Bundes, die nicht unmittelbar von Bundesbehörden besorgt werden, sowie in den Angelegenheiten der Art. 11, 12, 14 Abs. 2 und 3 und 14a Abs. 3 und 4 dürfen Bundesgesetze gemäß Z 1 und 4 nur mit Zustimmung der Länder kundgemacht werden.
(2a) Die Verwaltungsgerichte erkennen über Beschwerden von Personen, die durch das jeweilige Verwaltungsgericht in Ausübung seiner gerichtlichen Zuständigkeiten in ihren Rechten gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) – DSGVO, ABl. Nr. L 119 vom 4. 5. 2016 S. 1, verletzt zu sein behaupten.
(3) Außer in Verwaltungsstrafsachen und in den zur Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtes des Bundes für Finanzen gehörenden Rechtssachen liegt Rechtswidrigkeit nicht vor, soweit das Gesetz der Verwaltungsbehörde Ermessen einräumt und sie dieses im Sinne des Gesetzes geübt hat.
(4) Über Beschwerden gemäß Abs. 1 Z 1 in Verwaltungsstrafsachen hat das Verwaltungsgericht in der Sache selbst zu entscheiden. Über Beschwerden gemäß Abs. 1 Z 1 in sonstigen Rechtssachen hat das Verwaltungsgericht dann in der Sache selbst zu entscheiden, wenn
1. der maßgebliche Sachverhalt feststeht oder
2. die Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes durch das Verwaltungsgericht selbst im Interesse der Raschheit gelegen oder mit einer erheblichen Kostenersparnis verbunden ist.
(5) Von der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte ausgeschlossen sind Rechtssachen, die zur Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte oder des Verfassungsgerichtshofes gehören sofern nicht in diesem Gesetz anderes bestimmt ist.
§ 11a K-LvwGG · K-LvwGG · Kärntner Landesverwaltungsgerichtsgesetz
§ 11a § 11aBeschwerde nach Art. 130 Abs. 2a B-VG
…§ 11a Beschwerde nach Art. 130 Abs. 2a B-VG (1) Das Landesverwaltungsgericht erkennt über Beschwerden nach Art. 130 Abs. 2a B-VG durch einen Senat. (2) In der Beschwerde ist anzugeben und zu begründen…
§ 12a TLVwGG · TLVwGG · Landesverwaltungsgerichtsgesetz, Tiroler
§ 12a Beschwerden nach Art. 130 Abs. 2a B-VG
…1) Über Beschwerden nach Art. 130 Abs. 2a B-VG entscheidet das Landesverwaltungsgericht durch einen Senat. (2) In der Beschwerde ist anzugeben und zu begründen, worin der Beschwerdeführer die Verletzung seines Rechtes erblickt. Die zum…
§ 22a BFA-VG · BFA-VG · BFA-Verfahrensgesetz
§ 22a Rechtsschutz bei Festnahme, Anhaltung und Schubhaft
…3. gegen ihn Schubhaft gemäß dem 8. Hauptstück des FPG angeordnet wurde. (1a) Für Beschwerden gemäß Abs. 1 gelten die für Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG anwendbaren Bestimmungen des VwGVG mit der Maßgabe, dass belangte Behörde jene Behörde ist, die den angefochtenen Schubhaftbescheid erlassen hat oder der die Festnahme oder die…
§ 109 Oö. GemO 1990 · Oö. GemO 1990 · Oö. Gemeindeordnung 1990
§ 109 § 109 Parteistellung; Verfahren
…des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes - AVG . anzuwenden. (Anm: LGBl.Nr. 82/1996) (2) Die Gemeinde ist Partei des aufsichtsbehördlichen Verfahrens und hat das Recht, Beschwerde beim Verwaltungsgericht ( Art. 130 bis 132 B-VG ) zu erheben. Sie ist Partei des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht und hat das Recht, Revision beim Verwaltungsgerichtshof ( Art. 133 B-VG ) und Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof…
§ 3 KMG · KMG · Kriegsmaterialgesetz
§ 3 Bewilligungserteilung
…europäische und internationale Angelegenheiten nach Anhörung des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport, soweit keine anderen gesetzlichen oder völkerrechtlichen Verpflichtungen entgegenstehen, unter Anwendung von Artikel 130 Abs. 3 B-VG erteilt. Hiebei ist darauf Bedacht zu nehmen, daß 1. die Ein-, Aus- oder Durchfuhr völkerrechtlichen Verpflichtungen oder außenpolitischen Interessen der Republik Österreich nicht zuwiderläuft; 2…
Straßengesetz, Tiroler
§ 75a § 75a
…Aufschiebende Wirkung (1) In den Angelegenheiten dieses Landesgesetzes haben Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 1 B-VG keine aufschiebende Wirkung, wenn durch den angefochtenen Bescheid eine Berechtigung eingeräumt wird. (2) Die Behörde hat jedoch auf Antrag der beschwerdeführenden Partei die aufschiebende Wirkung…
§ 65 TBO 2022 · TBO 2022 · Bauordnung 2022, Tiroler
§ 65 § 65
…Aufschiebende Wirkung (1) In den Angelegenheiten dieses Gesetzes haben Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 1 B-VG keine aufschiebende Wirkung, wenn durch den angefochtenen Bescheid eine Berechtigung eingeräumt wird. (2) Die Behörde hat jedoch auf Antrag der beschwerdeführenden Partei die aufschiebende Wirkung…
§ 81 StW 1992 · StW 1992 · Statut für die Stadt Wels 1992
§ 81 § 81 Parteistellung; Anfechtung von Aufsichtsmaßnahmen
…1) Die Stadt ist Partei des aufsichtsbehördlichen Verfahrens und hat das Recht, Beschwerde beim Verwaltungsgericht ( Art. 130 bis 132 B-VG ) zu erheben. Sie ist Partei des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht und hat das Recht, Revision beim Verwaltungsgerichtshof ( Art. 133 B-VG ) und Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof…
§ 181a StVG · StVG · Strafvollzugsgesetz
§ 181a Übergangsbestimmungen
…den §§ 16 Abs. 3 und 16a Abs. 1 . (8) Ist ein Bescheid nach diesem Bundesgesetz, gegen den eine Beschwerde nach Art. 130 Abs. 1 lit. a B-VG in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2013 geltenden Fassung beim Verwaltungsgerichtshof zulässig ist, vor Ablauf des 31. Dezember 2013 erlassen worden…
§ 5 HlG · HlG · Hochleistungsstreckengesetz
§ 5 Rechtswirkungen einer Trassengenehmigung
…vom Verbot der Aufnahme der Gewinnung mineralischer Rohstoffe nicht zugelassen wird, Beschwerde gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B VG), BGBl. Nr. 1/1930, zu erheben; gegen Erkenntnisse und Beschlüsse der Bundesverwaltungsgerichtes ist er überdies berechtigt, Revision beim Verwaltungsgerichtshof zu erheben. (6) Der…
§ 5a Vorläufige Sicherstellung des Trassenverlaufes
…vom Verbot der Aufnahme der Gewinnung mineralischer Rohstoffe nicht zugelassen wird, Beschwerde gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B VG), BGBl. Nr. 1/1930, zu erheben; gegen Erkenntnisse und Beschlüsse der Bundesverwaltungsgerichtes ist er überdies berechtigt, Revision beim Verwaltungsgerichtshof zu erheben. (9) Der…
§ 37 Bgld. LVwGG · Bgld. LVwGG · Burgenländisches Landesverwaltungsgerichtsgesetz
§ 37 § 37
…1, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 74 vom 04.03.2021 S. 35, durch das Landesverwaltungsgericht in Ausübung seiner gerichtlichen Zuständigkeiten ( Art. 130 Abs. 2a des Bundes-Verfassungsgesetzes - B-VG , BGBl. Nr. 1/1930, in der Fassung BGBl. I Nr. 5/2024) entscheidet das Landesverwaltungsgericht durch Senat. § 85 Abs. …
§ 88 SPG · SPG · Sicherheitspolizeigesetz
§ 88 Beschwerden wegen Verletzung subjektiver Rechte
…1) Die Landesverwaltungsgerichte erkennen über Beschwerden von Menschen, die behaupten, durch die Ausübung unmittelbarer sicherheitsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in ihren Rechten verletzt worden zu sein ( Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG ). (2) Außerdem erkennen die Landesverwaltungsgerichte über Beschwerden von Menschen, die behaupten, auf andere Weise durch die Besorgung der Sicherheitsverwaltung in ihren Rechten verletzt worden zu…
§ 81 StS 1992 · StS 1992 · Statut für die Stadt Steyr 1992
§ 81 § 81 Parteistellung; Anfechtung von Aufsichtsmaßnahmen
…1) Die Stadt ist Partei des aufsichtsbehördlichen Verfahrens und hat das Recht, Beschwerde beim Verwaltungsgericht ( Art. 130 bis 132 B-VG ) zu erheben. Sie ist Partei des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht und hat das Recht, Revision beim Verwaltungsgerichtshof ( Art. 133 B-VG ) und Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof…
§ 29a StLVwGG · StLVwGG · Steiermärkisches Landesverwaltungsgerichtsgesetz
§ 29a § 29a
…anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. (3) Über Beschwerden von Personen wegen behaupteter Verletzung ihrer Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung durch das Landesverwaltungsgericht in Ausübung seiner gerichtlichen Zuständigkeiten ( Art. 130 Abs. 2a B-VG ) entscheidet das Landesverwaltungsgericht durch einen Senat. (4) In der Beschwerde gemäß Abs. 3 ist anzugeben und zu begründen, worin die Beschwerdeführerin/der Beschwerdeführer die…
§ 81 StL 1992 · StL 1992 · Statut für die Landeshauptstadt Linz 1992
§ 81 § 81 Parteistellung; Anfechtung von Aufsichtsmaßnahmen
…1) Die Stadt ist Partei des aufsichtsbehördlichen Verfahrens und hat das Recht, Beschwerde beim Verwaltungsgericht ( Art. 130 bis 132 B-VG ) zu erheben. Sie ist Partei des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht und hat das Recht, Revision beim Verwaltungsgerichtshof ( Art. 133 B-VG ) und Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof…
§ 21e L-VBG · L-VBG · Landes-Vertragsbedienstetengesetz 2000
§ 21e Leistungsfeststellung durch den Dienstgeber
…Zur Überprüfung der Dienstgebererklärung kann sich der Vertragsbedienstete binnen vier Wochen an das Landesverwaltungsgericht wenden. Auf das Verfahren des Landesverwaltungsgerichtes finden die für Beschwerden gemäß Art 130 Abs 1 Z 1 B-VG geltenden Bestimmungen sinngemäß mit der Maßgabe Anwendung, dass die Dienstgebererklärung an die Stelle des Bescheides tritt. (4) Findet der Dienstgeber im Fall eines Verfahrens auf…
§ 41 AsylG 2005 · AsylG 2005 · Asylgesetz 2005
§ 41 Asylverfahren
…gegen eine Hinderung an der Einreise, eine Zurückweisung oder eine Zurückschiebung gemäß § 40 iVm §§ 41 oder 45 FPG Beschwerde gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG an das jeweils zuständige Landesverwaltungsgericht (§ 9 Abs. 1 FPG) erhoben und die Beschwerde durch das Landesverwaltungsgericht zurück- oder abgewiesen, gilt der Antrag…
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